Energetische Sanierung eines Wohnkomplexes in Münster: Effizienzsteigerung und Wertsteigerung

Einführung in den Sanierungsfahrplan

In die­ser Fall­stu­die prä­sen­tie­ren wir den Sanie­rungs­fahr­plan für einen Wohn­kom­plex in Müns­ter. Die­ses Doku­ment dient als fun­dier­te Ent­schei­dungs­hil­fe, um die Ener­gie­ef­fi­zi­enz des Gebäu­des zu ver­bes­sern und dabei Betriebs­kos­ten zu sen­ken. Dabei wer­den Sanie­rungs­kos­ten, poten­zi­el­le Ener­gie­ein­spa­run­gen, ver­füg­ba­re För­der­mit­tel sowie die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen des Gebäu­de­en­er­gie­ge­set­zes (GEG) 2024 berücksichtigt.

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Der aktuelle energetische Zustand

Das Gebäu­de befin­det sich der­zeit in einem ener­ge­tisch unter­durch­schnitt­li­chen Zustand. Haupt­ver­ant­wort­lich dafür sind die ver­al­te­ten Fens­ter und die unge­dämm­te Geschoss­de­cke, die den GEG-Pflich­ten unter­lie­gen. Zudem sind an der Gie­bel­sei­te und der Ver­satz­flä­che Instand­hal­tungs­ar­bei­ten zu erwar­ten, basie­rend auf Erfah­run­gen mit bau­glei­chen Nach­bar­ob­jek­ten. Eine ein­fa­che Mög­lich­keit zur Ver­bes­se­rung bie­tet die Nach­däm­mung der Kellerdecke.

Ange­sichts stei­gen­der Fern­wär­me­prei­se und mög­li­cher Instand­hal­tungs­ar­bei­ten an der Über­ga­be­sta­ti­on emp­feh­len wir den Umstieg auf eine Wär­me­pum­pe, um die Unab­hän­gig­keit zu erhö­hen. Bei einem Hei­zungs­tausch ist außer­dem der hydrau­li­sche Abgleich nach Ver­fah­ren B zu beach­ten, um den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen gerecht zu werden.

Die­ser Sanie­rungs­fahr­plan zeigt nicht nur Wege zur Erfül­lung gesetz­li­cher Vor­ga­ben auf, son­dern hebt auch die finan­zi­el­len Vor­tei­le her­vor, wie die Nut­zung von För­der­mit­teln und die lang­fris­ti­ge Wert­stei­ge­rung der Immo­bi­lie. Für wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen zu aktu­el­len Geset­zen, För­der­pro­gram­men, Ener­gie­prei­sen und tech­ni­schen Stan­dards ste­hen wir Ihnen ger­ne in einem per­sön­li­chen Gespräch zur Verfügung.

Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung

In die­ser Fall­stu­die prä­sen­tie­ren wir Ihnen die detail­lier­te Auf­stel­lung und Beschrei­bung der Maß­nah­men, die im Rah­men eines Sanie­rungs­fahr­plans zur Stei­ge­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz eines Wohn­ge­bäu­des durch­ge­führt wur­den. Die Maß­nah­men sind dar­auf aus­ge­legt, die Ener­gie­kos­ten erheb­lich zu sen­ken, den CO₂-Aus­stoß zu redu­zie­ren und den Wert der Immo­bi­lie zu stei­gern. Zudem pro­fi­tie­ren die Eigen­tü­mer von attrak­ti­ven För­der­mit­teln, die die finan­zi­el­len Auf­wen­dun­gen deut­lich redu­zie­ren können.

Maßnahmenpaket 1: Optimierung der Geschossdecke und des Steildachs

Die­ses Maß­nah­men­pa­ket kon­zen­triert sich auf die Däm­mung der obers­ten Geschoss­de­cke und des Steil­dachs, ins­be­son­de­re über dem Trep­pen­haus. Die Geschoss­de­cke wird mit einer 24 cm star­ken Flä­chen­däm­mung aus WLG 035 aus­ge­stat­tet, die einen maxi­ma­len U‑Wert von 0,14 W/​m²K erreicht. Das Steil­dach erhält eine Kom­bi­na­ti­on aus 20 cm Zwi­schen­spar­ren­däm­mung WLG 035 und 10 cm Auf­spar­ren­däm­mung WLG 038, eben­falls mit einem maxi­ma­len U‑Wert von 0,14 W/​m²K. Die Inves­ti­ti­ons­kos­ten für die­se Maß­nah­men belau­fen sich auf 21.440 €, wobei 12.000 € als Sowie­sokos­ten auf­grund gesetz­li­cher Pflich­ten anfal­len. Eine För­de­rung ist in die­sem Fall nicht mög­lich, da zunächst die Anfor­de­run­gen gemäß GEG §47 erfüllt wer­den müs­sen. Die Umset­zung die­ser Maß­nah­men ist ein wesent­li­cher Schritt zur Ver­bes­se­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz und zur Sen­kung der Heizkosten.

Maßnahmenpaket 2: Dämmung von Treppenhauswänden und Kellerdecke

Die Däm­mung der Trep­pen­haus­wän­de erfolgt mit einer 16 cm star­ken WLG 035 Däm­mung, die flä­chig ver­klebt wird und einen maxi­ma­len U‑Wert von 0,20 W/​m²K auf­weist. Ergän­zend dazu wird die unge­dämm­te Kel­ler­de­cke mit einer 12 cm star­ken WLG 035 Flä­chen­däm­mung ver­se­hen, die unter­sei­tig ange­bracht wird und einen maxi­ma­len U‑Wert von 0,25 W/​m²K erreicht. Die Gesamt­kos­ten für die­se Maß­nah­men betra­gen 15.260 €, ohne Sowie­sokos­ten. För­der­mit­tel sind in Form eines 20% BAFA-Zuschus­ses sowie 30 €/​m² von der Stadt Müns­ter für die Wand­flä­che erhält­lich. Die Kel­ler­de­cken­däm­mung wird zusätz­lich mit einem 5% iSFP-Bonus geför­dert. Die­se Maß­nah­men tra­gen erheb­lich zur Redu­zie­rung des Ener­gie­ver­brauchs bei und ver­bes­sern das Raumklima.

Maßnahmenpaket 3: Austausch der Fenster

Im Rah­men die­ses Pakets wer­den die bestehen­den Fens­ter durch neue, drei­fach ver­glas­te Fens­ter mit einem U‑Wert von 0,95 W/​m²K ersetzt. Auch die Haus­tür wird erneu­ert und erreicht einen U‑Wert von 1,3 W/​m²K. Die Inves­ti­ti­ons­kos­ten belau­fen sich auf 55.900 €, wobei 45.103 € als Sowie­sokos­ten anfal­len. För­der­mit­tel umfas­sen einen 20% BAFA-Zuschuss sowie 30 €/​m² von der Stadt Müns­ter. Neben der Ver­bes­se­rung der Wär­me­däm­mung tra­gen die­se Maß­nah­men zur Erhö­hung der Sicher­heit und des Wohn­kom­forts bei.

Maßnahmenpaket 4: Giebel- und Traufseitendämmung sowie Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

Die­ses umfas­sen­de Maß­nah­men­pa­ket beinhal­tet die Däm­mung der Gie­bel­wän­de und optio­nal der Trauf­sei­ten. Hier­bei wird der Klin­ker ent­fernt und durch eine neue Fas­sa­de mit einem Wär­me­dämm­ver­bund­sys­tem (WDVS) von 18 cm WLG 035 ersetzt. Ergänzt wird dies durch die Instal­la­ti­on einer dezen­tra­len Lüf­tungs­an­la­ge mit Wär­me­rück­ge­win­nung (WRG), die für eine effi­zi­en­te Belüf­tung sorgt. Die Gesamt­kos­ten betra­gen 111.000 €, wobei 93.466 € als Sowie­sokos­ten ver­an­schlagt sind. För­der­mit­tel umfas­sen einen 15% BAFA-Zuschuss plus 5% iSFP-Bonus sowie 30 €/​m² von der Stadt Müns­ter für die Wand­flä­che. Die­se Maß­nah­men ver­bes­sern die Ener­gie­ef­fi­zi­enz erheb­lich und sor­gen für ein gesun­des Raumklima.

Maßnahmenpaket 5: Installation einer Monoblock Luft/​Wasser Wärmepumpe

Abschlie­ßend wird eine Mono­block Luft/​Wasser Wär­me­pum­pe zur Zen­tral­hei­zung instal­liert. Die­se Maß­nah­me umfasst die Kos­ten für die Anla­ge sowie not­wen­di­ge Elek­tro­ar­bei­ten, Kern­boh­run­gen, Fun­da­men­tar­bei­ten und Hei­zungs­op­ti­mie­run­gen. Die Inves­ti­ti­ons­kos­ten belau­fen sich auf 39.841 €, mit 27.241 € als Sowie­sokos­ten. För­der­mit­tel ste­hen in Form von KfW-För­de­run­gen zur Ver­fü­gung. Die­se Maß­nah­me ist ent­schei­dend für die Erhö­hung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz und die Redu­zie­rung der Heizkosten.

Durch die Umset­zung die­ser Maß­nah­men­pa­ke­te wird das Gebäu­de nicht nur ener­gie­ef­fi­zi­en­ter, son­dern auch öko­lo­gisch nach­hal­ti­ger. Die Ener­gie­kos­ten sin­ken von 12.772 € auf 1.076 € pro Jahr, wäh­rend der End­ener­gie­ver­brauch von 68.733 kWh auf 4.304 kWh pro Jahr redu­ziert wird. Der Pri­mär­ener­gie­be­darf sinkt auf 30 kWh/(m²a), und die CO₂-Emis­sio­nen ver­rin­gern sich auf 9 kg/(m²a). Die­se Inves­ti­tio­nen stei­gern den Wert der Immo­bi­lie und tra­gen erheb­lich zum Umwelt­schutz bei.

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Der angestrebte Zielzustand

Nach der Umset­zung des Sanie­rungs­fahr­plans wird das Gebäu­de in einen Zustand ver­setzt, der zahl­rei­che Vor­tei­le für die Eigen­tü­mer mit sich bringt. Die umfas­sen­de Sanie­rung zielt dar­auf ab, die Ener­gie­ef­fi­zi­enz des Hau­ses erheb­lich zu stei­gern, was durch den Ein­satz moderns­ter Tech­no­lo­gien und Mate­ria­li­en erreicht wird. Dies führt zu einer deut­li­chen Redu­zie­rung der Ener­gie­kos­ten, da weni­ger Heiz- und Kühl­ener­gie benö­tigt wird. Die Eigen­tü­mer pro­fi­tie­ren zudem von staat­li­chen För­der­mit­teln, die die finan­zi­el­len Auf­wen­dun­gen für die Sanie­rung erheb­lich sen­ken können.

Ein wesent­li­cher Aspekt der Sanie­rung ist der ther­mi­sche Kom­fort. Nach der Sanie­rung wird das Haus frei von unan­ge­neh­mer Zug­luft sowie Hit­ze- oder Käl­te­strah­lung sein. Dies bedeu­tet, dass kal­te Füße im Erd­ge­schoss der Ver­gan­gen­heit ange­hö­ren. Die ver­bes­ser­ten Dämm­maß­nah­men und der Aus­tausch alter Fens­ter tra­gen maß­geb­lich dazu bei, dass die Innen­räu­me das gan­ze Jahr über eine ange­neh­me Tem­pe­ra­tur aufweisen.

Der Schall­schutz wird eben­falls erheb­lich ver­bes­sert. Die Bewoh­ner wer­den von Lärm und Geräu­schen aus der Umge­bung wei­test­ge­hend abge­schirmt, was zu einer ruhi­ge­ren und ent­spann­te­ren Wohnat­mo­sphä­re führt. Dies ist beson­ders in städ­ti­schen Gebie­ten ein gro­ßer Vor­teil, wo Ver­kehrs­lärm und ande­re Umwelt­ge­räu­sche den All­tag oft beein­träch­ti­gen können.

Ein wei­te­rer bedeu­ten­der Vor­teil ist die Ver­bes­se­rung der Wohn­ge­sund­heit. Durch die Sanie­rung wer­den Feuch­tig­keit, Schim­mel und schäd­li­che Gif­te in den Innen­räu­men wirk­sam bekämpft. Dies erhöht nicht nur die Behag­lich­keit, son­dern auch die Gesund­heit der Bewoh­ner, da ein gesun­des Wohn­kli­ma geschaf­fen wird.

Die Sanie­rung trägt zudem zur Stei­ge­rung des Immo­bi­li­en­wer­tes bei. Durch die ener­ge­ti­sche Auf­wer­tung und die Ver­bes­se­rung der gesam­ten Gebäu­de­sub­stanz wird das Haus auf dem Markt deut­lich attrak­ti­ver. Dies bie­tet den Eigen­tü­mern ein erheb­li­ches Wert­stei­ge­rungs­po­ten­zi­al, das sich bei einem even­tu­el­len Ver­kauf der Immo­bi­lie auszahlt.

Sicher­heit ist ein wei­te­rer Fokus der Sanie­rung. Durch den Ein­bau moder­ner Ein­bruch­schutz­vor­rich­tun­gen wird das Gebäu­de bes­ser vor Ein­brü­chen und Dieb­stäh­len geschützt. Dies bie­tet den Bewoh­nern ein erhöh­tes Sicher­heits­ge­fühl und trägt zur all­ge­mei­nen Lebens­qua­li­tät bei.

Zuletzt wird auch die archi­tek­to­ni­sche Qua­li­tät des Hau­ses durch die Sanie­rung gestei­gert. Die äuße­re Erschei­nung des Gebäu­des wird durch geziel­te Maß­nah­men auf­ge­wer­tet, was nicht nur die Ästhe­tik ver­bes­sert, son­dern auch zur Wert­stei­ge­rung bei­trägt. Eine anspre­chen­de Fas­sa­de und ein moder­nes Design machen das Haus zu einem Blick­fang in der Nachbarschaft.

Fazit: Ein Blick in eine energieeffiziente Zukunft

Der Sanie­rungs­fahr­plan für einen Wohn­kom­plex in Müns­ter zeigt ein­drucks­voll, wie eine durch­dach­te ener­ge­ti­sche Sanie­rung den Zustand eines Gebäu­des erheb­lich ver­bes­sern kann. Vom ener­ge­tisch unter­durch­schnitt­li­chen Ist-Zustand hin zu einem hoch effi­zi­en­ten und kom­for­ta­blen Ziel­zu­stand – die geplan­ten Maß­nah­men ver­spre­chen nicht nur eine dras­ti­sche Redu­zie­rung der Ener­gie­kos­ten und CO₂-Emis­sio­nen, son­dern auch eine Ver­bes­se­rung der Lebens­qua­li­tät und der Wert­hal­tig­keit der Immo­bi­lie. Die Nut­zung von För­der­mit­teln und die Erfül­lung gesetz­li­cher Anfor­de­run­gen machen die Inves­ti­ti­on beson­ders attrak­tiv. Ins­ge­samt bie­tet der Sanie­rungs­fahr­plan eine kla­re und umsetz­ba­re Stra­te­gie, um sowohl öko­no­mi­sche als auch öko­lo­gi­sche Zie­le zu errei­chen und das Gebäu­de fit für die Zukunft zu machen.

  • Verfasst am 31. Oktober 2024.


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  • Standort
    Münster
    Bauvorhaben
    Sanierung Mehrfamilienhaus
    Jahr
    2024