Energetische Sanierung in Karlsruhe: Altbau fördern

Karls­ru­he ist die zweit­größ­te Stadt in Baden-Würt­tem­berg und auch unter dem Begriff »Fächer­stadt« bekannt. Dies liegt an der fächer­för­mi­gen Anord­nung des Stadt­bilds. Dabei ist die rund 300.000 Ein­woh­ner umfas­sen­de Groß­stadt noch rela­tiv jung im Ver­gleich zu ande­ren deut­schen Städ­ten. Das zeigt sich nicht nur im Grund­riss der Stadt, son­dern auch in den dort ste­hen­den Gebäuden.

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Die Bestands­bau­ten sind seit dem zwei­tens Welt­krieg eher zweck­ori­en­tiert gebaut wor­den. Aber die Stadt ist mitt­ler­wei­le, wie vie­le ande­re auch, auf den Kli­ma­schutz auf­merk­sam gewor­den. Seit 2011 exis­tiert des­halb das städ­ti­sche Bonus­pro­gramm zur ener­ge­ti­schen Sanie­rung für Altbauten.

Es lässt Eigen­tü­mern von Gebäu­den und Woh­nun­gen eine finan­zi­el­le Unter­stüt­zung zukom­men. Dazu sind bestimm­te ener­ge­ti­sche Maß­nah­men in Häu­sern und Woh­nun­gen Vor­aus­set­zung. Der immense Erfolg des Pro­gramms für Sanie­run­gen im Alt­bau zeigt sich dabei auch nach Jah­ren noch.

Förderungsziel: Darum geht es für den Karlsruher Altbau!

Das Kli­ma ein im wahrs­ten Sin­ne des Wor­tes bren­nen­des The­ma für den gesam­ten Glo­bus – nicht nur, weil immer häu­fi­ger gan­ze Wäl­der durch anhal­ten­de Tro­cken­heit abbren­nen. Die Erd­er­hit­zung und damit der Treib­haus­ef­fekt sol­len nicht län­ger durch ver­al­te­te Gebäu­de und Heiz­an­la­gen ange­heizt wer­den. Des­halb gilt es, die CO2-Emis­sio­nen inner­halb der Städ­te zu senken.

Das ört­li­che Bonus­pro­gramm für Sanie­rungs­maß­nah­men in Karls­ru­he zielt prä­zi­se dar­auf ab, die Heiz­ener­gie in den städ­ti­schen Bestands­bau­ten zu ver­rin­gern. Wie gelingt das und mit wel­cher För­de­rung kön­nen Eigen­tü­mer kon­kret rechnen?

Förderfähige Maßnahmen in Karlsruhe

In Karls­ru­he las­sen sich ver­schie­de­ne Vor­ha­ben, die die Ener­gie­ef­fi­zi­enz eines Hau­ses beein­flus­sen, för­dern. Dazu zählt ins­be­son­de­re auch die Aus­stel­lung eines Ener­gie­aus­wei­ses. Hier­bei ist eine bedarfs­ori­en­tier­te Bera­tung durch eine qua­li­fi­zier­te Fach­kraft durch das BAFA vor­ge­se­hen. Dies ist eine Bedin­gung, da die Stan­dards des BAFA ein­zu­hal­ten sind. Nur dann ist der Zuschuss zum Ener­gie­aus­weis möglich.

Neben der Ener­gie­spar­be­ra­tung sind Aktio­nen för­der­fä­hig, die den Wär­me­schutz nach­hal­tig und erheb­lich ver­bes­sern. Dar­un­ter fal­len bei­spiels­wei­se Dämm-Maß­nah­men. Die För­de­rung erteilt die Stadt für das zeit­ge­mä­ße Däm­men bestimm­ter Berei­che eines Hau­ses. Die­se Gebie­te umfas­sen bei­spiels­wei­se die fol­gen­den der Gebäudehülle:

  • Dach­flä­chen
  • Kel­ler­de­cke
  • Außen­wän­de

Zusätz­lich ist der Aus­tausch von Außen­tü­ren und Fens­ter för­der­fä­hig. Ach­tung: Wer zum ers­ten Mal das Dach­ge­schoss aus­bau­en will, erhält kei­ne För­de­rung der Stadt.

Fördervoraussetzungen für den Altbau

Um die Finanz­hil­fe zu bekom­men, muss ein Fach­be­trieb die ein­zel­nen Maß­nah­men aus­füh­ren. Danach bestä­tigt der jewei­li­ge Hand­werks­be­trieb in Form einer »Unter­neh­mer­erklä­rung«, dass die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen ein­ge­hal­ten wur­den. Die­se sind vor­ran­gig für die ver­wen­de­ten Bau­tei­le relevant.

Bei all­dem ist das Wis­sen wich­tig, dass soge­nann­te Eigen­leis­tun­gen von einer För­de­rung aus­ge­schlos­sen sind. Wer also im Eigen­heim oder in der Eigen­tums­woh­nung selbst Hand anlegt, braucht nicht mit einer Unter­stüt­zung der Stadt zu rech­nen. Das gilt in dem Fall auch für die dabei anfal­len­den Kos­ten für das Material.

Für die finan­zi­el­le Hil­fe durch die Stadt Karls­ru­he sind auch das Alter der Gebäu­de und die jewei­li­ge Gebäu­de­hül­le rele­vant. Der Bau­an­trag darf bei­spiels­wei­se nicht nach 1994 gestellt wor­den sein. Zugleich wird kei­ne För­de­rung bewil­ligt, wenn die Gebäu­de­hül­le nach 1994 signi­fi­kant ver­än­dert wur­de (d. h. min­des­tens 50 % Aufstockung/​Anbau).

Zusätz­lich kommt das Karls­ru­her Bonus­pro­gramm nur für Wohn­ge­bäu­de infra­ge. Dazu genügt ist, wenn das jewei­li­ge Haus in wei­ten Tei­len zum Woh­nen und Leben genutzt wird. Eine För­de­rung gibt es hin­ge­gen nicht für ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen an ande­ren Gebäu­de­ar­ten (zum Bei­spiel Industrie/​Gewerbe) oder Gebäu­de­tei­len, die nach 1994 ent­stan­den sind.

Förderhöhe und andere Fördermittel in Karlsruhe

Grund­sätz­lich sieht das Bonus­pro­gramm kei­nen Zuschuss unter 500 € vor. Die ein­zi­ge Aus­nah­me der För­de­rung ist der Ener­gie­aus­weis. Hier kön­nen Eigen­tü­mer 200 € pro Aus­weis pau­schal erhalten.

Beim Wär­me­schutz sind maxi­mal 10 % der Kos­ten för­der­fä­hig. Das gilt sowohl für abso­lut not­wen­di­ge Fol­ge­ar­bei­ten als auch für Maß­nah­men, die direkt zur Ver­bes­se­rung der Heiz­si­tua­ti­on und damit dem Wär­me­schutz eines Hau­ses füh­ren. Was bedeu­tet das im Detail?

Karls­ru­he unter­stützt Eigen­tü­mer gene­rell mit höchs­tens 8.000 € pro Gebäu­de. Dabei sind für die ers­te Wohn­stät­te oder ein Ein­fa­mi­li­en­haus (EFH) maxi­mal 3.000 € mög­lich. Wei­te­re Woh­nun­gen kön­nen jeweils maxi­mal 500 € bekommen.

das bedeu­tet, die Anzahl der Wohn­ein­hei­ten ist gege­be­nen­falls ent­schei­dend für die För­der­sum­me. Wer bei­spiels­wei­se das Dach­ge­schoss zu neu­en Wohn­stät­ten aus­baut, erhält den­noch nicht mehr Geld. Denn die­se neu ent­stan­de­nen Woh­nun­gen wer­den bei der För­de­rung nicht berücksichtigt.

Für ande­re För­der­pro­gram­me gilt in Karls­ru­he der Grund­satz, dass Zuschüs­se von alter­na­ti­ven Trä­gern (zum Bei­spiel KfW-Ban­ken­grup­pe) durch­aus zuläs­sig sind, wenn die­se eine Kom­bi­nie­rung der Finanz­hil­fen gestat­ten. Sons­ti­ge kom­mu­na­le Pro­gram­me inner­halb der Stadt sind jedoch nicht erlaubt. Das gilt bei­spiels­wei­se für das städ­ti­sche Schallschutzprogramm.

Förderberechtigt? Wer stellt wann den Antrag zur Förderung?

Den Antrag für das Bonus­pro­gramm zu stel­len, ist allen Haus­ei­gen­tü­mern gestat­tet, die als pri­va­te Eigen­tü­mer auf­tre­ten und zugleich juris­tisch als natür­li­che Per­son gel­ten. Dane­ben sind die betref­fen­den Woh­nun­gen oder Häu­ser in Karls­ru­he befind­lich, d. h. inner­halb der Gren­zen vom Stadt­kreis. Das jewei­li­ge Antrags­for­mu­lar ist in jedem Fall beim »Lie­gen­schafts­amt der Stadt Karls­ru­he« zu hinterlegen.

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Eigen­tü­mer bzw. Antrag­stel­ler rei­chen dazu alle nöti­gen Nach­wei­se mit­samt dem rele­van­ten Vor­druck ein. Für den Ener­gie­aus­weis gilt eine Frist von 12 Mona­ten, nach­dem der Aus­weis aus­ge­stellt wur­de. Im Fal­le des ver­bes­ser­ten Wär­me­schut­zes ist der Antrag zu stel­len, bevor die Arbei­ten am Haus losgehen.

Fazit: Altbausanierung in Karlsruhe fördern

Das Karls­ru­her Bonus­pro­gramm zur För­de­rung der ener­ge­ti­schen Sanie­rung für Alt­bau­ten bie­tet pri­va­ten Eigen­tü­mern gute Chan­cen, um nach­hal­ti­ge Maß­nah­men am Gebäu­de durch­zu­füh­ren. Der Fokus liegt dabei ein­deu­tig auf der Ener­gie­ef­fi­zi­enz, um den CO2-Aus­stoß kli­ma­scho­nend zu redu­zie­ren. Die mög­li­che Kom­bi­nan­ti­on mit Unter­süt­zung ande­rer Trä­ger ist für Eigen­tü­mer optimal. 

  • Verfasst am 9. November 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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