Förderung: Wärmeschutz im Gebäudebestand von Hamburg

Ham­burg ist die zweit­größ­te Stadt Deutsch­lands mit knapp zwei Mil­lio­nen Ein­woh­ner. Die Metro­po­le ist zugleich auch ein eige­nes Bun­des­land mit eige­ner Lan­des­bau­ord­nung. Die Stadt ist archi­tek­to­nisch geprägt vom Klin­ker­bau und zugleich vie­len Alt­bau­ten, die in Ham­burg moder­ni­siert wer­den könn­ten. Ener­ge­ti­sche Maß­nah­men an Bestands­ge­bäu­den kön­nen tech­nisch die Wär­me­schutz­funk­ti­on der Gebäu­de­hül­le ver­bes­sern und tra­gen gleich­zei­tig zur Wert­stei­ge­rung bei. Eine neue För­der­richt­li­nie ermög­licht nun auch finan­zi­el­le Zuschüsse.

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Förderprogramm in Hamburg: Wärmeschutz in Bestandsgebäuden

Die IFB Ham­burg stellt im Rah­men eines För­der­pro­gramms finan­zi­el­le Zuschüs­se bereit. Die För­de­rung gilt vor­ran­gig für ener­ge­ti­sche Maß­nah­men an der Gebäu­de­hül­le. Geför­dert wer­den Maß­nah­men an Gebäu­den, die bis ein­schließ­lich 1994 errich­tet wur­den. Ziel der För­de­rung ist die Ein­spa­rung von Ener­gie im täg­li­chen Haus­halt und des CO2 Aus­sto­ßes. Wich­tig: Zugleich ist die Wär­me­schutz-För­de­rung mit ande­ren För­de­run­gen (KfW, BAFA) kombinierbar.

Voraussetzungen für den Wärmeschutz-Zuschuss in Hamburg

Wie vie­le ande­re Pro­gram­me zur Moder­ni­sie­rung, stellt auch Ham­burg gewis­se Bedin­gun­gen an eine finan­zi­el­le För­de­rung. Unter ande­rem kann ein Ham­bur­ger Ener­gie­pass erfor­der­lich sein. Dies gilt bei umfas­sen­den Sanie­rungs­maß­nah­men. Die Bezu­schus­sung erfolgt dann im soge­nann­ten Bilanzverfahren.

Für die mate­ri­el­le Unter­stüt­zung ist des Wei­te­ren der Beginn der Sanie­rungs­maß­nah­men wesent­lich für die Bewil­li­gung. Die Zuschüs­se sind zu bean­tra­gen und zu bewil­li­gen, bevor die zu finan­zie­ren­den Bau­ar­bei­ten begon­nen wer­den. Das bedeu­tet: Wenn Sie die benö­tig­ten Leis­tungs­ver­trä­ge bzw. Lie­fer­ver­trä­ge für Ihr Bau­vor­ha­ben bereits abge­schlos­sen haben, ent­fällt der Anspruch auf die För­de­rung. Bei Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft ist oben­drein ein Mit­glied der Gemein­schaft als Bevoll­mäch­tig­ter vonnöten.

Welche Maßnahmen profitieren von der Wärmeschutz-Förderung?

Damit die Zuschüs­se aus­ge­zahlt wer­den kön­nen, sind nur bestimm­te Maß­nah­men zuläs­sig. Hier unter­schei­det die IFB Ham­burg zwi­schen dem soge­nann­ten Bau­teil- und Bilanz­ver­fah­ren. Das Bilanz­ver­fah­ren wird bei umfas­sen­den Moder­ni­sie­run­gen ein­ge­setzt (s. o.). Das Bau­teil­ver­fah­ren wird bei der Erneue­rung von ein­zel­nen Gebäu­de­tei­len (»Ein­zel­maß­nah­men«) verwendet.

Zusätz­lich gestat­tet die IFB Ham­burg eine Bezu­schus­sung bei Ver­wen­dung nach­hal­ti­ger Dämm­ma­te­ria­li­en. Auch spe­zi­el­le Dienst­leis­tun­gen zur Iden­ti­fi­zie­rung von Leckar­gen, Kon­trol­len oder Opti­mie­run­gen der tech­ni­schen Anla­gen (Haus­tech­nik) sind för­der­fä­hig. Bei­spiel­haft zu nen­nen sind Luft­dicht­heits­mes­sun­gen, die Bau­be­glei­tung oder der hydrau­li­sche Abgleich.

Wer profitiert vom Zuschuss?

Die Unter­stüt­zung rich­tet sich vor­ran­gig an Ham­burgs Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer. Auch Erb­bau­be­rech­tig­te bzw. Ver­fü­gungs­be­rech­tig­te kön­nen einen Antrag stel­len. Geför­dert wer­den dabei nur Maß­nah­man an Wohn­ge­bäu­den wie dem Rei­hen­haus (RH), dem frei­ste­hen­den Ein­fa­mi­li­en­haus (EFH) (EFH), einem Dop­pel­haus (DH), bzw. einer Dop­pel­haus­hälf­te (DHH), oder klei­nen Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern (MFH). In MFH dür­fen aller­dings maxi­mal zwei ver­mie­te­te Wohn­ein­hei­ten ent­hal­ten sein. Damit wer­den vor allem pri­va­te Eigen­tü­mer angesprochen. 

Fördersummen und mehr: Hamburger Konditionen

Die För­de­rung ist als Zuschuss vor­ge­se­hen. Die Höhe bestimmt sich über den Umfang der vor­ge­se­he­nen Maß­nah­men. Der Ham­bur­ger Ener­gie­pass ist nur für das Bilanz­ver­fah­ren erfor­der­lich, nicht aber für das Bauteilverfahren.

Höhe der Zuschüsse im Bauteilverfahren (Einzelmaßnahmen)

Die Zuschüs­se ori­en­tie­ren sich bei Ein­zel­maß­nah­men an den Gebäu­de­tei­len. Rele­vant ist vor allem die Grö­ße (in m²). Ein Hydrau­lik­ab­gleich (min­des­tens Ver­fah­ren A) ist bei tech­ni­schen Anla­gen vor­ge­schrie­ben. Für den Aus­tausch bestehen­der Außen­tü­ren mit Wär­me­schutz­tü­ren erhal­ten Emp­fän­ger 110 €/​Tür. Für den Aus­tausch von Fens­ter mit einer höhe­ren Wär­me­schutz­funk­ti­on gibt es immer­hin 77 €/​m² (d. h. für Fens­ter­tü­ren, Dach­flä­chen­fens­ter und Standardfenster).

Davon abge­se­hen erhal­ten die Zah­lungs­emp­fän­ger Zuschüs­se für wär­me­däm­men­de Maß­nah­men an fol­gen­den Bauteilen:

  • Flach­dach: 16,50 €/​m²
  • Steil­dach, Gau­ben­dach und Gau­ben­wan­gen: 33 €/​m²
  • Kel­ler­de­cken, Kel­ler­soh­le und für Kel­ler­wän­de: 5,50 €/​m²
  • Zwei­scha­li­ge Außen­wän­de (nach­träg­li­che Kern­däm­mung): 3,30 €/​m²
  • Denk­mal­ge­schütz­te Außen­bau­tei­le (nach­träg­li­che Innen­däm­mung): 17 €/​m²
  • Außen­wän­de (nach­träg­li­che Außen­däm­mung): 22 €/​m²
  • Obers­te Geschoss­de­cke: 8,30 €/​m²
  • Flach­dach mit Ein­blas­däm­mung: 5,50 €/​m²

Über­steigt die För­de­rung 5.000 €, besteht zudem die Pflicht, bei Hei­zungs­an­la­gen den Hydrau­lik­ab­gleich gemäß dem VdZ-Ver­fah­ren B durch­zu­füh­ren. Dane­ben ist für solch eine För­der­sum­me eine Bau­be­glei­tung zwin­gend vor­ge­schrie­ben. Ach­tung: Die­se Sum­me gilt für die ers­te Wohn­stät­te! Wei­te­re Woh­nun­gen erhö­hen die aus­zahl­ba­re För­de­rung um je 100 €.

Höhe der Zuschüsse im Bilanzverfahren (»umfassendere Maßnahmen«)

Bei grö­ße­ren Maß­nah­men zur Erneue­rung ist die För­der­sum­me anhand des ener­ge­ti­schen Jah­res­stan­dards gestuft. Der Ener­gie­be­darf, der am Jah­res­en­de durch die Maß­nah­men ein­ge­spart wird, lässt sich dem­nach in der Han­se­stadt bezu­schus­sen. Hier gilt: Die Unter­stüt­zung fällt höher aus, wenn der Ener­gie­stan­dard im Anschluss an die Maß­nah­men steigt. Dem­nach ist der Zuschuss wie folgt gestaffelt:

  • Stu­fe A: 0,31 €/​kWh (für IFB-Effi­zi­enz­haus-Stan­dard 85)
  • Stu­fe B: 0,41 €/​kWh (für IFB-Effi­zi­enz­haus-Stan­dard 70)
  • Stu­fe 3: 0,51 €/​kWh (für IFB-Effi­zi­enz­haus-Stan­dard 55)

Neben dem Ham­bur­ger Ener­gie­pass und einem hei­zungs­an­la­gen­ba­sier­ten Hydrau­lik­ab­gleich wird zusätz­lich eine qua­li­fi­zier­te Bau­be­glei­tung gefor­dert. Eine Luft­dicht­heits­mes­sung ist zudem für Stu­fe B und Stu­fe C vorgeschrieben.

Zuschusshöhe für Dämmstoffe und Qualitätssicherung

Neben dem Bilanz­ver­fah­ren und Bau­teil­ver­fah­ren kön­nen auch die qua­li­täts­si­chern­den Maß­nah­men von Zuschüs­sen pro­fi­tie­ren. Die För­der­sum­men erge­ben sich wie folgt:

  • Nach­hal­ti­ges Dämm­ma­te­ri­al: 11 €/​m²
  • Hydrau­lik­ab­gleich: 75 % der för­der­wür­di­gen Kos­ten (Ver­fah­ren A); 85 % bei Ver­fah­ren B
  • Bau­be­glei­tung: maxi­mal 1650 €; i.A. 50 % vom Honorar
  • Mes­sung der Luft­dich­te: maxi­mal 275 €; i.A. 40 % vom Honorar
  • Zzgl. Staf­fel-Beträ­ge für jede wei­te­re Wohnstätte

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Fazit: Wärmeschutz im Hamburger Altbau bezuschussen lassen

Ham­burg bie­tet Eigen­tü­mern von Bestands­bau­ten soli­de Chan­cen, um von Zuschüs­sen bei der Gebäu­de­sa­nie­rung, bzw. ‑moder­ni­sie­rung zu pro­fi­tie­ren. Die Inves­ti­ti­ons- und För­der­bank Ham­burg ist der pas­sen­de Ansprech­part­ner. Hier kön­nen Haus­ei­gen­tü­mer eine gestaf­fel­te Zuschuss-För­de­rung zum bes­se­ren Wär­me­schutz bzw. zur gestei­ger­ten Ener­gie­ef­fi­zi­enz ihres Alt­baus bekommen.

  • Verfasst am 3. Dezember 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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