Proklima Hannover: Altbau sanieren fürs Klima
Die Stadt Hannover bietet mehr als 500.000 Einwohnern innerhalb der Stadtgrenzen ein Zuhause. Dabei ist die Hauptstadt Niedersachsens seit 1875 als Großstadt verzeichnet. Ebenso hat sie eine ausgeprägte Geschichte zu bieten. Das schlägt sich auch auf die Häuser nieder: Während Gebäude der Nachkriegszeit die Innenstadt prägen, verfügen die Stadtteile über eigene architektonische Merkmale. Aber Altbauten bestimmen in jedem Fall das hannoversche Stadtbild.
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Damit solche Bestandsbauten zukunftsfähig sind und zugleich das Klima schonen, sind Förderprogramme für Eigentümer geschätzt. Die Förderung »proKlima Hannover« ist ein derartiges Programm. Worum geht es und was bietet es?
Förderziele von »proKlima Hannover«
In erster Linie ist »proKlima Hannover« darauf ausgelegt, den CO2-Ausstoß durch Gebäude deutlich zu senken. Denn es ist mittlerweile erwiesen, dass die klimatischen Verhältnisse auf dem Planeten eine eher düstere Perspektive zeichnen. Um den Treibhauseffekt zu stoppen oder zumindest zu verlangsamen, sind nachhaltige Lösungen in allen Branchen gefragt. Die Modernisierung von veralteten Anlagen und Objekten im Altbau steht daher im Fokus der Städte und Hauseigentümer.
Dabei spielen die Finanzen eine zentrale Rolle. Wer das Klima schonen will, benötigt im Regelfall genügend Geld, um den bestehenden Altbau auf die Zukunft auszurichten. Die niedersächsische Hauptstadt bietet aus diesem Grund das Förderprogramm »proKlima Hannover« an. Es unterstützt Hauseigentümer, wenn sie Bestandsbauten in der Stadt modernisieren wollen.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Fördermittel für Altbaumodernisierung in Hannover sind ein Zuschuss für unterschiedliche Vorhaben im oder am Gebäude. Für Eigentümer zählen hierbei technische Mindestanforderungen ebenso wie allgemeine Voraussetzungen. Was ist zu beachten, um das Fördergeld zu erhalten?
Die finanzielle Hilfe ist in jedem Fall auf Altbauten in Hannover beschränkt. Damit sind Häuser gemeint, die seit wenigstens 5 Jahren fertiggestellt sind. Diese Voraussetzung entfällt bei den folgenden Angeboten:
- PV-Lotse
- Ladestationen
- Messtechnik
Altbauten müssen zudem hauptsächlich Wohnzwecken dienen. Demnach sind das Gewerbe und die Industrie von einer Förderung ausgenommen. Die einzige Ausnahme stellen einige gemischt genutzte Wohnhäuser dar. Demnach ist die Finanzspritze auch in Wohngebäuden denkbar, in denen neben Wohnungen auch Gewerberäume existieren. Dann gibt es die Förderung aber nur, wenn die gewerblichen Nutzflächen höchstens 200 m² ausmachen.
Daneben fallen die folgenden Häusertypen aus der Förderung heraus:
- Ferienhäuser bzw. Ferienwohnungen
- Beherbergungsbetriebe
- Wochenendhäuser
Im Allgemeinen sind Häuser nicht förderfähig, die eine starke Ähnlichkeit mit Hotelbetrieben und Boardinghäusern haben. Andersherum ist die finanzielle Hilfe auch für Vereinsgebäude, Wohn-/Pflege-/Altenheime denkbar. Nicht zuletzt ist das Förderprogramm ausschließlich für Häuser innerhalb des Fördergebiets geeignet. Das beinhaltet nicht nur Hannover. Die angrenzenden Orte Seelze, Ronnenberg, Hemmingen und Laatzen kommen ebenfalls für das Programm infrage.
Wichtig: Die Förderung »proKlima« endete zum 31. Oktober 2020! Bis dahin konnten Eigentümer, Architekten, Planer und Handwerker (je nach Fördermaßnahme) innerhalb der Stadt einen Antrag stellen. Eine neue bzw. aktualisierte Richtlinie für 2021 ist dem Onlineauftritt von Hannover zufolge aber zu erwarten.
Förderfähige Maßnahmen in Hannover
Für den Zuschuss kommen verschiedene Modernisierungsmaßnahmen infrage. Die folgenden Anlagen und Objekte können durch »proKlima« gefördert werden:
- Ladestationen für E‑Mobile
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
- Nachhaltige Dämmung von Gebäuden
- Wärmepumpe
- Wärmespeicher und Wärmeverteilung
- Messtechnik Solaranlage
- Fenster im Denkmal
- Passivhaus-Fenster
- Zentralisierung von Warmwasserbereitung und Heizung
Antragsteller können außerdem mehrere Angebote zur Sicherung der Qualität nutzen. Diese Services unterstützen Bauherren und Eigentümer bei ihren Vorhaben durch Experten. Dabei sind die Hilfsangebote gegebenenfalls auch als Förderung nutzbar.
Förderhöhe
Die Höhe des Zuschusses richtet sich in erster Linie nach den förderfähigen Einzelmaßnahmen. Bei Objekten, die räumlich zusammenhängen, können maximal 120.000 € bezuschusst werden. Zugleich gilt es, die Kosten für die Finanzspritze mit Rechnungen nachzuweisen. Antragsteller, die für einen Vorsteuerabzug berechtigt sind, erhalten die Finanzhilfe auf Grundlage ihrer Nettokosten. Die folgende Auflistung informiert über die bisherige Förderhöhe der einzelnen Maßnahmen:
- Ladestationen: 500 € (maximal 2.500 € im MFH)
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung: 3.000 € für EFH oder ZFH; 1.500 € bis maximal 15.000 € je Wohnung für MFH
- Nachhaltige Gebäudedämmung: 20 €/m² bis maximal 20.000 € für das Dach und die oberste Geschossdecke; 40 €/m² bis maximal 40.000 € für die Außenwand
- Wärmepumpe: 1.000 € für Luftwärmepumpen; 3.000 € für Erdreich-Wärmepumpen
- Wärmespeicher und Wärmeverteilung: 800 € für das Label B; 1.200 € für Label A (beides je Heizungsanlage beim ersten Einbau und mit Wärmepumpe, Solarwärme oder BHKW)
- Messtechnik Solaranlage: 2.000 € für Großanlagen (maximal 50 % der förderfähigen Kosten); 400 € für Kleinanlagen; 180 €/m² bei MFH bis 40 m² Kollektorfläche; 480 €/m² für Vereine bis maximal 40 m² Kollektorfläche
- Fenster im Denkmal: 20 €/m² bis maximal 2.000 € bei einem U‑Wert von maximal 1,0 W/(m²K)
- Passivhaus-Fenster: 20 €/m² bis maximal 2.000 € bei einem U‑Wert von maximal 0,8 W/(m²K)
- Zentralisierung pro Wohnung (maximal 20): 200 € für Heizungsanlage; 100 € für Warmwasserbereitung
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Der Zuschuss ist grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen kombinierbar (zum Beispiel von der KfW-Bankengruppe). Dabei ist bloß darauf zu achten, dass das jeweilige Programm eine Kombinierung der Finanzhilfen gestattet.
Fazit: Altbau sanieren mit »proKlima Hannover«
Das Förderprogramm »proKlima Hannover« war bisher zwar bis Ende Oktober 2020 begrenzt. Für das nachfolgende Jahr sollen jedoch aktuelle Richtlinien folgen. Bislang erhielten Hauseigentümer (gegebenenfalls auch Architekten und Handwerker) mit dem Zuschuss eine breite Palette an Möglichkeiten zur nachhaltigen Modernisierung. Bestandsbauten ließen sich mit der Förderung zukunftsgerichteter gestalten oder sanieren. Die verschiedenen förderfähigen Einzelmaßnahmen von »proKlima« ermöglichen dies voraussichtlich auch ab 2021 wieder.
Verfasst am 11. November 2020. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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