Das Elternhaus aufstocken? Die Aufstockung für das Mehrgenerationenhaus.
Aufstockungen, Kniestockerhöhungen oder Staffelgeschosse sind beliebte Methoden zur Nachverdichtung. Insbesondere im Kontext steigender Baukosten vergeht den ein oder anderen Bauherren/Bauherrin der Spaß am eigenen Neubau. Nicht nur finanziell kann der Verzicht eines eigenen Neubaus eine sinnvolle Alternative sein. Wir zeigen Ihnen warum!
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Aufstocken zum Mehrgenerationenhaus
Einfamilienhäuser sind ausgelegt für eine Familie, meist mit zwei oder drei Kindern. Wenn die Kinder älter werden, werden mehrere Räume nicht mehr genutzt. Viele Einfamilienhäuser in Deutschland werden heutzutage nur noch von der älteren Generation bewohnt. Allein aus Gründen der Flächenausnutzung macht es Sinn, die vorhandenen Potenziale neu auszuschöpfen. In Zeiten von HomeOffice sind viele Familien bei der Standortwahl wieder etwas flexibler geworden. Warum also nicht das Dachgeschoss ausbauen und mit der neuen Familie wieder zuhause einziehen?
Aufstockungen als soziologisch und ökologisch sinnvolle Alternative
Eine Aufstockung erfordert weniger Ressourcen als ein ganzer Neubau. Die vorhandene Substanz kann weiter verwendet werden. Wenn Kinder mit in die neu geschaffene Wohnung im Obergeschoss einziehen, können die Großeltern auch im stressigen Berufsalltag das Aufpassen übernehmen. Die Familie rückt nach eventuell vielen Berufsjahren in auswärtigen Großstädten wieder enger zusammen.
Ist eine Aufstockungen bei mir technisch umsetzbar?
Diese Frage wird häufig gestellt und kann zumindest grob bei gut erhaltener Dokumentation auch relativ schnell beantwortet werden. Ein Blick in die Statik hilft, ob Nutzlasten beim nicht ausgebauten Dachgeschoss früher berücksichtigt wurden. Wenn tragende Bauteile wie Wände oder Pfosten in der gleichen Lage errichtet werden wie in den darunterliegenden Geschossen, sind Aufstockungen technisch gut umsetzbar. Schwieriger kann es bei Staffelgeschossen werden, wenn neue tragende Wände inmitten eines darunterliegenden Raumes angeordnet werden.
Ist eine Aufstockung bei mir rechtlich erlaubt?
Um diese Frage zu beantworten sind drei Wege denkbar. Als erstes empfehlen wir den Blick auf den vorliegenden Bebauungsplan. Dort können Angaben zur erlaubten Geschossigkeit, Flächenausnutzung, Firsthöhe und Dachneigung zu finden sein. Als zweites empfiehlt es sich, bei der zuständigen Baubehörde anzurufen. Dieser Weg ist vor allem dann sinnvoll, wenn kein Bebauungsplan vorliegt. Als drittes können Sie bei Ihren Nachbarn/Nachbarinnen schauen, wie hoch und in welcher Form dort gebaut wurde. Vorsicht bei angrenzenden Baugebieten: Hier kann ein abweichendes Baurecht vorliegen. Ansonsten empfiehlt sich der Gang zu einem Architektur- und Ingenieurbüro.
Fördermittel – Gilt die Aufstockung als Sanierung oder Neubau?
Eine Frage die ebenfalls häufig gestellt wird ist in Zeiten steigender Baukosten die Frage nach den möglichen Fördermitteln. Die Aufstockung wird gemäß KfW-Förderrichtlinie als Neubau betrachtet, wenn die neu geschaffene Fläche eine neue, zusätzliche Wohneinheit darstellt. Handelt es sich um eine Wohnraumerweitertung so wird die Aufstockung als Sanierung bewertet. Abseits der Förderung von Seiten des Bundes (KfW-Förderung) werden auch auf landes- und kommunaler Ebene oftmals Förderungen angeboten.
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Welche Experten/Expertinnen benötige ich bei einer Aufstockung?
Eigentümern/Eigentümerinnen, die sich für eine Aufstockung interessieren wird empfohlen, gleichzeitig über eine Gebäudesanierung nachzudenken. So können Kosten für die Baustelleneinrichtung (Kran, Gerüst usw.) gespart werden. Weiterhin wird empfohlen, eine erforderliche Bauantragsstellung, Statik und Energieberatung gemeinsam und bis zur Ausführungsplanung zu vergeben. So können wiederholte Ortstermine, Aufmaße und Kommunikationsprobleme unter den Beteiligten vermieden werden. Dies verringert nicht nur den Koordinationsaufwand. Es spart auch Zeit und Kosten für alle Beteiligten.
Verfasst am 3. Juni 2022. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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