Energetische Sanierung eines Wohnhauses in Münster: Ein Sanierungsfahrplan für die Zukunft

Ein Sanierungsfahrplan als Schlüssel zur Energieeffizienz

Ein indi­vi­du­el­ler Sanie­rungs­fahr­plan bie­tet eine umfas­sen­de Ent­schei­dungs­vor­la­ge für die ener­ge­ti­sche Sanie­rung eines Wohn­ge­bäu­des. Er zeigt Wege auf, um die Ener­gie­ef­fi­zi­enz zu stei­gern, den Wohn­kom­fort zu erhö­hen, den Immo­bi­li­en­wert zu sichern und Wär­me­ver­lus­te zu ver­rin­gern. Durch kon­kre­te Zah­len wird ver­deut­licht, wie Treib­haus­gas­emis­sio­nen, ins­be­son­de­re CO2, redu­ziert, Heiz- und Warm­was­ser­kos­ten gesenkt und För­der­mit­tel opti­mal genutzt wer­den kön­nen. Die Sanie­rungs­kos­ten wer­den trans­pa­rent dargestellt.

Beson­ders her­vor­zu­he­ben ist die Mög­lich­keit, durch die Ver­bes­se­rung der Gebäu­de­hül­le signi­fi­kan­te Ener­gie­ein­spa­run­gen zu erzie­len. Das Sanie­rungs­kon­zept berück­sich­tigt die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen des Gebäu­de­en­er­gie­ge­set­zes (GEG) 2024 sowie die aktu­el­len Ener­gie­prei­se. Wich­ti­ge Maß­nah­men betref­fen die obers­te Geschoss­de­cke und den hydrau­li­schen Abgleich. Zudem gibt es gro­ße Opti­mie­rungs­po­ten­zia­le bei Fens­tern, der Kel­ler­de­cke, der Fas­sa­de und den Heizkörpern.

Ein Gespräch könn­te klä­ren, war­um der Ener­gie­ver­brauch im Ver­gleich zum Bedarf nied­rig ist, etwa durch Leer­stand oder nied­ri­ge Raum­tem­pe­ra­tu­ren. Für die vor­ge­schla­ge­nen Maß­nah­men sind auch alter­na­ti­ve Lösun­gen und ande­re Rei­hen­fol­gen mög­lich. Fra­gen zur Wert­stei­ge­rung der Immo­bi­lie, den Bau­kos­ten, der Ener­gie­preis­ent­wick­lung und dem Nach­ver­dich­tungs­po­ten­zi­al kön­nen ger­ne per­sön­lich bespro­chen werden.

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Der aktuelle energetische Zustand des Wohnhauses

Das Gebäu­de, ein ein­sei­tig ange­bau­tes Wohn­haus mit sechs Wohn­ein­hei­ten, befin­det sich in einem ener­ge­tisch unter­durch­schnitt­li­chen Zustand. Die recht­ecki­ge Form und die voll­un­ter­kel­ler­te Struk­tur bie­ten jedoch Poten­zi­al für eine umfas­sen­de ener­ge­ti­sche Sanie­rung. Die unge­dämm­te Decke und das Dach, die gemäß GEG §47 gedämmt wer­den müs­sen, stel­len einen wesent­li­chen Ansatz­punkt für Ver­bes­se­run­gen dar. Auch die unge­dämm­te Kel­ler­de­cke bie­tet aus­rei­chend Platz für eine effek­ti­ve Däm­mung, was zu erheb­li­chen Ener­gie­ein­spa­run­gen füh­ren kann.

Die Fas­sa­de des Gebäu­des besteht aus einem zwei­scha­li­gen, unge­dämm­ten Mau­er­werk, das zusam­men mit ver­al­te­ten Kas­ten­fens­tern und zwei­fach ver­glas­ten Fens­tern eine Her­aus­for­de­rung für die Ener­gie­ef­fi­zi­enz dar­stellt. Die Ter­ras­sen- und Bal­kon­tü­ren ent­spre­chen die­ser ver­al­te­ten Fens­ter­kon­struk­ti­on. Die Haus­ein­gangs­tür wur­de zwar kürz­lich erneu­ert und mit einem Fens­ter­glas­ele­ment ver­se­hen, jedoch bleibt die ener­ge­ti­sche Gesamt­qua­li­tät der Gebäu­de­hül­le unzureichend.

Die Hei­zungs­an­la­ge nutzt Fern­wär­me, wobei die Über­ga­be­sta­ti­on im Kel­ler instal­liert ist. Die Warm­was­ser­be­rei­tung erfolgt über Gas-Durch­lauf­er­hit­zer in den ein­zel­nen Woh­nun­gen. Die Wär­me­ver­tei­lung erfolgt über ein Zwei­rohr­sys­tem mit alten Stahl­heiz­kör­pern, die hohe Vor­lauf­tem­pe­ra­tu­ren erfor­dern. Die­se Heiz­kör­per soll­ten aus­ge­tauscht wer­den, um die Ener­gie­ef­fi­zi­enz zu stei­gern. Die manu­el­le Lüf­tung über Fens­ter (Stoß- und Kipp­lüf­tung) ist inef­fi­zi­ent und könn­te durch ein moder­nes Lüf­tungs­sys­tem ersetzt werden.

Die ener­ge­ti­sche Bewer­tung des Gebäu­des zeigt, dass die Wär­me­brü­cken, wie unge­dämm­te Sockel und außen­sei­tig ange­ord­ne­te Roh­re, die Ener­gie­ver­lus­te wei­ter erhö­hen. Die Ener­gie­ver­bräu­che der Jah­re 2019 bis 2021 waren unty­pisch gering, was mög­li­cher­wei­se auf Leer­stand, die Aus­wir­kun­gen der Pan­de­mie­jah­re oder einen spar­sa­men Umgang mit Ener­gie zurück­zu­füh­ren ist. Ange­sichts der gestie­ge­nen Ener­gie­prei­se bie­tet ein Sanie­rungs­fahr­plan, der auf Ener­gie­ef­fi­zi­enz und den Ein­satz von För­der­mit­teln abzielt, erheb­li­che finan­zi­el­le Vor­tei­le und eine Wert­stei­ge­rung der Immobilie.

Das Gebäu­de ist bera­tungs­of­fen, was bedeu­tet, dass kei­ne spe­zi­fi­schen Kun­den­wün­sche vor­lie­gen und die Mög­lich­keit besteht, einen maß­ge­schnei­der­ten Sanie­rungs­fahr­plan zu ent­wi­ckeln, der sowohl die ener­ge­ti­sche Per­for­mance als auch den Wohn­kom­fort erheb­lich ver­bes­sern kann.

Geplante Maßnahmen zur energetischen Verbesserung

Optimierung von Warmwasser und Heizung (2023)

In die­sem ers­ten Schritt des Sanie­rungs­fahr­plans kon­zen­trie­ren wir uns auf die Moder­ni­sie­rung der Warm­was­ser- und Heiz­sys­te­me, um die Ener­gie­ef­fi­zi­enz des Hau­ses signi­fi­kant zu stei­gern. Die zen­tra­le Maß­nah­me ist der Anschluss des Warm­was­sers an den Heiz­wär­me­be­rei­ter. Hier­bei wird die bestehen­de Fern­wär­me­lei­tung so erwei­tert, dass sie sowohl das Heiz­was­ser als auch das Trink­warm­was­ser der ein­zel­nen Woh­nun­gen effi­zi­ent ver­sorgt. Dies erfor­dert die Instal­la­ti­on zusätz­li­cher Lei­tun­gen, einer neu­en Über­ga­be­sta­ti­on (Kom­pakt­sta­ti­on), sowie die Anpas­sung der Pum­pen­sys­te­me und Rege­lun­gen. Ein wesent­li­cher Punkt ist die regel­mä­ßi­ge Kon­trol­le auf Legio­nel­len gemäß der Trink­was­ser­ver­ord­nung, um die Was­ser­qua­li­tät zu gewährleisten.

Par­al­lel dazu wird die alte Hei­zungs­an­la­ge durch eine moder­ne Fern­wär­me-Kom­pakt­sta­ti­on ersetzt. Die­se Maß­nah­me wird durch das Bun­des­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (BAFA) geför­dert. Eine Heiz­last­be­rech­nung und ein hydrau­li­scher Abgleich gemäß dem GEG 2024 sind not­wen­dig, um die Effi­zi­enz der neu­en Anla­ge zu maxi­mie­ren. Die Opti­mie­rung der Heiz­kör­per und ‑ven­ti­le ist eben­falls Teil die­ser Maß­nah­me, um den Wär­me­fluss im Gebäu­de zu verbessern.

Die Inves­ti­ti­ons­kos­ten für die­ses Maß­nah­men­pa­ket betra­gen 22.690 €, wobei 15.530 € als Sowie­so-Kos­ten ange­setzt sind. Dank der För­der­mit­tel von 6.807 € redu­ziert sich die finan­zi­el­le Belas­tung erheb­lich. Die Umset­zung die­ser Maß­nah­men ist für das Jahr 2023 geplant. Beach­ten Sie, dass ein Aus­tausch der Heiz­kör­per in Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern mit mehr als fünf Wohn­ein­hei­ten nicht geför­dert wird.

Dämmung von Dach und Geschossdecke (2024)

Im Jahr 2024 liegt der Fokus auf der Däm­mung der obers­ten Geschoss­de­cke, um den Ener­gie­ver­lust über das Dach zu mini­mie­ren. Geplant ist eine Flä­chen­däm­mung mit einer Stär­ke von +24 cm und einer Wär­me­leit­grup­pe (WLG) von 035. Die­se Maß­nah­me wird mit 20 % vom BAFA bezu­schusst, was eine erheb­li­che finan­zi­el­le Ent­las­tung dar­stellt. Eine Dämm­schicht von min­des­tens 14 cm ist erfor­der­lich, um den gewünsch­ten Effekt zu erzie­len. Tritt­fes­te Mate­ria­li­en kön­nen ver­wen­det wer­den, um die Funk­tio­na­li­tät des Dach­bo­dens zu erhalten.

Die Inves­ti­ti­ons­kos­ten für die­se Maß­nah­me belau­fen sich auf 13.233 €, von denen 10.000 € als Sowie­so-Kos­ten ver­an­schlagt sind. Die Umset­zung ist eben­falls für 2024 vor­ge­se­hen. Es ist wich­tig zu beach­ten, dass auf die Geschoss­de­cken­däm­mung ver­zich­tet wer­den kann, wenn ein Dach­aus­bau geplant ist.

Dämmung der Boden- und Kellerdecke (2024)

Eben­falls im Jahr 2024 wird die Kel­ler­de­cke mit einer neu­en Däm­mung ver­se­hen, um den Ener­gie­ver­lust durch den Boden zu redu­zie­ren. Geplant ist eine Dämm­stär­ke von +10 cm mit einer WLG von 032. Die­se Maß­nah­me wird mit 20 % vom BAFA geför­dert. Alter­na­tiv kön­nen auch Vaku­um­däm­mun­gen ein­ge­setzt wer­den, die bei gerin­gem Platz­be­darf eine hohe Dämm­wir­kung bieten.

Die Inves­ti­ti­ons­kos­ten für die­se Maß­nah­me betra­gen 8.822 €, wobei kei­ne Sowie­so-Kos­ten anfal­len. Es ist zu beach­ten, dass gerin­ge­re Decken­hö­hen durch die Däm­mung zu Nut­zungs­ein­schrän­kun­gen füh­ren können.

Fassadendämmung und Heizungsoptimierung (2030)

Im Jahr 2030 wird die Fas­sa­de des Hau­ses mit einem Wär­me­dämm­ver­bund­sys­tem (WDV-Sys­tem) moder­ni­siert. Der Rück­bau und der Neu­auf­bau der Fas­sa­de erfolgt mit einem WDV-Sys­tem und Klin­ker-Riem­chen, wobei eine Dämm­stär­ke von 16 cm vor­ge­se­hen ist. Die­se Maß­nah­me wird sowohl vom Bund als auch von der Stadt Müns­ter geför­dert. Eine kos­ten­güns­ti­ge­re Alter­na­ti­ve könn­te die Ein­blas­däm­mung sein.

Die Inves­ti­ti­ons­kos­ten für die­ses umfas­sen­de Maß­nah­men­pa­ket betra­gen 124.069 €, wobei 15.000 € als Sowie­so-Kos­ten ver­an­schlagt sind. Die För­der­mit­tel belau­fen sich auf 36.021 €, was die finan­zi­el­le Belas­tung erheb­lich min­dert. Bei der Umset­zung sind bau­recht­li­che Anfor­de­run­gen zu beachten.

Erneuerung von Fenstern und Lüftungssystemen (2031)

Im Jahr 2031 wird der Fokus auf die Erneue­rung der Fens­ter sowie die Opti­mie­rung der Lüf­tungs­sys­te­me gelegt. Neue Fens­ter mit einer drei­fa­chen Ver­gla­sung (U‑Wert von 0,95 W/​m²K) wer­den instal­liert, um den Ener­gie­ver­lust zu mini­mie­ren. Die­se Maß­nah­me wird mit 20 % durch die BAFA geför­dert. Ein Lüf­tungs­kon­zept nach DIN 1946–6 ist erfor­der­lich, um die Luft­qua­li­tät im Gebäu­de zu gewährleisten.

Zusätz­lich wird die Luft­dicht­heit des Gebäu­des ver­bes­sert, um Lüf­tungs­wär­me­ver­lus­te zu ver­rin­gern. Eine höhe­re Luft­dicht­heit soll­te mit einer Wär­me­däm­mung und einer Lüf­tungs­an­la­ge kom­bi­niert wer­den, um das Raum­kli­ma zu optimieren.

Die Inves­ti­ti­ons­kos­ten für die­ses Maß­nah­men­pa­ket betra­gen 125.000 €, wobei 30.000 € als Sowie­so-Kos­ten ange­setzt sind. Die För­der­mit­tel belau­fen sich auf 36.450 €. Ohne eine Ver­bes­se­rung des Dämm­stan­dards kön­nen jedoch Tau­was­ser und Wär­me­brü­cken ent­ste­hen, wes­halb eine umfas­sen­de Pla­nung und Umset­zung ent­schei­dend ist.

Der angestrebte Zielzustand: Ein KfW-Effizienzhaus 70

Nach der voll­stän­di­gen Umset­zung des Sanie­rungs­fahr­plans wird das Gebäu­de den Stan­dard eines KfW-Effi­zi­enz­hau­ses 70 errei­chen. Dies bedeu­tet, dass der Ener­gie­ver­brauch der Immo­bi­lie erheb­lich redu­ziert wird, wäh­rend der Wohn­kom­fort für die Bewoh­ner deut­lich steigt. Die Eigen­tü­mer pro­fi­tie­ren von einer lang­fris­ti­gen Wert­erhal­tung und einer poten­zi­el­len Wert­stei­ge­rung der Immo­bi­lie, da ener­ge­tisch sanier­te Gebäu­de auf dem Immo­bi­li­en­markt zuneh­mend gefragt sind. Die jähr­li­che CO2-Emis­si­on des Gebäu­des wird um das Zehn­fa­che redu­ziert, was nicht nur die Umwelt schont, son­dern auch die Betriebs­kos­ten senkt.

Durch die ener­ge­ti­sche Sanie­rung wer­den die Heiz­kos­ten signi­fi­kant gesenkt, was in Zei­ten stei­gen­der Ener­gie­prei­se eine erheb­li­che finan­zi­el­le Ent­las­tung dar­stellt. Die Nut­zung von För­der­mit­teln für die Sanie­rung ver­rin­gert die anfäng­li­chen Inves­ti­ti­ons­kos­ten und macht die Maß­nah­men wirt­schaft­lich attrak­tiv. Zudem wird der ther­mi­sche Kom­fort im Gebäu­de erheb­lich ver­bes­sert. Die neu­en, dich­ten Türen und Fens­ter ver­hin­dern unan­ge­neh­me Zug­luft, wäh­rend die Däm­mung von Wän­den und Dach für eine gleich­mä­ßi­ge Tem­pe­ra­tur­ver­tei­lung sorgt, die sowohl im Win­ter als auch im Som­mer für ein ange­neh­mes Raum­kli­ma sorgt.

Ein wei­te­rer Vor­teil der Sanie­rung ist die Stei­ge­rung des Markt­wer­tes der Immo­bi­lie. Durch die Moder­ni­sie­rung kann das Gebäu­de mit Neu­bau­ten kon­kur­rie­ren, was es für poten­zi­el­le Käu­fer oder Mie­ter attrak­ti­ver macht. Dies sichert nicht nur den aktu­el­len Wert der Immo­bi­lie, son­dern bie­tet auch eine soli­de Grund­la­ge für zukünf­ti­ge Wert­stei­ge­run­gen. Die Sanie­rung trägt zudem dazu bei, dass das Gebäu­de eine Vor­bild­funk­ti­on in Bezug auf Ener­gie­ef­fi­zi­enz und Kli­ma­schutz über­nimmt, was den Eigen­tü­mern ein posi­ti­ves Image verleiht.

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Fazit: Ein zukunftsweisender Schritt für Energieeffizienz und Wohnkomfort

Zusam­men­ge­fasst bie­tet der Sanie­rungs­fahr­plan eine umfas­sen­de Ver­bes­se­rung der ener­ge­ti­schen Qua­li­tät des Gebäu­des, die sowohl öko­lo­gi­sche als auch öko­no­mi­sche Vor­tei­le mit sich bringt. Eigen­tü­mer und Bewoh­ner pro­fi­tie­ren glei­cher­ma­ßen von einem gestei­ger­ten Wohn­kom­fort, nied­ri­ge­ren Ener­gie­kos­ten und einem erhöh­ten Immo­bi­li­en­wert, wäh­rend sie gleich­zei­tig einen wich­ti­gen Bei­trag zum Kli­ma­schutz leis­ten. Der Ver­gleich des Ist-Zustands mit dem ange­streb­ten Ziel­zu­stand ver­deut­licht die erheb­li­chen Fort­schrit­te, die durch die geplan­ten Maß­nah­men erzielt wer­den kön­nen. Obwohl die Sanie­rungs­maß­nah­men noch nicht umge­setzt sind, zeigt der Plan bereits jetzt das Poten­zi­al für eine nach­hal­ti­ge und wirt­schaft­lich sinn­vol­le Trans­for­ma­ti­on des Wohn­hau­ses in Münster.

  • Verfasst am 12. Dezember 2023.


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    Die Kom­mu­ni­ka­ti­on war sehr gut. Der Bera­tungs­ter­min vor Ort war etwas kurz und ober­fläch­lich. Der Sanie­rungs­fahr­plan ist sehr aus­führ­lich gehal­ten. Das Schluss­ge­spräch war in Ordnung.

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    Sehr freund­lich und alles hat geklappt wie ich gedacht habe …Auf jeden­fall wei­ter emfehlen.…

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    » Details

  • Standort
    Münster
    Bauvorhaben
    Sanierung Mehrfamilienhaus
    Jahr
    2023