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Fördermöglichkeit nach § 35c EStG

Sanierung mit Steuervergünstigungen

Ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen sind ein essen­zi­el­ler Schritt, um Ener­gie zu spa­ren und den Wert von Immo­bi­li­en zu stei­gern. Wäh­rend die bekann­ten För­der­pro­gram­me BEG (Bun­des­för­de­rung für effi­zi­en­te Gebäu­de) und KfW-Kre­di­te oft im Mit­tel­punkt ste­hen, gibt es eine drit­te, weni­ger bekann­te Mög­lich­keit: die steu­er­li­che För­de­rung nach § 35c EStG. In die­sem Arti­kel erfährst du, wie du mit Steu­er­ver­güns­ti­gun­gen dei­ne Sanie­rungs­maß­nah­men finan­zie­ren kannst.

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Wenn es um die För­de­rung von ener­ge­ti­schen Sanie­run­gen geht, den­ken die meis­ten an die BEG-För­de­rung oder an die zins­güns­ti­gen Kre­di­te der KfW. Doch es gibt eine drit­te Opti­on, die steu­er­li­che För­de­rung. Die­se ist für Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer inter­es­sant, die ihre Immo­bi­li­en selbst bewoh­nen und ihre Steu­er­last sen­ken möch­ten. Im Gegen­satz zu den ande­ren Pro­gram­men erfor­dert sie kei­ne auf­wen­di­ge Antrag­stel­lung im Vor­feld und bie­tet maxi­ma­le Flexibilität.

Die steuerliche Förderung im Detail

Die steu­er­li­che För­de­rung nach § 35c EStG erlaubt es dir, bis zu 20 % der Kos­ten für ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen von der Ein­kom­mens­steu­er abzu­zie­hen. Maxi­mal kannst du auf die­se Wei­se 40.000 € über drei Jah­re ver­teilt gel­tend machen.

So funktioniert die steuerliche Förderung

  1. Pla­nung der Maß­nah­men: Ent­schei­de dich für Sanie­rungs­maß­nah­men, die den ener­ge­ti­schen Anfor­de­run­gen ent­spre­chen, wie Däm­mung, Aus­tausch von Fens­tern oder den Ein­bau einer neu­en Hei­zung. Wich­tig ist, dass die Maß­nah­men von einem Fach­un­ter­neh­men durch­ge­führt werden.
  2. Durch­füh­rung der Arbei­ten: Nach Abschluss der Arbei­ten erhältst du vom Fach­un­ter­neh­men eine soge­nann­te Fach­un­ter­neh­mer­erklä­rung. Die­se bestä­tigt, dass die durch­ge­führ­ten Maß­nah­men den gesetz­li­chen Min­dest­an­for­de­run­gen entsprechen.
  3. Ein­rei­chung bei der Steu­er­erklä­rung: Zusam­men mit dei­ner Ein­kom­mens­steu­er­erklä­rung reichst du die Fach­un­ter­neh­mer­erklä­rung, die Rech­nung und einen Zah­lungs­nach­weis ein. Bar­zah­lun­gen sind nicht zuläs­sig, es muss ein Bank­nach­weis über die Über­wei­sung an das Fach­un­ter­neh­men vorliegen.
  4. Ver­tei­lung der Steu­er­ver­güns­ti­gung Die För­de­rung wird über drei Jah­re ver­teilt:
    • 7 % im ers­ten Jahr
    • 7 % im zwei­ten Jahr
    • 6 % im drit­ten Jahr
    Dabei wird der Betrag direkt von dei­ner Ein­kom­mens­steu­er abge­zo­gen. Es han­delt sich also nicht um eine direk­te Auszahlung.

Unbedingt Steuerberater einbeziehen!

Wir wei­sen an die­ser Stel­le ledig­lich auf die Mög­lich­keit der För­der­fä­hig­keit gemäß § 35c EStG hin. Eine Bera­tung ist aus­schließ­lich Steu­er­be­ra­tern vorbehalten.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Die steu­er­li­che För­de­rung umfasst eine Viel­zahl von Sanie­rungs­ar­bei­ten, darunter:

  • Däm­mung von Wän­den, Dächern oder Kellerdecken
  • Aus­tausch oder Moder­ni­sie­rung von Fens­tern und Außentüren
  • Ein­bau moder­ner Hei­zun­gen, wie Wär­me­pum­pen oder Gas-Brennwertheizungen
  • Maß­nah­men zur Nut­zung erneu­er­ba­rer Ener­gien, wie Solarthermie

Die Maß­nah­men müs­sen bis spä­tes­tens 31. Dezem­ber 2029 abge­schlos­sen sein, um för­der­fä­hig zu sein.

Voraussetzungen für die steuerliche Förderung

Damit du von der Steu­er­ver­güns­ti­gung pro­fi­tie­ren kannst, müs­sen fol­gen­de Bedin­gun­gen erfüllt sein:

  • Selbst­nut­zung der Immo­bi­lie: Die steu­er­li­che För­de­rung gilt nur für selbst­ge­nutz­te Wohn­im­mo­bi­li­en. Ver­mie­te­te Immo­bi­li­en sind von die­ser Rege­lung ausgeschlossen.
  • Fach­un­ter­neh­mer­erklä­rung: Die Arbei­ten müs­sen von einem Fach­be­trieb durch­ge­führt und mit einer Erklä­rung bestä­tigt werden.
  • Zah­lungs­nach­weis: Die Bezah­lung muss per Über­wei­sung erfol­gen. Bar­zah­lun­gen oder ande­re Zah­lungs­me­tho­den wer­den nicht akzeptiert.
  • Ein­hal­tung der Min­dest­an­for­de­run­gen: Die Maß­nah­men müs­sen den ener­ge­ti­schen Stan­dards ent­spre­chen, die in der För­der­richt­li­nie defi­niert sind.

Vorteile und Nachteile der steuerlichen Förderung

Vorteile

  • Kei­ne Vor­ab­ge­neh­mi­gung erfor­der­lich: Im Gegen­satz zu ande­ren För­der­pro­gram­men musst du kei­nen Antrag vor Beginn der Arbei­ten stel­len. Das spart Zeit und Aufwand.
  • Maxi­ma­le Fle­xi­bi­li­tät: Du kannst die Maß­nah­men in dei­nem eige­nen Tem­po durch­füh­ren und bist nicht an star­re Pro­gramm­be­din­gun­gen gebunden.
  • Attrak­ti­ve För­de­rung: Mit einer För­de­rung von bis zu 20 % kannst du erheb­li­che Kos­ten ein­spa­ren, ins­be­son­de­re bei grö­ße­ren Sanierungsprojekten.
  • Unab­hän­gig­keit von Ener­gie­be­ra­tern: Für die steu­er­li­che För­de­rung ist kein Ener­gie­be­ra­ter erfor­der­lich. Den­noch kann eine Bera­tung hilf­reich sein, um sicher­zu­stel­len, dass alle Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind.

Nachteile

  • Zeit­ver­zö­ge­rung durch den Steu­er­be­scheid: Die För­de­rung wird erst mit dei­nem Steu­er­be­scheid wirk­sam. Das bedeu­tet, dass du die Sanie­rungs­kos­ten zunächst vor­fi­nan­zie­ren musst. Je nach Bear­bei­tungs­zeit kann die Steu­er­ent­las­tung erst im Fol­ge­jahr wirk­sam werden.
  • Vor­aus­set­zung: Steu­er­pflicht: Die För­de­rung wird mit der Ein­kom­mens­steu­er ver­rech­net. Wenn du kei­ne oder nur wenig Ein­kom­mens­steu­er zahlst, kannst du die För­de­rung nicht oder nur teil­wei­se nutzen.
  • Kei­ne direk­te Aus­zah­lung: Im Gegen­satz zu ande­ren Pro­gram­men wie der KfW-För­de­rung erfolgt die Unter­stüt­zung nicht in Form eines Zuschus­ses oder zins­güns­ti­gen Kre­dits, son­dern als Steuerentlastung.

Wann lohnt sich die steuerliche Förderung?

Die steu­er­li­che För­de­rung ist ide­al für dich, wenn:

  • du eine selbst­ge­nutz­te Immo­bi­lie besitzt.
  • dei­ne Sanie­rungs­maß­nah­men kei­ne hohen Vor­ab­kos­ten verursachen.
  • du genü­gend Ein­kom­mens­steu­er zahlst, um die maxi­ma­le För­de­rung auszuschöpfen.

Beson­ders attrak­tiv ist die För­de­rung für Haus­be­sit­zer, die ein­zel­ne Maß­nah­men wie die Däm­mung oder den Fens­ter­aus­tausch pla­nen. Für umfang­rei­che Sanie­run­gen mit hohen Kos­ten kann die KfW-För­de­rung auf­grund der höhe­ren Zuschüs­se und Kre­di­te vor­teil­haf­ter sein.

Tipps zur optimalen Nutzung der steuerlichen Förderung

  • Früh­zei­tig pla­nen: Auch wenn kein Antrag im Vor­aus nötig ist, soll­test du die Maß­nah­men mit einem Fach­un­ter­neh­men detail­liert abstimmen.
  • Fach­un­ter­neh­men wäh­len: Ach­te dar­auf, dass der Betrieb Erfah­rung mit den Anfor­de­run­gen der steu­er­li­chen För­de­rung hat und dir eine kor­rek­te Fach­un­ter­neh­mer­erklä­rung ausstellt.
  • Bera­tung ein­ho­len: Auch wenn kein Ener­gie­be­ra­ter erfor­der­lich ist, kann eine Bera­tung sinn­voll sein, um die Maß­nah­men opti­mal auf­ein­an­der abzustimmen.

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Fazit: Die steuerliche Förderung als flexible Alternative

Die steu­er­li­che För­de­rung nach § 35c EStG ist eine unkom­pli­zier­te Mög­lich­keit, ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen finan­zi­ell zu unter­stüt­zen. Sie bie­tet maxi­ma­le Fle­xi­bi­li­tät, ein­fa­che Abwick­lung und attrak­ti­ve Steu­er­erspar­nis­se. Aller­dings musst du beach­ten, dass die Steu­er­ent­las­tung erst mit dem Steu­er­be­scheid wirk­sam wird. Die­se Ver­zö­ge­rung kann für Pro­jek­te mit hohem Vor­fi­nan­zie­rungs­be­darf pro­ble­ma­tisch sein. Für Eigen­tü­mer, die klei­ne­re Maß­nah­men pla­nen oder kei­ne direk­te Antrag­stel­lung bei ande­ren Pro­gram­men wün­schen, ist sie den­noch eine sinn­vol­le Alter­na­ti­ve. Mit der rich­ti­gen Pla­nung und Umset­zung kannst du von die­ser För­de­rung pro­fi­tie­ren und dein Zuhau­se ener­ge­tisch fit für die Zukunft machen.

  • Ratgeberartikel ersetzen keine fachliche Beratung!

    Wir möchten Sie mit diesem Ratgeber – hochgeladen am 29. November 2024 – nach besten Wissen und Gewissen zu Sanierungsthemen informieren. Zusätzlich wird mit dem 3D-Gebäudecheck ein niederschwelliger Eintritt in die Sanierungsthematik ermöglicht. Unsere Informationen können trotz unserer stetigen Bemühungen jedoch veraltet oder fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Für verbindliche Auskünfte fragen Sie je nach Themengebiet bitte Fachexperten, Fachanwälte und Steuerberater.

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    Wir sind mit der Erstel­lung eines Sanie­rungs­fahr­plans durch ESTATIKA sehr zufrie­den. Der Kon­takt war von Anfang an unkom­pli­ziert, trans­pa­rent und ver­trau­ens­voll. Der Preis war deut­lich bes­ser als von ande­ren Anbie­tern. Kla­re Empfehlung.

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    Die ESTATIKA GmbH ist ein Büro für Energieberatung mit zertifizierten Energieeffizienz-Experten des Bundes. Wir bieten neben den klassischen Leistungen auch eine − eigens zur Überwindung finanzieller Barrieren entwickelte − kostenlose Erstberatung mit unserem einzigartigem 3D-Gebäudecheck an.

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    M. Sc. Bauingenieurwesen<br>Christoph Ebbing

    Dr.-Ing.
    Christoph Ebbing

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    Regulatorik & Fördermittel

    Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

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    R. Sithamparanathan

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