Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet 2021
Klimaschutz ist auch im Jahr 2021 ein brandheißes Thema. Damit die bundesweiten Ziele erreichbar bleiben, sollen Hauseigentümer die Energieeffizienz von Häusern noch weiter verbessern. Das gelingt mit transparenten Fördermitteln und entsprechenden finanziellen Möglichkeiten. Bislang galten die Förderprogramme der KfW und des BAFA wenn es um die energetische Sanierung von Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden ging. Aber jetzt gibt es die »Bundesförderung für effiziente Gebäude«, kurz: BEG. Was ändert sich dadurch mit dem Jahreswechsel für (angehende) Hauseigentümer?
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Förderlandschaft im Wandel mit der BEG
Der CO2-Ausstoß von Gebäuden gilt als einer der wichtigsten Punkte, um den Klimawandel effektiv auszubremsen. Bislang konnten Hauseigentümer bei der KfW und dem BAFA entsprechende Förderungen für energieeffiziente Neubauten und energetische Sanierungen in Anspruch nehmen. Das senkte die finanzielle Last. Ab 2021 beginnt nun die sogenannte BEG. Sie verbindet die bisherigen Förderprogramme und gibt dem Ganzen eine neuere, übersichtlichere und kompaktere Struktur.
Eine positive Kernänderung ergibt sich demnach für Antragsteller. Sämtliche Förderangebote sollen mit einem Antrag bei einer Institution (KfW oder BAFA) beantragt werden können. Es soll sich zukünftig somit transparenter gestalten, um von den verschiedenen Förderprogrammen profitieren zu können.
Stufenweise Umsetzung der Bundesförderung für effiziente Gebäude
Bisher existierten 4 Förderprogramme der KfW und des BAFA mit insgesamt 10 Teilprogrammen zur energieeffizienten Sanierung:
- MAP (»Marktanreizprogramm« vom BAFA)
- EBS (»Energieeffizient Bauen und Sanieren« von der KfW; betrifft die Kredite 151⁄152, 153; Zuschüsse 430 und 431; Programme 276/277/278 sowie 217⁄218 (IKK) und 220⁄219 (IKU))
- APEE (»Anreizprogramm Energieeffizient«)
- HZO (»Heizungsoptimierungsprogramm«)
Diese Förderungen sind in Zukunft in 3 Förderprogramme zusammengefasst, die jeweils in einer Zuschussvariante (vom BAFA) oder einer Kreditvariante (von der KfW) angeboten werden:
- Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Neubauten oder Vollsanierungen bei Wohngebäuden (BEG WG)
- Neubauten oder Vollsanierungen bei Nicht-Wohngebäuden (BEG NWG)
Ziel ist es, dass ab 2023 das BAFA alle Zuschussanträge bearbeitet und die KfW für alle Kreditvarianten zuständig ist. Der Weg dahin soll wie folgt aussehen:
Stufe 1 der BEG: Januar bis Juni 2021
Die Regelungen sind in den Fördervarianten Zuschuss und Kredit ab dem Januar 2021 neu organisiert. Das bedeutet, die erstens Phase beginnt mit dem 01.01.2021. Das BAFA übernimmt von da an die Förderung für BEG-Einzelmaßnahmen durch Zuschüsse.
In dem Zusammenhang ist die KfW für die Kredit-Förderungen bis zum 30.06.2021 zuständig. Somit ist ebenfalls das Programm EBS (»Energieeffizient Bauen und Sanieren«) davon betroffen. Gleiches gilt für die Förderung »MAP EE-Premium«. Darunter fallen sowohl Einzelmaßnahmen als auch Maßnahmen zum Effizienzhausstandard. In diesen Förderbereichen der KfW ändert sich also bis zum Sommer 2021 nichts.
Stufe 2 der BEG: Juli 2021 bis 2023
Ab Juli 2021 übernimmt die KfW zunächst den Start vom »BEG EM« (nur die Kreditvariante) und BEG WG bzw. BEG NWG (Zuschuss- und Kreditvariante). Die Zuständigkeit wechselt noch einmal ab 2023. Ab diesem Zeitpunkt ist das BAFA statt die KfW für die Zuschussvarianten der BEG WG und BEG NWG verantwortlich.
Bundesförderung für effiziente Gebäude im Überblick
Die neue Struktur der Förderungen zum Klimaschutz in Gebäuden führt zu einigen veränderten Inhalten. Im Vergleich zu den bisherigen Förderprogrammen ändert sich demnach zum Beispiel Folgendes:
Diese Förderpunkte entfallen zukünftig:
- Effizienzhaus 115: Förderung der Sanierung
- Effizienzhaus Denkmal: Ansprüche bezüglich baulicher Wärmedämmung
- Einzelförderung von Wärmepumpen in Neubauten
Hier kann es zukünftig mehr Fördergeld geben:
- Deutlich verbesserte Förderbedingungen für den Neubau und energetische Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäude
- Baubegleitung für Wohnhäuser (EFH bis zu 5.000 €, MFH bis zu 20.000 €, jeweils maximal 50 % der Kosten)
- Effizienzhaus-Förderung beim Neubau: Nachhaltigkeitszertifizierung
- Effizienzhaus-Förderung beim Neubau bzw. bei Sanierung: Nutzung erneuerbarer Energien
- Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplan und Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen innerhalb von 15 Jahren, steigert den Fördersatz nochmal um 5 % (»iSFP-Bonus«)
Das ändert sich außerdem:
- Effizienzhaus 40 gilt künftig auch für Sanierungen
- Systeme zum Sonnenschutz sind künftig auch ohne den Austausch von Fenstern förderwürdig
- Smart Home Systeme lassen sich in Zukunft auch im Rahmen von Einzelmaßnahmen fördern
- Wärmepumpen lassen sich künftig bei Sanierungen besser fördern
- Förderungen für den Austausch einer Heizungsanlage sind auch künftig für solche möglich, bei denen eine Austauschpflicht vorliegt
Fazit – Änderungen der Förderung ab 2021
Das Jahr 2021 geht mit etlichen Änderungen beim energetischen Sanieren einher. Bisher existierten 10 Teil-Förderprogramme. Dazu stellten Gebäudeeigentümer Anträge beim KfW und BAFA, um in nachhaltige und energieeffiziente Maßnahmen investieren zu können. Das ändert sich nun Schritt-für-Schritt im neuen Jahr.
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Bis 2023 sollen die Änderungen umgesetzt werden. Dabei werden die Förderprogramme zwischen dem BAFA und der KfW neu verteilt. Für Antragsteller ist dadurch nur noch ein Antrag im Rahmen der »Bundesförderung effizienter Gebäude« (BEG) relevant. Die Förderoptionen bieten dementsprechend ab dem 01.01.2021 deutlich mehr Transparenz als bisher. Nicht zuletzt gestaltet sich die neuen Förderprogramme finanziell attraktiver und setzen damit Anreize zur CO2-Einsparung.
Verfasst am 25. Januar 2021. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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