Außenwanddämmung wird im BEG gefördert

Dämmung der Außenwände als Einzelmaßnahme der BEG

Die Außen­wän­de ver­schul­den je nach Bau­art eines Gebäu­des bis zu 50 % Pro­zent des Wär­me­ver­lus­tes. Des­halb ste­hen sie im Fokus von ener­ge­ti­schen Sanie­rungs­maß­nah­men. Im Rah­men der BEG kön­nen Bau­her­ren und Bau­her­rin­nen För­de­run­gen für Umbau­maß­nah­men erhal­ten. Im Detail sind hier zahl­rei­che Maß­nah­men für Wohn­ge­bäu­de för­der­fä­hig. Dabei wer­den nicht nur Kos­ten für den Bau über­nom­men, son­dern auch für das Mate­ri­al. Nähe­res dazu erfah­ren Sie in die­ser Übersicht.

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Welche Maßnahmen für Außenwände sind förderfähig nach BEG?

Grund­sätz­lich för­dert die BEG Maß­nah­men an Bestands­ge­bäu­den, bei denen die Däm­mung ver­bes­sert wird. Das kann zum Bei­spiel die nach­träg­li­che Däm­mung der Fas­sa­de sein. Außer­dem gibt es För­der­gel­der für neue Fens­ter und Türen und Sonnenschutz.

Förderung für Außenwände und Fassade: Ein Blick ins Detail

Wel­che Bau­maß­nah­men für Außen­wän­de wer­den geför­dert? Hier legt die BEG kla­re Grund­sät­ze fest. Zunächst ein­mal muss die Ener­gie­ef­fi­zi­enz des Gebäu­des ver­bes­sert wer­den. Dann erstreckt sich der Zuschuss über wei­te Berei­che vom Mate­ri­al bis zu den Bau­kos­ten. Dabei muss die Inves­ti­ti­on Kos­ten von min­des­tens 2.000 Euro brut­to umfas­sen. Die Höhe des Zuschus­ses für Maß­nah­men an den Außen­wän­den beträgt 20 % der för­der­fä­hi­gen Aus­ga­ben. För­der­fä­hi­ge Mate­ri­al­kos­ten und Bau­kos­ten sind zum Beispiel:

  • Abbruch­ar­bei­ten
  • Tro­cken­le­gung des Bauwerks
  • Anbrin­gung der Wärmedämmung
  • Ein­bau von Fensterbänken
  • Däm­mung von Rollladenkästen
  • Neu­an­la­ge von Fassadenbegrünung
  • Ein­bau von Dämmsteinen
  • Erneue­rung von Außenwänden
  • und vie­le weitere

Wel­che Maß­nah­men im Ein­zel­fall sinn­voll und zweck­mä­ßig sind, hängt vom Zustand des Gebäu­des ab. Dies kann vor­ab von einer Energieberater:in mit dem Sanie­rungs­fahr­plan geprüft werden.

Kredit oder Zuschuss? Fördervarianten im Vergleich

Wenn Sie eine För­de­rung für Ein­zel­maß­nah­men an den Außen­wän­den nach BEG erhal­ten möch­ten, gibt es zwei ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten für die Aus­zah­lung. In der Sum­me sind bei­de gleich, Sie erhal­ten jeweils einen Zuschuss in Höhe von 20 % der för­der­fä­hi­gen Kos­ten – und zwar ent­we­der als direk­ten Zuschuss von dem BAFA oder als Til­gungs­zu­schuss von der KfW.

KfW oder BAFA für BEG-Einzelmaßnahmen?

BEG-För­de­run­gen für Wohn­ge­bäu­de wer­den häu­fig über die KfW bezo­gen. In die­sem Fall benö­ti­gen Sie einen Finan­zie­rungs­part­ner, also zum Bei­spiel Ihre Haus­bank. Dort bean­tra­gen Sie einen Kre­dit über die KfW. Die­ser bie­tet güns­ti­ge Kon­di­tio­nen und ent­hält einen Til­gungs­zu­schuss. Das heißt: Sie erhal­ten indi­rekt 20 % der för­der­fä­hi­gen Kos­ten von der KfW als Zuschuss zur Til­gung des Kre­dits, müs­sen die­se also nicht aus eige­ner Tasche bezah­len. Wenn Sie die Umbau­maß­nah­men nach BEG ohne Bank finan­zie­ren, kön­nen Sie einen direk­ten Zuschuss beim BAFA bean­tra­gen. Die­sen erhal­ten Sie in ent­spre­chen­der Höhe ausbezahlt.

Der Weg zur Förderung

Wenn Sie Wohn­ge­bäu­de mit BEG-För­de­rung umbau­en möch­ten, ist das rich­ti­ge Vor­ge­hen wich­tig. Zunächst benö­ti­gen Sie einen Ener­gie­ef­fi­zi­enz-Exper­ten oder eine ‑Exper­tin. Die Fach­frau oder der Fach­mann begut­ach­tet das Gebäu­de und erstellt die Unter­la­gen für den Antrag.

Fördermittelantrag für eine Sanierung – Beratung fördern lassen

Die Arbeit der Energieeffizienz-Expert:innen wird mit 50 % bezu­schusst. Dadurch redu­zie­ren sich die Kos­ten für die Bera­tung in der Regel auf einen nied­ri­gen drei­stel­li­gen Betrag.

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Erst nach posi­ti­vem Bescheid beginnt die Beauf­tra­gung der Bau­un­ter­neh­men. Den Zuschuss erhal­ten Sie dann nach Abschluss der Maß­nah­men von der KfW (in Form des Til­gungs­zu­schus­ses) oder vom BAFA.

  • Verfasst am 30. Juni 2022. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar.

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