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Förderung der Berliner Altbausanierung mit der IBB

Die Bun­des­haupt­stadt beein­druckt mit ihrer Grö­ße, Geschich­te, Kul­tur und Wirt­schaft. Dabei ist der Ber­li­ner Alt­bau mit einem ori­gi­nel­len Charme ver­se­hen. Der Erhalt der geschichts­träch­ti­gen Häu­ser steht daher für vie­le Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer im Fokus. Damit die Gebäu­de­sa­nie­rung in der Metro­po­le nicht zum finan­zi­el­len Super­gau auf dem Bank­kon­to mutiert, loh­nen sich ziel­ori­en­tier­te Förderprogramme.

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Die Inves­ti­ti­ons­bank Ber­lin (IBB) bie­tet mit dem Pro­gramm »Ener­ge­ti­sche Gebäu­de­sa­nie­rung« exakt solch eine Mög­lich­keit. Aber an wen rich­tet sich die Sanie­rungs­hil­fe? In wel­cher Höhe fällt die För­de­rung aus und wor­auf ist all­ge­mein zu achten?

Bestandsbauten energetisch fördern mit der IBB

Die För­de­rung einer Alt­bau­sa­nie­rung in Ber­lin ist durch die IBB in Form eines zins­güns­ti­gen Kre­dits schaff­bar. Dabei han­delt es sich um eine Finan­zie­rung mit preis­wer­ten Zin­sen von der KfW Ban­ken­grup­pe. Die IBB ergänzt bei einer Eig­nung eine zusätz­li­che nomi­na­le Zins­sub­ven­ti­on, sodass sich der För­der­kre­dit wei­ter ver­güns­tigt. Wesent­lich ist hier­bei natür­lich, dass Haus­käu­fer oder Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer die Vor­aus­set­zun­gen für die Bewil­li­gung erfüllen.

Dadurch stel­len sich die Fra­gen: Was ist för­der­fä­hig? Wel­che Maß­nah­men erlau­ben die För­de­rung? Die Sanie­rung eines Alt­baus ist schließ­lich ein kost­spie­li­ges Unter­fan­gen. Gene­rell gilt: Häu­ser für die Feri­en und Wochen­en­den sowie Boar­ding­häu­ser sind für das Pro­gramm »IBB Ener­ge­ti­sche Gebäu­de­sa­nie­rung« ganz und gar unge­eig­net. Statt­des­sen eig­nen sich die fol­gen­den Maß­nah­men für die Finanzspritze:

  • Bau­denk­mä­ler, die Sie ener­ge­tisch sanie­ren wollen
  • Sanie­ren zum KfW-Effizienzhaus
  • bereits sanier­ter Wohn­raum, den Sie kau­fen wollen
  • Nicht-Wohn­flä­chen, die Sie zu Wohn­flä­chen ver­än­dern wollen
  • ein­zel­ne Ener­gie­ef­fi­zi­enz-Maß­nah­men (bei­spiels­wei­se Außen­tü­ren und Fens­ter moder­ni­sie­ren, Dach­flä­chen oder Wär­me­däm­mung der Wän­de austauschen)

Bei all die­sen Aktio­nen ist es ele­men­tar, dass das jewei­li­ge Wohn­haus erst nach dem 01. Febru­ar 2002 einen Bau­an­trag oder eine Bau­an­zei­ge stell­te. Denn die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung der IBB gilt aus­schließ­lich für jene Immo­bi­li­en nach die­sem Datum.

Voraussetzungen für Förderung von Altbaueten in Berlin

Die ener­ge­ti­sche Gebäu­de­sa­nie­rung der IBB lohnt sich also für sanie­rungs­be­dürf­ti­ge Alt­bau­ten. Der Fokus liegt dabei auf deren Moder­ni­sie­rung für eine ver­bes­ser­te Ener­gie­ef­fi­zi­enz. Aber wer stellt den Antrag? Und an wen rich­tet sich die Förderung?

Für die Unter­stüt­zung muss die jewei­li­ge Woh­nung oder das Haus in Ber­lin ste­hen. Die Bun­des­haupt­stadt muss dem­nach der Stand­ort der Inves­ti­ti­on sein. Andern­falls ist die Immo­bi­lie nicht förderfähig.

Die finan­zi­el­le Hil­fe eig­net sich außer­dem für die fol­gen­den Gruppen:

  • Inves­to­ren
  • Woh­nungs­un­ter­neh­men (pri­vat und kommunal)
  • Genos­sen­schaf­ten von Wohnungen
  • Ver­mie­ter
  • Per­so­nen, die zum ers­ten Mal Eigen­tums­woh­nun­gen zum Ver­mie­ten sowie frisch sanier­te Wohn­häu­ser kaufen

Antragstellung zur energetischen Gebäudesanierung

Wer einen Antrag für die Sanie­rung in Ber­lin stel­len will, ist oft rat­los, wor­auf zu ach­ten ist. Wel­che Doku­men­te gehö­ren dazu und bis wann ist der Antrag ein­zu­rei­chen? Die­ser Abschnitt lie­fert Antworten.

Die Inves­ti­ti­ons­bank Ber­lin stellt ein Antrags­for­mu­lar zur Ver­fü­gung. Das Doku­ment fül­len Sie ent­spre­chend mit Ihren jewei­li­gen Anga­ben aus. Dabei bie­tet die Bank eine unter­stüt­zen­de Bera­tung für Kun­den an. Dadurch erhal­ten Haus­ei­gen­tü­mer und Haus­käu­fer bei Bedarf Hil­fe, um die For­mu­la­re kor­rekt auszufüllen.

Für den Zeit­raum ist vor allem das geplan­te Pro­jekt rele­vant. Der Antrag für die För­de­rung ist zu stel­len, bevor Sie den Plan zur Moder­ni­sie­rung in die Tat umset­zen. Leis­tun­gen, die der Pla­nung oder Bera­tung die­nen, zäh­len im Übri­gen nicht als Beginn des Vor­ha­bens. Die IBB steht Ihnen bei Bedarf auch bei die­sen Detail­fra­gen rat­ge­bend zur Seite.

Förderhöhe und mehr – das ermöglicht die IBB

Da es sich bei die­ser Finanz­hil­fe um einen Kre­dit han­delt, sind die Zins­sät­ze maß­geb­lich. Die IBB unter­stützt Sie und Ihr Pro­jekt bei­spiels­wei­se, indem sie bis zu 0,6 % des Zins­sat­zes der KfW Ban­ken­grup­pe zusteu­ert. Dane­ben lohnt sich die »Ener­ge­ti­sche Gebäu­de­sa­nie­rung« für Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer durch die Höhe des jewei­li­gen Förderzuschuss.

Die Inves­ti­ti­ons­bank Ber­lin erlaubt zum Bei­spiel einen soge­nann­ten Til­gungs­zu­schuss für Woh­nun­gen. Die­ser beträgt bis zu 48.000 € pro Wohn­stät­te. Zudem kön­nen Haus­ei­gen­tü­mer für Ein­zel­maß­nah­men bis zu 50.000 € als Kre­dit­hil­fe erhal­ten. Ener­gie­ef­fi­zi­enz­häu­ser kön­nen zusätz­lich mit einer Sum­me von bis zu 120.000 € pro Wohn­ein­heit geför­dert werden.

Ach­tung: Eine Teil­rück­zah­lung ist bei die­ser För­de­rung nicht mög­lich. Aller­dings erlaubt die IBB eine kom­plet­te vor­zei­ti­ge Rück­zah­lung, solan­ge die Zins­bin­dungs­frist (maxi­mal 10 Jah­re) läuft.

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Fazit – »IBB Energetische Gebäudesanierung«

Die För­de­rung der Alt­bau­sa­nie­rung in Ber­lin ist auf meh­re­ren Wegen finan­zi­ell mach­bar. Das För­der­kon­zept der IBB erlaubt vor allem eine Kre­dit­hil­fe. Dabei kön­nen Sie die­se Unter­stüt­zun­gen als nütz­li­ches Extra zur KfW-För­de­rung ansehen.

Haus­ei­gen­tü­mer mit Ber­li­ner Gebäu­den pro­fi­tie­ren letzt­lich vom Kon­zept »IBB Ener­ge­ti­sche Gebäu­de­sa­nie­rung«. Die Kre­dit­hil­fe erlaubt es, den Ber­li­ner Alt­bau güns­tig und nach­hal­tig zu modernisieren.

  • Verfasst am 29. Oktober 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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