Tafel zeigt Slogan Fridays For Future

Der individuelle Sanierungsplan im Klimaschutzprogramm

Die Kli­ma­be­we­gung »Fri­days for Future« bewegt die Gemü­ter. Die glo­ba­len Schul­streiks von Schü­le­rin­nen und Schü­ler fan­den ihren Anfang bei der Schwe­din Gre­ta Thun­berg. Die damals 15-Jäh­ri­ge begann, frei­tags dem Unter­richt fern zu blei­ben und statt­des­sen für das Kli­ma zu pro­tes­tie­ren. Mitt­ler­wei­le ist die­se Bewe­gung zum glo­ba­len Streik ange­wach­sen. Wor­in besteht das Ziel der jun­gen Pro­tes­tie­ren­den und was hat das mit dem Sanie­rungs­plan zu tun? 

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Die FFF-Bewe­gung zielt dar­auf ab, sich für Maß­nah­men stark zu machen, die dabei hel­fen, das Kli­ma­ziel der Ver­ein­ten Natio­nen ein­zu­hal­ten. Die­ses Kli­ma­ziel will die Erd­er­wär­mung auf 1,5 Grad Cel­si­us begren­zen. Auf die­se Wei­se soll der Kli­ma­wan­del dras­tisch ver­lang­samt oder gar auf­ge­hal­ten werden. 

Die »Fri­days for Future«-Demonstrationen for­dern das Umset­zen von effi­zi­en­ten, schnel­len und umfas­sen­den Maß­nah­men zum Kli­ma­schutz. Inzwi­schen erfah­ren die Strei­ken­den welt­weit ein hohes Maß an Unter­stüt­zung – auch sei­tens der Regierungen. 

Das Klimaschutzprogramm 2030 im Kontext

Die Bun­des­re­gie­rung Deutsch­lands ent­wi­ckel­te auf­grund des Kli­ma­wan­dels (und infol­ge der Demons­tra­tio­nen) Ende 2019 ein Kli­ma­schutz­pro­gramm 2030. Die­ses sieht diver­se Maß­nah­men vor, die den Kli­ma­schutz ver­stär­ken sol­len und kon­kre­ti­siert den in 2016 auf­ge­stell­ten Kli­ma­schutz­plan 2050. Die fest­ge­hal­te­nen Maß­nah­men sol­len dabei nach und nach in Geset­zen mani­fes­tiert wer­den (bspw. im Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz). Sie betref­fen im Kern die gro­ßen Berei­che Ver­kehr, Ener­gie­wirt­schaft, Gebäu­de, Indus­trie und Land­wirt­schaft. Die in der Öffent­lich­keit am häu­figs­ten dis­ku­tier­te Maß­nah­me ist die CO2-Beprei­sung – einen »Preis für Ver­schmut­zungs­res­te«, der das Tan­ken und das Hei­zen mit fos­si­len Brenn­stof­fen (Erd­gas, Ben­zin, Heiz­öl, Die­sel) in den kom­men­den Jah­ren zu Guns­ten der Umwelt verteuert.

Das Kli­ma­pro­gramm umfasst eben­falls Kli­ma­schutz­maß­nah­men bei der Gebäu­de­sa­nie­rung. Der Sanie­rungs­plan ist hier­bei ein inhalt­li­cher Bau­stein auf dem Weg zum ver­bes­ser­ten Kli­ma­schutz. Doch was ist mit dem Sanie­rungs­plan über­haupt gemeint? 

Update 2022: Klimaschutzregeln für Eigentümer von Bestandsgebäuden

Ham­burg und Schles­wig-Hol­stein haben mit ihren lan­des­wei­ten Kli­ma­schutz­ge­set­zen nach dem Vor­bild des EWär­meG aus Baden-Würt­tem­berg nachgezogen! 

Sanierungsplan fördern – Klimaschutzziele erreichen? 

Das Bun­des­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (BAFA) för­dert unter bestimm­ten Bedin­gun­gen eini­ge Maß­nah­men zur Gebäu­de­sa­nie­rung. Nach­hal­tig­keit bei der Moder­ni­sie­rung von Wohn­ge­bäu­den lässt sich somit bezu­schus­sen. Im Kli­ma­schutz­pro­gramm der Bun­des­re­gie­rung fin­det die­ser Aspekt Berücksichtigung.

Das Kli­ma­schutz­pro­gramm ent­hält den Sanie­rungs­plan inso­fern, dass die »Ener­gie­be­ra­tung für Wohn­ge­bäu­de« ver­bes­sert wer­den soll. Dabei ist die im Kli­ma­schutz­pro­gramm mit­un­ter als »Sanie­rungs­plan« beschrie­be­ne Ener­gie­be­ra­tung nichts ande­res als der vom BAFA bereits seit Jah­ren geför­der­te »indi­vi­du­el­le Sanie­rungs­fahr­plan«. Die­ser ermög­licht Gebäu­de­ei­gen­tü­mer Ener­gie­ef­fi­zi­enz und Erneu­er­ba­re Ener­gien in den Ent­schei­dungs- und Pla­nungs­pro­zess mit ein­zu­kal­ku­lie­ren und dadurch Effi­zi­enz­po­ten­tia­le zum per­sön­lich sinn­volls­ten Zeit­punkt einer Sanie­rung auszuschöpfen.

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Der indi­vi­du­el­le Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP) ist als Bera­tungs­be­richt ein wich­ti­ger Aspekt im Rah­men einer geför­der­ten Ener­gie­be­ra­tung, da er die Ergeb­nis­se struk­tu­riert dar­stellt und farb­lich visua­li­siert. Hier­zu wer­den zwei Doku­men­te im Anschluss an die Ener­gie­be­ra­tung vom Bera­ter an den Gebäu­de­ei­gen­tü­mer aus­ge­hän­digt: »Mein Sanie­rungs­fahr­plan« und die »Umset­zungs­hil­fe für mei­ne Maßnahmen«.

Der Wunsch der Bun­des­re­gie­rung ist es dem­nach, Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer den Mehr­wert einer ener­ge­ti­schen Sanie­rung erken­nen zu las­sen. Auf­klä­rung, Infor­ma­ti­on und För­de­rung gehö­ren damit zu den Ziel­maß­nah­men des Kli­ma­schutz­pro­gram­mes im Gebäu­de­sek­tor. Dem Kli­ma­schutz­pro­gramm sind eini­ge Maß­nah­men bzgl. des Sanie­rungs­plans zu entnehmen:

  • Erstel­lung eines Ener­gie­be­darfs­aus­wei­ses auf Grund­la­ge einer Energieberatung
  • Ener­gie­be­ra­tung anknüp­fend an Immis­si­ons­mes­sun­gen von Schornsteinfegern
  • Ener­gie­be­ra­tun­gen kön­nen obli­ga­to­risch wer­den; z. B. beim Eigen­tü­mer­wech­sel, Hei­zungs­tausch, bar­rie­re­frei­em Umbau oder Einbruchschutz
  • Infor­ma­ti­ons­kam­pa­gne zur Ener­gie­be­ra­tung vom BMWi im Rah­men von Deutsch­land macht’s effizient

Energieberatung mit Sanierungsplan verpflichtend?

Ins­ge­samt bedeu­tet dies, dass eine Ener­gie­be­ra­tung bei bestimm­ten Anläs­sen ver­pflich­tend wer­den könn­te. Die­se Pflicht soll nicht gänz­lich auf den Haus­ei­gen­tü­mer abge­wälzt wer­den, des­halb wur­de die fol­gen­de Maß­nah­me eben­falls festgehalten:

  • Aus­bau der För­de­rung von Ener­gie­be­ra­tun­gen auf bis zu 80 % der Kosten

Fazit zum Sanierungsplan im Klimaschutzprogramm

Durch die »Fri­days for Future«-Demonstrationen, die Mil­lio­nen Men­schen frei­tags auf die Stra­ßen lock­ten, steht der Kli­ma­schutz im Fokus der Auf­merk­sam­keit. Auch die Regie­run­gen befas­sen sich stär­ker als zuvor mit der The­ma­tik. Für Haus­ei­gen­tü­mer ist die­se Ent­wick­lung eben­falls mit zukünf­ti­gen Ände­run­gen verknüpft. 

Die Gro­ße Koali­ti­on in Deutsch­land hat ein Kli­ma­schutz­pro­gramm ent­wi­ckelt. Die­ses soll dabei hel­fen, das Kli­ma stär­ker zu schüt­zen und die wirt­schaft­li­che Zukunft nach­hal­ti­ger zu gestal­ten. Im Fall einer Gebäu­de­sa­nie­rung kann z. B. eine Ener­gie­be­ra­tung in man­chen Fäl­len zur Pflicht werden. 

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Eine Pflicht zur Ener­gie­be­ra­tung bei Moder­ni­sie­run­gen besteht dann bspw., wenn der Eigen­tü­mer eines Gebäu­des wech­selt. Der Sanie­rungs­plan im Kli­ma­schutz­pro­gramm der Bun­des­re­gie­rung sieht des­halb vor, Eigen­tü­mer stär­ker zu infor­mie­ren und bereits bestehen­de För­der­pro­gram­me zur Kos­ten­de­ckung zu nutzen.

  • Verfasst am 14. Dezember 2019. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Unser Sanie­rungs­fahr­plan wur­de von einer sehr freund­li­chen, kom­pe­ten­ten und auch mit­den­ken­den Mit­ar­bei­te­rin erstellt. Es blie­ben kei­ne Fra­gen offen. Wir möch­ten uns für die Bera­tung und Erläu­te­run­gen herz­lich bedan­ken und kom­men bei wei­te­rer Gele­gen­heit ger­ne wie­der auf euch zu.

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