Energetische Sanierung in Karlsruhe: Altbau fördern
Karlsruhe ist die zweitgrößte Stadt in Baden-Württemberg und auch unter dem Begriff »Fächerstadt« bekannt. Dies liegt an der fächerförmigen Anordnung des Stadtbilds. Dabei ist die rund 300.000 Einwohner umfassende Großstadt noch relativ jung im Vergleich zu anderen deutschen Städten. Das zeigt sich nicht nur im Grundriss der Stadt, sondern auch in den dort stehenden Gebäuden.
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Die Bestandsbauten sind seit dem zweitens Weltkrieg eher zweckorientiert gebaut worden. Aber die Stadt ist mittlerweile, wie viele andere auch, auf den Klimaschutz aufmerksam geworden. Seit 2011 existiert deshalb das städtische Bonusprogramm zur energetischen Sanierung für Altbauten.
Es lässt Eigentümern von Gebäuden und Wohnungen eine finanzielle Unterstützung zukommen. Dazu sind bestimmte energetische Maßnahmen in Häusern und Wohnungen Voraussetzung. Der immense Erfolg des Programms für Sanierungen im Altbau zeigt sich dabei auch nach Jahren noch.
Förderungsziel: Darum geht es für den Karlsruher Altbau!
Das Klima ein im wahrsten Sinne des Wortes brennendes Thema für den gesamten Globus – nicht nur, weil immer häufiger ganze Wälder durch anhaltende Trockenheit abbrennen. Die Erderhitzung und damit der Treibhauseffekt sollen nicht länger durch veraltete Gebäude und Heizanlagen angeheizt werden. Deshalb gilt es, die CO2-Emissionen innerhalb der Städte zu senken.
Das örtliche Bonusprogramm für Sanierungsmaßnahmen in Karlsruhe zielt präzise darauf ab, die Heizenergie in den städtischen Bestandsbauten zu verringern. Wie gelingt das und mit welcher Förderung können Eigentümer konkret rechnen?
Förderfähige Maßnahmen in Karlsruhe
In Karlsruhe lassen sich verschiedene Vorhaben, die die Energieeffizienz eines Hauses beeinflussen, fördern. Dazu zählt insbesondere auch die Ausstellung eines Energieausweises. Hierbei ist eine bedarfsorientierte Beratung durch eine qualifizierte Fachkraft durch das BAFA vorgesehen. Dies ist eine Bedingung, da die Standards des BAFA einzuhalten sind. Nur dann ist der Zuschuss zum Energieausweis möglich.
Neben der Energiesparberatung sind Aktionen förderfähig, die den Wärmeschutz nachhaltig und erheblich verbessern. Darunter fallen beispielsweise Dämm-Maßnahmen. Die Förderung erteilt die Stadt für das zeitgemäße Dämmen bestimmter Bereiche eines Hauses. Diese Gebiete umfassen beispielsweise die folgenden der Gebäudehülle:
- Dachflächen
- Kellerdecke
- Außenwände
Zusätzlich ist der Austausch von Außentüren und Fenster förderfähig. Achtung: Wer zum ersten Mal das Dachgeschoss ausbauen will, erhält keine Förderung der Stadt.
Fördervoraussetzungen für den Altbau
Um die Finanzhilfe zu bekommen, muss ein Fachbetrieb die einzelnen Maßnahmen ausführen. Danach bestätigt der jeweilige Handwerksbetrieb in Form einer »Unternehmererklärung«, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten wurden. Diese sind vorrangig für die verwendeten Bauteile relevant.
Bei alldem ist das Wissen wichtig, dass sogenannte Eigenleistungen von einer Förderung ausgeschlossen sind. Wer also im Eigenheim oder in der Eigentumswohnung selbst Hand anlegt, braucht nicht mit einer Unterstützung der Stadt zu rechnen. Das gilt in dem Fall auch für die dabei anfallenden Kosten für das Material.
Für die finanzielle Hilfe durch die Stadt Karlsruhe sind auch das Alter der Gebäude und die jeweilige Gebäudehülle relevant. Der Bauantrag darf beispielsweise nicht nach 1994 gestellt worden sein. Zugleich wird keine Förderung bewilligt, wenn die Gebäudehülle nach 1994 signifikant verändert wurde (d. h. mindestens 50 % Aufstockung/Anbau).
Zusätzlich kommt das Karlsruher Bonusprogramm nur für Wohngebäude infrage. Dazu genügt ist, wenn das jeweilige Haus in weiten Teilen zum Wohnen und Leben genutzt wird. Eine Förderung gibt es hingegen nicht für energetische Sanierungen an anderen Gebäudearten (zum Beispiel Industrie/Gewerbe) oder Gebäudeteilen, die nach 1994 entstanden sind.
Förderhöhe und andere Fördermittel in Karlsruhe
Grundsätzlich sieht das Bonusprogramm keinen Zuschuss unter 500 € vor. Die einzige Ausnahme der Förderung ist der Energieausweis. Hier können Eigentümer 200 € pro Ausweis pauschal erhalten.
Beim Wärmeschutz sind maximal 10 % der Kosten förderfähig. Das gilt sowohl für absolut notwendige Folgearbeiten als auch für Maßnahmen, die direkt zur Verbesserung der Heizsituation und damit dem Wärmeschutz eines Hauses führen. Was bedeutet das im Detail?
Karlsruhe unterstützt Eigentümer generell mit höchstens 8.000 € pro Gebäude. Dabei sind für die erste Wohnstätte oder ein Einfamilienhaus (EFH) maximal 3.000 € möglich. Weitere Wohnungen können jeweils maximal 500 € bekommen.
das bedeutet, die Anzahl der Wohneinheiten ist gegebenenfalls entscheidend für die Fördersumme. Wer beispielsweise das Dachgeschoss zu neuen Wohnstätten ausbaut, erhält dennoch nicht mehr Geld. Denn diese neu entstandenen Wohnungen werden bei der Förderung nicht berücksichtigt.
Für andere Förderprogramme gilt in Karlsruhe der Grundsatz, dass Zuschüsse von alternativen Trägern (zum Beispiel KfW-Bankengruppe) durchaus zulässig sind, wenn diese eine Kombinierung der Finanzhilfen gestatten. Sonstige kommunale Programme innerhalb der Stadt sind jedoch nicht erlaubt. Das gilt beispielsweise für das städtische Schallschutzprogramm.
Förderberechtigt? Wer stellt wann den Antrag zur Förderung?
Den Antrag für das Bonusprogramm zu stellen, ist allen Hauseigentümern gestattet, die als private Eigentümer auftreten und zugleich juristisch als natürliche Person gelten. Daneben sind die betreffenden Wohnungen oder Häuser in Karlsruhe befindlich, d. h. innerhalb der Grenzen vom Stadtkreis. Das jeweilige Antragsformular ist in jedem Fall beim »Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe« zu hinterlegen.
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Eigentümer bzw. Antragsteller reichen dazu alle nötigen Nachweise mitsamt dem relevanten Vordruck ein. Für den Energieausweis gilt eine Frist von 12 Monaten, nachdem der Ausweis ausgestellt wurde. Im Falle des verbesserten Wärmeschutzes ist der Antrag zu stellen, bevor die Arbeiten am Haus losgehen.
Fazit: Altbausanierung in Karlsruhe fördern
Das Karlsruher Bonusprogramm zur Förderung der energetischen Sanierung für Altbauten bietet privaten Eigentümern gute Chancen, um nachhaltige Maßnahmen am Gebäude durchzuführen. Der Fokus liegt dabei eindeutig auf der Energieeffizienz, um den CO2-Ausstoß klimaschonend zu reduzieren. Die mögliche Kombinantion mit Untersützung anderer Träger ist für Eigentümer optimal.
Verfasst am 9. November 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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