BEG Bestandsbau

Möglichkeiten der Förderung – die BEG für Bestandsgebäude

Bis 2050 sol­len Gebäu­de in Deutsch­land weit­ge­hend kli­ma­neu­tral sein. Die Her­aus­for­de­rung dabei: Es gibt eine gro­ße Zahl von Bestands­ge­bäu­den, die bis­her eine schlech­te Bilanz auf­wei­sen. Bauherr:innen, die ihr Gebäu­de zum Effi­zi­enz­haus sanie­ren oder bestimm­te Ein­zel­maß­nah­men umset­zen, kön­nen Gel­der im Rah­men der BEG För­de­rung für Bestands­ge­bäu­de erhal­ten. Bis zu 75.000 € Zuschuss sind möglich.

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BEG-Förderung bei Einzelmaßnahmen und Sanierungen

Die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­en­te Gebäu­de (BEG) gibt es seit 2021. Bis­her bestehen­den För­der­pro­gram­me der BAFA und KfW wur­den auf­ge­löst. Die­se fin­den sich umstruk­tu­riert und zusam­men­ge­fasst in der neu­en BEG wie­der. Die BAFA und KfW wer­den wei­ter als Trä­ger für staat­li­che För­de­run­gen agie­ren. Durch die neue BEG hat ledig­lich eine Ver­la­ge­rung der Auf­ga­ben­be­rei­che statt­ge­fun­den. Die BEG selbst, unter­teilt sich in meh­re­re Berei­che. Neben der För­de­rung von Neu­bau­ten, gibt es eben­falls ver­schie­de­ne Zuschuss­mög­lich­kei­ten für den Umbau von Bestands­im­mo­bi­li­en. Vor­aus­set­zung ist, dass die­se dadurch ener­ge­tisch effi­zi­en­ter wer­den. Ent­we­der durch eine kom­plet­te Sanie­rung zum Effi­zi­enz­haus oder durch Ein­zel­maß­nah­men wie die Instal­la­ti­on einer Solarthermieanlage. 

Bestandsgebäude zum Effizienzhaus umbauen

Das Effi­zi­enz­haus ist ein Stan­dard, der bestimm­te Min­dest­an­for­de­run­gen an die Ener­gie­ef­fi­zi­enz von Gebäu­den defi­niert. Dabei wird ein Stan­dard-Neu­bau­haus als Refe­renz genutzt. So benö­tigt ein Effi­zi­enz­haus 55 bei­spiels­wei­se nur 55 % des Ener­gie­be­darfs die­ses Refe­renz­ge­bäu­des. Zum Abgleich wur­den ver­schie­de­ne ener­ge­ti­sche Niveaus (40, 55, 70, 85, 100, Denk­mal) zur Ein­ord­nung der Effi­zi­enz­häu­ser geschaffen.

Wenn Sie Ihre Immo­bi­lie ener­ge­tisch sanie­ren und einen ent­spre­chen­den Stan­dard errei­chen, haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss. Die Höhe beträgt maxi­mal 75.000 €. Die­ser wird durch die KfW gewährt. Erhält­lich ist der Zuschuss in zwei Vari­an­ten: Ent­we­der als Til­gungs­zu­schuss zu einem güns­ti­gen Kre­dit bei der KfW oder als direk­ter Zuschuss. Die Höhe fällt bei iden­ti­schen Vor­aus­set­zun­gen gleich aus.

BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäude

Auch wenn Sie kei­ne Kom­plett­sa­nie­rung zu einem Effi­zi­enz­haus durch­füh­ren, kön­nen Sie Leis­tun­gen nach der BEG erhal­ten. In dem Fall müs­sen Sie eine Ein­zel­maß­nah­me im Zusam­men­hang mit einer ener­ge­ti­schen Ver­bes­se­rung der Immo­bi­lie durch­füh­ren. Dazu zäh­len beispielsweise:

  • Däm­mung von Dächern, Wän­den und Geschossdecken
  • Erneue­rung von Fens­tern und Außentüren
  • Ein­bau von Lüftungsanlagen
  • Ein­bau von som­mer­li­chem Wärmeschutz
  • Digi­ta­le Steu­er­sys­te­me (smar­te Energieoptimierer)

Wich­tig: Bei Ein­zel­maß­nah­men haben Sie ledig­lich die Mög­lich­keit einen Til­gungs­zu­schuss zu erhal­ten. Die­ser beträgt bei allen Vari­an­ten maxi­mal 20 %. Die Höchst­gren­ze für den Kre­dit liegt bei 60.000 €.

Erneuerung der Heiztechnik

Neben den bau­li­chen Ein­zel­maß­nah­men gibt es noch eine Rei­he von för­der­fä­hi­gen Umbau­ten im Bereich der Heiz­tech­nik. Der Til­gungs­zu­schuss liegt hier zwi­schen 20 % und 45%. Der Ein­bau einer Gas-Brenn­wert­hei­zung wird bei­spiels­wei­se mit bis zu 20 % bezu­schusst. 45 % kön­nen es beim Anschluss an ein Fern­wär­me­netz mit min­des­tens 55 % erneu­er­ba­ren Ener­gien sein. Dies ist an den Aus­tausch einer Ölhei­zung gekoppelt.

Der Weg zur BEG-Förderung für Bestandsgebäude

Um die För­de­rung nach BEG für Bestands­ge­bäu­de zu erhal­ten, ist es wich­tig, die rich­ti­ge Rei­hen­fol­ge ein­zu­hal­ten. Dazu gehört es, erst den Antrag zu stel­len und dann mit der Sanie­rung zu begin­nen. Eine rück­wir­ken­de Aus­zah­lung von Gel­dern ist nicht mög­lich, auch dann nicht, wenn die Maß­nah­me den Anfor­de­run­gen entspricht.

Voraussetzungen für Förderungen nach BEG für Bestandsgebäude

Um den Kre­dit mit Til­gungs­zu­schuss oder den direk­ten Zuschuss zu erhal­ten, muss das zu sanie­ren­de Gebäu­de min­des­tens 5 Jah­re alt sein. Das Alter berech­net sich nach dem Datum des Bau­an­trags bzw. der Bau­an­zei­ge. Wenn das Gebäu­de jün­ger ist, besteht die Mög­lich­keit zu warten.

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Der individuelle Sanierungsfahrplan iSFP: steigender Zuschuss

Der indi­vi­du­el­le Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP) ist das Ergeb­nis der Bera­tung durch eine zuge­las­se­ne Energieberater:in. Dar­in wer­den Maß­nah­men zusam­men­ge­fasst, die zu einer ener­ge­ti­schen Ver­bes­se­rung des Gebäu­des füh­ren. Dabei anfal­len­de Kos­ten für den iSFP wer­den bis zu 80 % über­nom­men. Es gibt sogar noch einen wei­te­ren Vor­teil. Wenn eine Maß­nah­me aus dem iSFP inner­halb von 15 Jah­ren umge­setzt wird, die nach BEG för­der­fä­hig ist, steigt der Til­gungs­zu­schuss dafür um 5 %.

  • Ratgeberartikel ersetzen keine fachliche Beratung!

    Wir möchten Sie mit diesem Ratgeber – hochgeladen am 28. August 2021 – nach besten Wissen und Gewissen zu Sanierungsthemen informieren. Zusätzlich wird mit dem 3D-Gebäudecheck ein niederschwelliger Eintritt in die Sanierungsthematik ermöglicht. Unsere Informationen können trotz unserer stetigen Bemühungen jedoch veraltet oder fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Für verbindliche Auskünfte fragen Sie je nach Themengebiet bitte Fachexperten, Fachanwälte und Steuerberater.

    Kundenmeinungen

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    Gabriele G.

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    5.00 von 5 Sternen

    Ich habe zeit­nah eine freund­li­che und kom­pe­ten­te Bera­tung für mein Anlie­gen erhal­ten, die mir sehr wei­ter­ge­hol­fen hat, um mein Bau­vor­ha­ben zu rea­li­sie­ren. Vie­len herz­li­chen Dank.

    Tatjana Fedorenko

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    5.00 von 5 Sternen

    Eine super Zusam­men­ar­beit mit Estati­ka. Tol­le Bera­tung, freund­li­che und vor allem schnel­le Kom­mu­ni­ka­ti­on. Nur zu emp­feh­len, ger­ne wieder.

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    M. Sc. Bauingenieurwesen<br>Christoph Ebbing

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    Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

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