Mannheimer Förderung: Sanierung und Energieeffizienz

Knapp 300.000 Men­schen woh­nen in Mann­heim. Eigen­tü­mer kön­nen Maß­nah­men zur ver­bes­ser­ten Ener­gie­ef­fi­zi­enz für Häu­ser unter­stüt­zen las­sen, um den CO2-Aus­stoß lang­fris­tig zu mini­mie­ren. Die För­der­mit­tel sind mit wei­te­ren Zuschüs­sen auf Bun­des­ebe­ne und Lan­des­ebe­ne (BAFA, KfW und L‑Bank BW) ver­ein­bar. Dadurch kön­nen Gebäu­de im Stadt­ge­biet kos­ten­güns­tig und kli­ma­freund­lich saniert werden.

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Basics: Wer ist förderfähig in Mannheim?

Die För­der­mit­tel kom­men vor allem für Eigen­tü­mer-Gemein­schaf­ten, Erb­bau­be­rech­tig­te und natür­lich Haus­ei­gen­tü­mer infra­ge. Ganz all­ge­mein wird vor­aus­ge­setzt, dass die jewei­li­ge Immo­bi­lie inner­halb der Mann­hei­mer Stadt­gren­zen exis­tiert. Die betref­fen­den Häu­ser oder Wohn­räu­me soll­ten ent­we­der ver­mie­tet sein oder von den Haus­ei­gen­tü­mern selbst als Wohn­stät­te genutzt werden.

Übersicht: Förderfähige Effizienzmaßnahmen

Die Groß­stadt glie­dert die För­der­mit­tel in ins­ge­samt 5 För­der­punk­te und 2 Bonusförderungen:

  1. Bau­be­glei­tung, Beratung
  2. Wär­me­schutz der Gebäudehülle
  3. Lüf­tung, Heizung
  4. Kli­ma­schutz­maß­nah­men
  5. Pas­siv­haus­bau­wei­se bzw. Nied­rig­ener­gie­haus (Neu­bau, »KfW 40 Plus«)

Die Extra­för­der­mit­tel bezie­hen sich auf die Ele­men­te 2 und drit­tens Hier kön­nen Eigen­tü­mer fol­gen­de Bonus­för­der­mit­tel bekommen:

  • Kom­bi­na­ti­ons­bo­nus (Pkt. 2): Pho­to­vol­ta­ik und/​oder Begrü­nung von Fassaden/​Dächern
  • Sozi­albo­nus (Pkt. 2 und 3): För­de­rung für Haus­hal­te mit nied­ri­gem Einkommen

Fördervoraussetzungen

Damit För­der­be­rech­tig­te die För­der­mit­tel bean­spru­chen kön­nen, müs­sen sie Vor­aus­set­zun­gen erfül­len. Zual­ler­erst ist der Zeit­punkt des Bau­an­trags wesent­lich. Die­ser soll­te vorm 31.12.1994 lie­gen. In bestimm­ten Fäl­len sind Gebäu­de mit einem Antrag bis zum 31.01.2001 förderwürdig.

Zusätz­lich ist die Anzahl der Wohn­ein­hei­ten rele­vant. Ins­be­son­de­re für die För­der­punk­te 1 bis 3 sind aus­schließ­lich Häu­ser mit maxi­mal 4 Wohn­par­tei­en (nach Sanie­rung) zuge­las­sen. Die ein­zi­ge Aus­nah­me ist gege­ben, wenn der jewei­li­ge För­der­punkt etwas ande­res vorgibt.

Zuletzt kommt’s auf die För­de­rung der KfW an: Wenn kei­ne sol­che genutzt wird, muss eine Vor-Ort-Ener­gie­be­ra­tung (alter­na­tiv Bau­be­glei­tung) durch­ge­führt und nach­ge­wie­sen wer­den. Für EFH sowie ZFH ist ein KfW-Zuschuss gemäß Nr. 430 vor­ge­schrie­ben. Ein Kre­dit gemäß KfW-Nr. 151152 ist NICHT erforderlich.

Details zur Förderung in Mannheim: Fördersummen

Wie hoch fällt die För­de­rung aus? Zunächst ein­mal wird die För­de­rung für Mann­hei­mer Gebäu­de als Zuschuss gewährt. Die För­der­sum­men sind nach­ste­hend zusammengefasst.

1. Baubegleitung, Beratung

  • 50 % der Kos­ten (minus Dritt­för­de­run­gen) für eine Vor-Ort-Bera­tung (BAFA) bzw. einen Sanie­rungs­fahr­plan (Stich­tag Bau­an­trag: 31.12.1994); maxi­mal 1.000 €
  • 50 % der Kom­plett­kos­ten für a) qua­li­täts­si­chern­de Maß­nah­men (maxi­mal 1.000 €), b) KfW-Nach­weis zu jedem För­der­punkt durch Sach­ver­stän­di­ge der KfW (maxi­mal 500 €), c) Beglei­tung der Bau­maß­nah­men durch Sach­ver­stän­di­ge der KfW (maxi­mal 4.000 €)
  • För­der­satz ist Ein­zel­fall­ent­schei­dung, wenn Eigen­tü­mer-Gemein­schaf­ten zur Maß­nah­men­um­set­zung bera­ten werden

2. Wärmeschutz der Gebäudehülle

  • Nut­zung nach­hal­ti­ger Bau­stof­fe plus för­der­fä­hi­ger Ein­zel­maß­nah­men zur Däm­mung: erhöh­ter För­der­satz für Ein­zel­vor­ha­ben (um 5 %, maxi­mal 30.000 € gesamt)
  • Ein­zel­maß­nah­men an der Gebäu­de­hül­le (Däm­men von Kel­ler­de­cken, Spei­cher­bo­den, Dächer, Außen­wän­de, Aus­tausch von Haus­tü­ren sowie Fens­tern: 10 %, maxi­mal 20.000 €
  • pau­scha­ler För­der­satz für Maß­nah­men mit Ziel KfW-Effi­zi­enz­haus, zwi­schen maxi­mal 1.000 und 7.000 €
  • Maß­nah­men für mehr Natur­schutz: 25 % für Zusatz­kos­ten, maxi­mal 1.000 €

3. Lüftung, Heizung

  • 10 % für Lüf­tungs­an­la­gen (Wär­me­rück­ge­win­nung) sowie für Anschluss an Fern­wär­me bzw. Nah­wär­me mit einer Wär­me­über­ga­be­sta­ti­on, maxi­mal 1.000 €
  • 10 % von den Kos­ten einer neu­en Heiz­an­la­ge (BAFA-Richt­li­nie) als soge­nann­ter Hei­zungs­bo­nus (maxi­mal 4.000 €); Vor­aus­set­zung: Umset­zung von min­des­tens eine Däm­mung der Fas­sa­de oder des Daches (För­der­punkt 2) zur glei­chen Zeit
  • 15 % (maxi­mal 7.000 €) beim »Aus­tausch­bo­nus elek­tri­sche Hei­zung« (BAFA-Richt­li­nie); Vor­aus­set­zung: Wohn­stät­te wur­de bis­her mit d. h. elek­tri­sche Hei­zungs­an­la­ge geheizt

4. Klimaschutzmaßnahmen

Mann­heim bezu­schusst Maß­nah­men, die dem moder­nen Stand des Kli­ma­schut­zes ent­spre­chen. Die höchst­mög­li­che För­der­sum­me liegt bei 20.000 €. Wich­tig: Maß­nah­men mit Inves­ti­ti­ons­kos­ten von weni­ger als 1.500 € för­dert die Stadt nicht.

Mög­li­che Fördervorhaben:

  • Kli­ma­wan­del-Anpas­sung (Regen­was­ser nut­zen, gegen Sturm absi­chern, Rückstauklappen)
  • Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen (dach­in­te­griert oder fassadenintegriert)
  • LED-Beleuch­tung (Sport­an­la­gen und Nicht-Wohnhäuser)
  • Ein­füh­rung von Mieterstrommodellen
  • Instal­la­ti­on neu­ar­ti­ger Spei­cher­tech­no­lo­gie (bei­spiels­wei­se Was­ser­stoff­spei­cher oder laten­te Wärmespeicher)

5. Passivhausbauweise bzw. Niedrigenergiehaus (Neubau, »KfW 40 Plus«)

Wer ein Nied­rig­ener­gie­haus neu errich­tet (KfW 40 plus, Pas­siv­haus) kann die­ses Vor­ha­ben mit 2‑mal 5.000 € (ins­ge­samt: 10.000 €) bezu­schus­sen las­sen. Die­ser Zuschuss wird mit 5.000 € nach erfolg­rei­cher Antrag­stel­lung (d. h. Bau­an­trag ist geneh­migt und Pla­nun­gen abge­schlos­sen) aus­ge­zahlt. Den zwei­tens Anteil in Höhe von 5.000 € erhal­ten Antrag­stel­ler nach der Bauabnahme.

Extraförderung: Sozial- und Kombibonus

Einen geson­der­ten Zuschuss gibt es für das Ver­knüp­fen von Vor­ha­ben der Fas­sa­de mit denen des Daches (soge­nann­ter Kom­bi­na­ti­ons­bo­nus). Dem­nach sind fol­gen­de För­der­sät­ze bezo­gen auf die gesam­ten Inves­ti­ti­ons­kos­ten möglich:

  • maxi­mal 5.000 € (d. h. 2,5 %) gibt es für die Kom­bi a) Dach­sa­nie­rung mit Dach­be­grü­nung oder Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge, b) Dach­be­grü­nung mit Pho­to­vol­ta­ik, c) Fas­sa­den­be­grü­nung mit Fassadensanierung
  • maxi­mal 10.000 € (d. h. 5 %) sind für die Mischung a) Dach (Pho­to­vol­ta­ik, Begrü­nung UND Sanie­rung) oder b) Fas­sa­de (Pho­to­vol­ta­ik, Begrü­nung UND Sanierung)

Haus­hal­te, deren Ein­kom­men gering aus­fällt, pro­fi­tie­ren unter Umstän­den vom Sozi­albo­nus. Er bezieht sich aus­schließ­lich auf die För­der­punk­te 2 und drit­tens Deren Sanie­rungs­vor­ha­ben wer­den mit je 5 % mehr bezu­schusst, sobald das nied­ri­ge Jah­res­ein­kom­men nach­ge­wie­sen wur­de. Die Ein­kom­mens­gren­zen pro Haus­halt rich­ten sich dabei nach der Anzahl der Per­so­nen im Haus­halt, wobei auch Min­der­jäh­ri­ge gezählt wer­den. Dem­nach beginnt die För­der­sum­me bei 47.600 € (1 Per­son im Haus­halt) und steigt bis zu höchs­tens 95.500 € (5 Personen).

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Fazit: Mannheimer Förderung für energetische Sanierungen

Die För­de­rung bie­tet Mann­hei­mer Haus­ei­gen­tü­mern eine prak­ti­sche Opti­on, um die eige­ne Immo­bi­lie ener­gie­ef­fi­zi­en­ter zu gestal­ten. Die Moder­ni­sie­rung geht zudem mit den bun­des­wei­ten Kli­ma­zie­len ein­her, d. h. wer hier Zuschüs­se nutzt, saniert letz­lich kli­ma­freund­lich und kostengünstig.

  • Verfasst am 2. September 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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