Möglichkeiten der Förderung – die BEG für Bestandsgebäude
Bis 2050 sollen Gebäude in Deutschland weitgehend klimaneutral sein. Die Herausforderung dabei: Es gibt eine große Zahl von Bestandsgebäuden, die bisher eine schlechte Bilanz aufweisen. Bauherr:innen, die ihr Gebäude zum Effizienzhaus sanieren oder bestimmte Einzelmaßnahmen umsetzen, können Gelder im Rahmen der BEG Förderung für Bestandsgebäude erhalten. Bis zu 75.000 € Zuschuss sind möglich.
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BEG-Förderung bei Einzelmaßnahmen und Sanierungen
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt es seit 2021. Bisher bestehenden Förderprogramme der BAFA und KfW wurden aufgelöst. Diese finden sich umstrukturiert und zusammengefasst in der neuen BEG wieder. Die BAFA und KfW werden weiter als Träger für staatliche Förderungen agieren. Durch die neue BEG hat lediglich eine Verlagerung der Aufgabenbereiche stattgefunden. Die BEG selbst, unterteilt sich in mehrere Bereiche. Neben der Förderung von Neubauten, gibt es ebenfalls verschiedene Zuschussmöglichkeiten für den Umbau von Bestandsimmobilien. Voraussetzung ist, dass diese dadurch energetisch effizienter werden. Entweder durch eine komplette Sanierung zum Effizienzhaus oder durch Einzelmaßnahmen wie die Installation einer Solarthermieanlage.
Bestandsgebäude zum Effizienzhaus umbauen
Das Effizienzhaus ist ein Standard, der bestimmte Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden definiert. Dabei wird ein Standard-Neubauhaus als Referenz genutzt. So benötigt ein Effizienzhaus 55 beispielsweise nur 55 % des Energiebedarfs dieses Referenzgebäudes. Zum Abgleich wurden verschiedene energetische Niveaus (40, 55, 70, 85, 100, Denkmal) zur Einordnung der Effizienzhäuser geschaffen.
Wenn Sie Ihre Immobilie energetisch sanieren und einen entsprechenden Standard erreichen, haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss. Die Höhe beträgt maximal 75.000 €. Dieser wird durch die KfW gewährt. Erhältlich ist der Zuschuss in zwei Varianten: Entweder als Tilgungszuschuss zu einem günstigen Kredit bei der KfW oder als direkter Zuschuss. Die Höhe fällt bei identischen Voraussetzungen gleich aus.
BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäude
Auch wenn Sie keine Komplettsanierung zu einem Effizienzhaus durchführen, können Sie Leistungen nach der BEG erhalten. In dem Fall müssen Sie eine Einzelmaßnahme im Zusammenhang mit einer energetischen Verbesserung der Immobilie durchführen. Dazu zählen beispielsweise:
- Dämmung von Dächern, Wänden und Geschossdecken
- Erneuerung von Fenstern und Außentüren
- Einbau von Lüftungsanlagen
- Einbau von sommerlichem Wärmeschutz
- Digitale Steuersysteme (smarte Energieoptimierer)
Wichtig: Bei Einzelmaßnahmen haben Sie lediglich die Möglichkeit einen Tilgungszuschuss zu erhalten. Dieser beträgt bei allen Varianten maximal 20 %. Die Höchstgrenze für den Kredit liegt bei 60.000 €.
Erneuerung der Heiztechnik
Neben den baulichen Einzelmaßnahmen gibt es noch eine Reihe von förderfähigen Umbauten im Bereich der Heiztechnik. Der Tilgungszuschuss liegt hier zwischen 20 % und 45%. Der Einbau einer Gas-Brennwertheizung wird beispielsweise mit bis zu 20 % bezuschusst. 45 % können es beim Anschluss an ein Fernwärmenetz mit mindestens 55 % erneuerbaren Energien sein. Dies ist an den Austausch einer Ölheizung gekoppelt.
Der Weg zur BEG-Förderung für Bestandsgebäude
Um die Förderung nach BEG für Bestandsgebäude zu erhalten, ist es wichtig, die richtige Reihenfolge einzuhalten. Dazu gehört es, erst den Antrag zu stellen und dann mit der Sanierung zu beginnen. Eine rückwirkende Auszahlung von Geldern ist nicht möglich, auch dann nicht, wenn die Maßnahme den Anforderungen entspricht.
Voraussetzungen für Förderungen nach BEG für Bestandsgebäude
Um den Kredit mit Tilgungszuschuss oder den direkten Zuschuss zu erhalten, muss das zu sanierende Gebäude mindestens 5 Jahre alt sein. Das Alter berechnet sich nach dem Datum des Bauantrags bzw. der Bauanzeige. Wenn das Gebäude jünger ist, besteht die Möglichkeit zu warten.
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Der individuelle Sanierungsfahrplan iSFP: steigender Zuschuss
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist das Ergebnis der Beratung durch eine zugelassene Energieberater:in. Darin werden Maßnahmen zusammengefasst, die zu einer energetischen Verbesserung des Gebäudes führen. Dabei anfallende Kosten für den iSFP werden bis zu 80 % übernommen. Es gibt sogar noch einen weiteren Vorteil. Wenn eine Maßnahme aus dem iSFP innerhalb von 15 Jahren umgesetzt wird, die nach BEG förderfähig ist, steigt der Tilgungszuschuss dafür um 5 %.
Verfasst am 28. August 2021. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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Die Kommunikation war sehr gut. Der Beratungstermin vor Ort war etwas kurz und oberflächlich. Der Sanierungsfahrplan ist sehr ausführlich gehalten. Das Schlussgespräch war in Ordnung.
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