Novelle des GEG 2023: Sanierungsfahrplan und mehr
Der Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sieht eine Reihe von Maßnahmen und Novellierungen vor. Ein Fokus liegt auf dem Thema Nachhaltigkeit und damit auch auf der Baubranche. Insbesondere die geplante Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist für gewerbliche und private Bauherrinnen und Bauherren interessant. Hier soll der Sanierungsfahrplan eine besondere Rolle spielen.
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Novellierung des GEG 2023⁄2025
Die Neuerungen im Gebäudeenergiegesetz sollen gestaffelt in Kraft treten. Ab 2024 ist vorgesehen, dass bei umfangreichen Umbauten und Erweiterungen bei Bestandsgebäuden nur noch bestimmte Bauteile verwendet werden dürfen. Diese müssen den Effizienzhaus-Standard 70 erreichen. Ab dem 1. Januar 2025 sollen zudem neue Standards für Energieeffizienzhäuser gelten. Bereits für 2023 sind Novellierungen in Hinblick auf weitere Aspekte geplant, darunter der Sanierungsfahrplan.
Neue Effizienzhaus-Standards
Eine zentrale Änderung betrifft die Effizienzhaus-Standards. Sie werden zum Stichtag 1. Januar 2025 an den Effizienzhaus-Standard 40 angeglichen. In der Praxis bedeutet das, dass die Anforderungen an Neubauten erhöht werden. Hintergrund sind die weiterentwickelten technischen Möglichkeiten bei Dämmung und Wärmegewinnung. Auf diese Weise sollen die Klimaziele bis 2050 erfüllt werden.
Änderungen beim Sanierungsfahrplan
Weitere Änderungen betreffen die Einführung des Sanierungsfahrplanes. Dieser individuell zu erstellende Plan gibt Maßnahmen vor, um die Energieeffizienz von Bestandsgebäuden zu verbessern. Im Rahmen des GEG stehen hier vor allem Heiztechnik und Dämmung im Vordergrund. Die Koalitionspartner planen, dass diese Sanierungsfahrpläne kostenlos sind, und zwar für Wohnungseigentumsgemeinschaften und beim Kauf eines Hauses. Dabei steht sicher das Ziel im Hintergrund, Anreize für eine energetische Sanierung zu schaffen.
Wir streben eine breite, systematische Nutzung von Sanierungsfahrplänen an und werden diese z. B. für Wohnungseigentumsgemeinschaften und beim Kauf eines Gebäudes kostenlos machen.
Quelle: Seite 71, Koalitionsvertrag »MEHR FORTSCHRITT WAGEN. BÜNDNIS FÜR FREIHEIT, GERECHTIGKEIT UND NACHHALTIGKEIT« von SPD, Bündnis 90/die Grünen und FDP
Was bedeutet das? Der Sanierungsfahrplan wird von Fachleuten erstellt. Die Rechnung dafür soll der Bund übernehmen.
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Austauschpflicht für Heizungen und Anteil erneuerbarer Energien
Nicht erst durch steigende Rohstoffkosten steht die Heiztechnik auf dem Prüfstand. Der Wunsch der Bundesregierung ist es, den Verbrauch fossiler Energieträger zu senken. Daher gibt es ab 2025 eine Vorgabe, dass neue Heizungen 65 % ihrer umgesetzten Energie aus regenerativen Quellen beziehen müssen. Das sind hohe Ziele, nach denen nur noch bestimmte Hybridanlagen einbaufähig sind.
Erneuerbare Energien werden verpflichtend?!
Weitere Neuerungen rund um das GEG
Im Rahmen der Novellierung des GEG sieht der Koalitionsvertrag darüber hinaus einige weitere Änderungen vor. Sie betreffen in erster Linie den Bausektor. Interessant ist zum Beispiel die Einführung eines Gebäuderessourcenpasses. Aus diesem soll hervorgehen, wie hoch der Einsatz von Energie für den Bau des Gebäudes war. Dieser Anteil ist auch als graue Energie bekannt und kann die Energieeffizienz von Neubauten indirekt verbessern oder verschlechtern.
Änderungen betreffen außerdem die Nutzung von Solaranlagen. Für Gewerbebauten soll diese Technik verpflichtend werden. Auch bei privaten Neubauten ist die Installation einer Solaranlage gewünscht, allerdings vermutlich nicht verpflichtend. Konkret kann zum Beispiel die Heizungsanlage mit der PV-Technik kombiniert werden, um die geforderten Energieeffizienzstandards und den Anteil von 65 % erneuerbarer Energien zu erreichen. Ingenieurbüros und andere Fachbetriebe beraten Sie individuell dazu.
Verfasst am 2. Februar 2022. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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