NRW-Förderung: Altbau energieeffizient sanieren in Duisburg
Die Stadt Duisburg liegt in Nordrhein-Westfalen an der Mündung der Flüsse Rhein und Ruhr. Auf insgesamt rund 250.000 Wohnungen entfallen in der Großstadt knapp 20.000 Sozialwohnungen. Eine landesweite Wohnraumförderung hilft auch in dieser Region Hauseigentümern.
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Um mit Bestandsbauten für die Zukunft gewappnet zu sein, sind nicht bloß ressourcenschonende Bauvorhaben im Namen des Klimaschutzes gefragt. Vorhaben, die den Wohnraum einkommensschwacher Haushalte unterstützen, spielen in dem Zusammenhang auch eine Rolle. Deswegen existiert die Förderung der NRW.BANK für Nordrhein-Westfalen.
Modernisierung fördern: Maßnahmen und Details
In Duisburg gelten für die finanzielle Hilfe im Wohnraum die gleichen Richtlinien wie für alle Städte in Nordrhein-Westfalen. Hierbei sind Vorhaben förderfähig, die den Altbau energetisch aufwerten und die Qualität des Wohnens gleichzeitig erhöhen. Bei der Modernisierung und Instandhaltung von Bestandsbauten sind vorrangig wärmedämmende Maßnahmen förderberechtigt. Diese betreffen die äußere Gebäudehülle, d. h. Fenster, Türen, Außenwände, Kellerdecken und Dächer.
Zusätzlich können Eigentümer Lüftungsanlagen förderwirksam einbauen. In dem Fall sind energieeffiziente Aufwertungen der Warmwasser- und Heizungsanlagen geeignet. Für die Förderung sind mit Direktstrom betriebene Vorrichtungen sowie Heizungen mit Nachtstromspeicher allerdings nicht nutzbar. Eine Finanzspritze vom Land gibt es nur für die nachstehenden Anlagen:
- Regenerative Energien
- Brennwerttechnologie
- Nahwärme und Fernwärme
- Systeme mit Solarthermie
- Kraft-Wärme-Kopplung
Um die geldlichen Mittel zu erhalten, müssen die einzelnen Projekte zusätzlich von qualifizierten Sachverständigen empfohlen worden sein. Solche Maßnahmen sollen die Energieeffizienz eines Hauses steigern. Deshalb sollen bauhandwerkliche Fachbetriebe die jeweiligen Vorhaben umsetzen. Welche Bedingungen sind zusätzlich zu beachten, um förderberechtigt zu sein?
Voraussetzungen für das Förderdarlehen
Es gelten in NRW gewisse Anforderungen für Hauseigentümer, um Altbauten förderwirksam modernisieren zu können. Davon ist auch Duisburg betroffen. Speziell einkommensschwache Eigentümer sollen ressourcenschonend erneuern können, ohne sich in Sachen Geld zu überfordern. Die Unterstützung vom Land entlastet demnach Personengruppen mit niedrigem Einkommen, während sich die Wohnqualität in den Städten gleichzeitig erhöht.
Das ist vor allem dann bedeutsam, wenn Hauseigentümer die energieeffizienteren Wohnräume hinterher nicht selber bewohnen. Stattdessen gilt es, die jeweiligen Einheiten frisch zu vermieten. Welche Voraussetzungen gelten zusätzlich, um die Finanzhilfe zu erhalten?
Die Förderung ist ausschließlich für Wohnstätten geeignet, die mehr als 35 m² bieten. Zugleich dürfen die Häuser im Höchstfall 6 Etagen aufweisen. Diese Anzahl gilt vorrangig am innerstädtischen Stadtrand und in den Innenstädten. Ansonsten sind für förderfähige Gebäude nur 5 Geschosse erlaubt. Bei mehr als 6 Vollgeschossen, gelten gesonderte Bestimmungen.
Die mindestens 5 Jahre alte Wohneinheit soll zusätzlich seitdem als solche bezugsfertig sein. Wer die Wohnung selbst bewohnt, muss außerdem mit dem gesamten Haushalt Grenzen beim Einkommen einhalten. Diese Einkommensgrenzen gelten nur dann nicht, wenn sich die Immobilie in einem Stadtgebiet befindet, das zu den Programmen »Stadtumbau West« oder »Soziale Stadt« zählt.
Förderhöhe und Art der Unterstützung
Bei der landesweiten Förderung in NRW handelt es sich um Darlehen. Dieses gibt es ebenfalls für die Ruhrgebietsstadt Duisburg. Dabei gilt in jedem Fall, dass höchstens 100 % der baulichen Nebenkosten oder Gesamtkosten dadurch unterstützbar sind.
Die besagten Kosten müssen nicht bloß allgemein förderungswürdig sein. Die zuständige Behörde muss sie ebenfalls anerkennen. Wie hoch ist das Darlehen für Eigentümer beim Modernisieren des Altbaus? Es existiert allen voran eine sogenannte Bagatellgrenze. Sie liegt bei 5.000 € für jede wohnliche Einheit (d. h. Wohnung oder eigenes Haus). Es sind demnach Kosten für Renovierungsarbeiten, die weniger als 5.000 € ausmachen, von der nordrhein-westfälischen Förderung ausgeschlossen.
Die erwähnten Baukosten können unter Umständen komplett durch das Darlehen gedeckt sein, aber es gibt eine Obergrenze. Das Förderdarlehen kann für die Maßnahmen in einem Haus oder einer Wohnung maximal 100.000 € betragen. Eigentümer erhalten mit der Förderung zudem besondere Vergünstigungen. Beispielsweise genießt die Unterstützung für die ersten 10 Jahre der Laufzeit Zinsfreiheit.
Daneben liegt die Tilgung bei 2 %. Da es sich um ein Darlehen handelt, ist ein jährlicher Beitrag zu den Verwaltungskosten vorgesehen. Dieser beläuft sich auf 0,5 % der bewilligten Darlehenssumme. Außerdem erfordert die Darlehensbewilligung eine einmalige 0,4 %-ige Gebühr. Die Beratung selbst beansprucht keine gesonderten Abgaben. Sie ist kostenfrei.
Achtung: Der Zeitpunkt der Verwirklichung der Maßnahmen ist zusätzlich relevant. Wer das Vorhaben ohne die Bewilligung der Behörde durchführt, erhält definitiv keine Finanzspritze. Das bedeutet, ein sogenannter Liefervertrag oder Leistungsvertrag darf erst abgeschlossen werden, wenn das entsprechende Amt schriftlich zugestimmt hat.
Antragstellung: Wer ist berechtigt und welche Dokumente sind nötig?
Antragsberechtigt sind alle Eigentümer eines Altbaus. Auch Personen, die Wohnraum geerbt haben, können die finanzielle Hilfe erhalten. Voraussetzung dafür ist die Kreditwürdigkeit. Für den Antrag sind zusätzlich zum Antragsformular mehrere Nachweise abzugeben. Es ist generell egal, ob es sich um ein Eigenheim oder eine Wohnung handelt: Jede Antragstellung erfordert einen Lageplan der Immobilie. Zugleich sollen Beantragende die relevanten Kostenvoranschläge beifügen. Daneben ist eine Abschrift vom derzeitigen Grundbuchblatt erforderlich.
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Außerdem müssen Antragsteller unter Umständen weitere Dokumente dem Antragsformular beifügen. Dazu gehört der Eigenkapitalnachweis, wenn dies eingeplant wird. Zusätzliche Nachweise für die Finanzierung gehören ebenso hinein, falls Eigentümer für die geplanten Maßnahmen mehr Kredite brauchen. Abgesehen davon erfordert der Antrag einen sogenannten Selbsthilfenachweis, wenn Antragsteller eine solche im Auge haben. Abschließend benötigen Hauseigentümer von Wohnräumen, die sie selbst nutzen wollen, eine Selbstauskunft und Erklärung über das Einkommen.
Fazit: Duisburger Altbau mit NRW-Fördermitteln modernisieren
Klimaschutz, Nachhaltigkeit und bezahlbare Wohnungen: Das ist nicht nur im Ruhrgebiet bedeutsam. NRW hilft deshalb im ganzen Land einkommensschwachen Hauseigentümern beim energetischen Erneuern von bestimmten Wohnstätten. Das Ziel des Förderdarlehens der NRW.Bank besteht letzten Endes darin, die Qualität und Energieeffizienz vom Wohnraum geringer verdienenden Eigentümern aufzuwerten.
Verfasst am 24. November 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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