Außenwanddämmung wird im BEG gefördert

Dämmung der Außenwände als Einzelmaßnahme der BEG

Die Außen­wän­de ver­schul­den je nach Bau­art eines Gebäu­des bis zu 50 % Pro­zent des Wär­me­ver­lus­tes. Des­halb ste­hen sie im Fokus von ener­ge­ti­schen Sanie­rungs­maß­nah­men. Im Rah­men der BEG kön­nen Bau­her­ren und Bau­her­rin­nen För­de­run­gen für Umbau­maß­nah­men erhal­ten. Im Detail sind hier zahl­rei­che Maß­nah­men für Wohn­ge­bäu­de för­der­fä­hig. Dabei wer­den nicht nur Kos­ten für den Bau über­nom­men, son­dern auch für das Mate­ri­al. Nähe­res dazu erfah­ren Sie in die­ser Übersicht.

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Welche Maßnahmen für Außenwände sind förderfähig nach BEG?

Grund­sätz­lich för­dert die BEG Maß­nah­men an Bestands­ge­bäu­den, bei denen die Däm­mung ver­bes­sert wird. Das kann zum Bei­spiel die nach­träg­li­che Däm­mung der Fas­sa­de sein. Außer­dem gibt es För­der­gel­der für neue Fens­ter und Türen und Sonnenschutz.

Förderung für Außenwände und Fassade: Ein Blick ins Detail

Wel­che Bau­maß­nah­men für Außen­wän­de wer­den geför­dert? Hier legt die BEG kla­re Grund­sät­ze fest. Zunächst ein­mal muss die Ener­gie­ef­fi­zi­enz des Gebäu­des ver­bes­sert wer­den. Dann erstreckt sich der Zuschuss über wei­te Berei­che vom Mate­ri­al bis zu den Bau­kos­ten. Dabei muss die Inves­ti­ti­on Kos­ten von min­des­tens 2.000 Euro brut­to umfas­sen. Die Höhe des Zuschus­ses für Maß­nah­men an den Außen­wän­den beträgt 20 % der för­der­fä­hi­gen Aus­ga­ben. För­der­fä­hi­ge Mate­ri­al­kos­ten und Bau­kos­ten sind zum Beispiel:

  • Abbruch­ar­bei­ten
  • Tro­cken­le­gung des Bauwerks
  • Anbrin­gung der Wärmedämmung
  • Ein­bau von Fensterbänken
  • Däm­mung von Rollladenkästen
  • Neu­an­la­ge von Fassadenbegrünung
  • Ein­bau von Dämmsteinen
  • Erneue­rung von Außenwänden
  • und vie­le weitere

Wel­che Maß­nah­men im Ein­zel­fall sinn­voll und zweck­mä­ßig sind, hängt vom Zustand des Gebäu­des ab. Dies kann vor­ab von einer Energieberater:in mit dem Sanie­rungs­fahr­plan geprüft werden.

Kredit oder Zuschuss? Fördervarianten im Vergleich

Wenn Sie eine För­de­rung für Ein­zel­maß­nah­men an den Außen­wän­den nach BEG erhal­ten möch­ten, gibt es zwei ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten für die Aus­zah­lung. In der Sum­me sind bei­de gleich, Sie erhal­ten jeweils einen Zuschuss in Höhe von 20 % der för­der­fä­hi­gen Kos­ten – und zwar ent­we­der als direk­ten Zuschuss von dem BAFA oder als Til­gungs­zu­schuss von der KfW.

KfW oder BAFA für BEG-Einzelmaßnahmen?

BEG-För­de­run­gen für Wohn­ge­bäu­de wer­den häu­fig über die KfW bezo­gen. In die­sem Fall benö­ti­gen Sie einen Finan­zie­rungs­part­ner, also zum Bei­spiel Ihre Haus­bank. Dort bean­tra­gen Sie einen Kre­dit über die KfW. Die­ser bie­tet güns­ti­ge Kon­di­tio­nen und ent­hält einen Til­gungs­zu­schuss. Das heißt: Sie erhal­ten indi­rekt 20 % der för­der­fä­hi­gen Kos­ten von der KfW als Zuschuss zur Til­gung des Kre­dits, müs­sen die­se also nicht aus eige­ner Tasche bezah­len. Wenn Sie die Umbau­maß­nah­men nach BEG ohne Bank finan­zie­ren, kön­nen Sie einen direk­ten Zuschuss beim BAFA bean­tra­gen. Die­sen erhal­ten Sie in ent­spre­chen­der Höhe ausbezahlt.

Der Weg zur Förderung

Wenn Sie Wohn­ge­bäu­de mit BEG-För­de­rung umbau­en möch­ten, ist das rich­ti­ge Vor­ge­hen wich­tig. Zunächst benö­ti­gen Sie einen Ener­gie­ef­fi­zi­enz-Exper­ten oder eine ‑Exper­tin. Die Fach­frau oder der Fach­mann begut­ach­tet das Gebäu­de und erstellt die Unter­la­gen für den Antrag.

Fördermittelantrag für eine Sanierung – Beratung fördern lassen

Die Arbeit der Energieeffizienz-Expert:innen wird mit 50 % bezu­schusst. Dadurch redu­zie­ren sich die Kos­ten für die Bera­tung in der Regel auf einen nied­ri­gen drei­stel­li­gen Betrag.

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Erst nach posi­ti­vem Bescheid beginnt die Beauf­tra­gung der Bau­un­ter­neh­men. Den Zuschuss erhal­ten Sie dann nach Abschluss der Maß­nah­men von der KfW (in Form des Til­gungs­zu­schus­ses) oder vom BAFA.

  • Ratgeberartikel ersetzen keine fachliche Beratung!

    Wir möchten Sie mit diesem Ratgeber – hochgeladen am 30. Juni 2022 – nach besten Wissen und Gewissen zu Sanierungsthemen informieren. Zusätzlich wird mit dem 3D-Gebäudecheck ein niederschwelliger Eintritt in die Sanierungsthematik ermöglicht. Unsere Informationen können trotz unserer stetigen Bemühungen jedoch veraltet oder fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Für verbindliche Auskünfte fragen Sie je nach Themengebiet bitte Fachexperten, Fachanwälte und Steuerberater.

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