Förderung der Berliner Altbausanierung mit der IBB
Die Bundeshauptstadt beeindruckt mit ihrer Größe, Geschichte, Kultur und Wirtschaft. Dabei ist der Berliner Altbau mit einem originellen Charme versehen. Der Erhalt der geschichtsträchtigen Häuser steht daher für viele Immobilieneigentümer im Fokus. Damit die Gebäudesanierung in der Metropole nicht zum finanziellen Supergau auf dem Bankkonto mutiert, lohnen sich zielorientierte Förderprogramme.
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Die Investitionsbank Berlin (IBB) bietet mit dem Programm »Energetische Gebäudesanierung« exakt solch eine Möglichkeit. Aber an wen richtet sich die Sanierungshilfe? In welcher Höhe fällt die Förderung aus und worauf ist allgemein zu achten?
Bestandsbauten energetisch fördern mit der IBB
Die Förderung einer Altbausanierung in Berlin ist durch die IBB in Form eines zinsgünstigen Kredits schaffbar. Dabei handelt es sich um eine Finanzierung mit preiswerten Zinsen von der KfW Bankengruppe. Die IBB ergänzt bei einer Eignung eine zusätzliche nominale Zinssubvention, sodass sich der Förderkredit weiter vergünstigt. Wesentlich ist hierbei natürlich, dass Hauskäufer oder Immobilieneigentümer die Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllen.
Dadurch stellen sich die Fragen: Was ist förderfähig? Welche Maßnahmen erlauben die Förderung? Die Sanierung eines Altbaus ist schließlich ein kostspieliges Unterfangen. Generell gilt: Häuser für die Ferien und Wochenenden sowie Boardinghäuser sind für das Programm »IBB Energetische Gebäudesanierung« ganz und gar ungeeignet. Stattdessen eignen sich die folgenden Maßnahmen für die Finanzspritze:
- Baudenkmäler, die Sie energetisch sanieren wollen
- Sanieren zum KfW-Effizienzhaus
- bereits sanierter Wohnraum, den Sie kaufen wollen
- Nicht-Wohnflächen, die Sie zu Wohnflächen verändern wollen
- einzelne Energieeffizienz-Maßnahmen (beispielsweise Außentüren und Fenster modernisieren, Dachflächen oder Wärmedämmung der Wände austauschen)
Bei all diesen Aktionen ist es elementar, dass das jeweilige Wohnhaus erst nach dem 01. Februar 2002 einen Bauantrag oder eine Bauanzeige stellte. Denn die finanzielle Unterstützung der IBB gilt ausschließlich für jene Immobilien nach diesem Datum.
Voraussetzungen für Förderung von Altbaueten in Berlin
Die energetische Gebäudesanierung der IBB lohnt sich also für sanierungsbedürftige Altbauten. Der Fokus liegt dabei auf deren Modernisierung für eine verbesserte Energieeffizienz. Aber wer stellt den Antrag? Und an wen richtet sich die Förderung?
Für die Unterstützung muss die jeweilige Wohnung oder das Haus in Berlin stehen. Die Bundeshauptstadt muss demnach der Standort der Investition sein. Andernfalls ist die Immobilie nicht förderfähig.
Die finanzielle Hilfe eignet sich außerdem für die folgenden Gruppen:
- Investoren
- Wohnungsunternehmen (privat und kommunal)
- Genossenschaften von Wohnungen
- Vermieter
- Personen, die zum ersten Mal Eigentumswohnungen zum Vermieten sowie frisch sanierte Wohnhäuser kaufen
Antragstellung zur energetischen Gebäudesanierung
Wer einen Antrag für die Sanierung in Berlin stellen will, ist oft ratlos, worauf zu achten ist. Welche Dokumente gehören dazu und bis wann ist der Antrag einzureichen? Dieser Abschnitt liefert Antworten.
Die Investitionsbank Berlin stellt ein Antragsformular zur Verfügung. Das Dokument füllen Sie entsprechend mit Ihren jeweiligen Angaben aus. Dabei bietet die Bank eine unterstützende Beratung für Kunden an. Dadurch erhalten Hauseigentümer und Hauskäufer bei Bedarf Hilfe, um die Formulare korrekt auszufüllen.
Für den Zeitraum ist vor allem das geplante Projekt relevant. Der Antrag für die Förderung ist zu stellen, bevor Sie den Plan zur Modernisierung in die Tat umsetzen. Leistungen, die der Planung oder Beratung dienen, zählen im Übrigen nicht als Beginn des Vorhabens. Die IBB steht Ihnen bei Bedarf auch bei diesen Detailfragen ratgebend zur Seite.
Förderhöhe und mehr – das ermöglicht die IBB
Da es sich bei dieser Finanzhilfe um einen Kredit handelt, sind die Zinssätze maßgeblich. Die IBB unterstützt Sie und Ihr Projekt beispielsweise, indem sie bis zu 0,6 % des Zinssatzes der KfW Bankengruppe zusteuert. Daneben lohnt sich die »Energetische Gebäudesanierung« für Immobilieneigentümer durch die Höhe des jeweiligen Förderzuschuss.
Die Investitionsbank Berlin erlaubt zum Beispiel einen sogenannten Tilgungszuschuss für Wohnungen. Dieser beträgt bis zu 48.000 € pro Wohnstätte. Zudem können Hauseigentümer für Einzelmaßnahmen bis zu 50.000 € als Kredithilfe erhalten. Energieeffizienzhäuser können zusätzlich mit einer Summe von bis zu 120.000 € pro Wohneinheit gefördert werden.
Achtung: Eine Teilrückzahlung ist bei dieser Förderung nicht möglich. Allerdings erlaubt die IBB eine komplette vorzeitige Rückzahlung, solange die Zinsbindungsfrist (maximal 10 Jahre) läuft.
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Fazit – »IBB Energetische Gebäudesanierung«
Die Förderung der Altbausanierung in Berlin ist auf mehreren Wegen finanziell machbar. Das Förderkonzept der IBB erlaubt vor allem eine Kredithilfe. Dabei können Sie diese Unterstützungen als nützliches Extra zur KfW-Förderung ansehen.
Hauseigentümer mit Berliner Gebäuden profitieren letztlich vom Konzept »IBB Energetische Gebäudesanierung«. Die Kredithilfe erlaubt es, den Berliner Altbau günstig und nachhaltig zu modernisieren.
Verfasst am 29. Oktober 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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