Energieberatung und energieberater München

Förderung Klimaneutraler Gebäude: FKG in München mit Sanierungsfahrplan

Kli­ma­neu­tra­li­tät bis 2035 – die­ses ambi­tio­nier­te Ziel ver­folgt die Stadt Mün­chen für ihre Gebäu­de. Um für pri­va­te Bauherr:innen Anrei­ze zu schaf­fen, zügig in kli­ma­freund­li­che Bau­maß­nah­men zu inves­tie­ren, hat die Stadt die För­de­rung Kli­ma­neu­tra­ler Gebäu­de, kurz FKG, auf­ge­legt. Ein wich­ti­ge Vor­aus­set­zung, um För­der­mit­tel zu bean­tra­gen, ist in vie­len Fäl­len der indi­vi­du­el­le Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP).

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FKG: Förderung für Neubauten, Bestandsbauten und Sanierungsberatung

För­de­run­gen aus dem Pro­gramm FKG ste­hen für vie­le Bau­maß­nah­men in der Stadt Mün­chen zur Ver­fü­gung. Eine grund­sätz­li­che Vor­aus­set­zung für die För­de­rung ist, dass Ener­gie ein­ge­spart wird. Ins­be­son­de­re wünscht sich das Refe­rat für Kli­ma- und Umwelt­schutz der Lan­des­haupt­stadt Mün­chen eine stär­ke­re Nut­zung von regio­na­len rege­ne­ra­ti­ven Ener­gie­trä­gern, um die Ver­bren­nung fos­si­ler Brenn­stof­fe zu ver­mei­den. Das geht ein­her mit der Opti­mie­rung der Wär­me­däm­mung, damit der Ener­gie­um­satz von Wär­me­pum­pen und Co. aus­reicht, um Woh­nun­gen zu beheizen.

Kon­kret erstreckt sich die För­de­rung Kli­ma­neu­tra­ler Gebäu­de in Mün­chen auf:

  • Ener­ge­ti­sche Sanierungsberatung
  • Effi­zi­enz­häu­ser im Bestand
  • Effi­zi­enz­häu­ser im Neubau
  • Ein­zel­maß­nah­men
  • Pho­to­vol­ta­ik
  • Bonus­maß­nah­men (in Ver­bin­dung mit einer för­der­fä­hi­gen Hauptmaßnahme)

Eine Son­der­stel­lung nimmt die ener­ge­ti­sche Sanie­rungs­be­ra­tung ein. Sie ist ver­pflich­ten­de Vor­aus­set­zung, um wei­te­re Maß­nah­men bean­tra­gen zu kön­nen. Im Rah­men der Sanie­rungs­be­ra­tung prüft eine Fach­kraft gemein­sam mit den Eigentümer:innen, wel­che kon­kre­ten Sanie­rungs­maß­nah­men sinn­voll sind, um die Ener­gie­ef­fi­zi­enz des Gebäu­des zu ver­bes­sern. Dar­aus resul­tiert ein indi­vi­du­ell abge­stimm­ter Maß­nah­men­ka­ta­log: der indi­vi­du­el­le Sanie­rungs­fahr­plan, kurz iSFP. Hier­für zahlt die Stadt Mün­chen eine För­de­rung in Höhe von bis zu 90 % der Kos­ten. Es gel­ten fol­gen­de Obergrenzen:

  • Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser: 2.300 Euro
  • Mehr­par­tei­en­häu­ser mit 3–12 Wohn­ein­hei­ten: 3.700 Euro
  • Mehr­par­tei­en­häu­ser mit mehr als 12 Wohn­ein­hei­ten: 5.700 Euro

Sanierungsfahrplan im FKG

Ablauf, Umfang und Aus­ar­bei­tung des Sanie­rungs­fahr­plans sind im FKG klar gere­gelt. Zu beach­ten ist, dass der Sanie­rungs­fahr­plan, wie er aus dem BEG bekannt ist, in der Münch­ner Aus­ar­bei­tung immer als ener­ge­ti­sche Sanie­rungs­be­ra­tung bezeich­net wird, bei der ein Sanie­rungs­kon­zept erstellt wird. Dafür wird zuerst ein Antrag über das FKG-Por­tal der Stadt gestellt. Die­ser Schritt muss vor der Beauf­tra­gung eines Bera­ters oder einer Bera­te­rin erfol­gen, um För­de­rung erhal­ten zu kön­nen. Die Bera­tung selbst muss spä­tes­tens drei Jah­re nach erfolg­rei­cher Bean­tra­gung erfol­gen. Um das För­der­geld aus­ge­zahlt zu bekom­men, rei­chen Sie anschlie­ßend den FKG-Ver­wen­dungs­nach­weis (eben­falls inner­halb der Frist von drei Jah­ren) ein. Nach Prü­fung zahlt das Refe­rat für Kli­ma- und Umwelt­schutz den Betrag aus.

Anforderungen an die energetische Sanierungsberatung

Die Bera­tung selbst muss eben­falls eini­ge Kri­te­ri­en erfül­len – hier sind die Berater:innen in der Pflicht. Sie müs­sen unter ande­rem fol­gen­de Punk­te sicherstellen:

  • Errei­chung kon­kre­ter Ener­gie­stan­dards bis 2035: EH55, EH55 EE, EH40, EH40 EE
  • kein Ein­bau von Heiz­sys­te­men, die fos­si­le Ener­gie­trä­ger nutzen
  • ein Anschluss an das SWM-Fern­wär­me­netz ist als Mög­lich­keit zu prüfen
  • Berück­sich­ti­gung von Solarthermie
  • (min­des­tens) eine Vor-Ort-Bege­hung im zu sanie­ren­den Gebäude
  • … und eini­ge weitere

Zudem for­dert das FKG eine aus­führ­li­che Doku­men­ta­ti­on. Dar­in sol­len eine Beschrei­bung des Ist-Zustan­des, mög­li­che Sanie­rungs­va­ri­an­ten und eine Abschät­zung der Inves­ti­ti­ons­kos­ten ent­hal­ten sein. Ein indi­vi­du­el­ler Sanie­rungs­fahr­plan, wie er aus dem BEG bekannt ist, ent­spricht die­sen Anfor­de­run­gen und lie­fert zusätz­lich einen Schritt-für-Schritt-Plan, um die ener­ge­ti­sche Sanie­rung des Gebäu­des durchzuführen.

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Geförderte Sanierung in München: der Weg zum Zuschuss

Ein bestimm­ter zeit­li­cher Ablauf ist rat­sam, um die Sanie­rung wirt­schaft­lich und öko­lo­gisch sinn­voll zu gestal­ten. Um För­de­run­gen aus der FKG und BEG zu erhal­ten, ist sogar eine defi­nier­te Abfol­ge bei der Pla­nung und Durch­füh­rung zu berück­sich­ti­gen. Der ers­te Schritt ist hier­bei die ener­ge­ti­sche Bera­tung. Ach­tung: Den­ken Sie dar­an, den Antrag auf För­de­rung vor Auf­trags­ver­ga­be zu stel­len. Im Rah­men der Bera­tung ent­steht dann ein Sanie­rungs­fahr­plan, der wei­te­re Maß­nah­men auf­zeigt. Hier­für gibt es eben­falls För­der­mög­lich­kei­ten sei­tens der Stadt Mün­chen (FKG) sowie vom Bund (BEG). Beach­ten Sie auch hier, dass Sie Anträ­ge vor Beginn der Umbau­maß­nah­men stel­len. Um die Zuschüs­se zu erhal­ten, rei­chen Sie nach Abschluss der Bau­maß­nah­men die Nach­wei­se ein. Beach­ten Sie dabei zusätz­lich, dass vie­le FKG-Zuschüs­se an eine BEG-För­de­rung gekop­pelt sind.

Gut zu wis­sen: FKG löst FES ab

Ener­gie­ef­fi­zi­en­tes Bau­en wur­de in Mün­chen schon frü­her geför­dert. Dazu gab es das För­der­pro­gramm Ener­gie­ein­spa­ren (FES). Die­ses wur­de nun durch das Pro­gramm FKG abge­löst. Letz­te­res ist seit Okto­ber 2022 voll in Kraft. In der Zeit davor gab es bereits eine Über­gangs­lö­sung seit Juli 2022. Ansprech­part­ner für alle Inter­es­sier­te ist das Refe­rat für Kli­ma- und Umwelt­schutz, SG För­der­pro­gramm Energieeinsparung.
  • Verfasst am 17. Januar 2023. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Dr.-Ing.
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    Dipl.-Ing. (FH)
    R. Sithamparanathan

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