Der Renovierungspass: ein Sanierungsfahrplan auf EU-Ebene?
Sanierung ist nicht nur deutschlandweit ein wichtiges Thema. In der gesamten EU gibt es Vorgaben, wie Gebäude umwelt- und klimafreundlicher gestaltet werden können. Dazu wurde im Oktober 2022 die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) erneuert. Im Vorfeld der Änderungen fanden Diskussionen statt, bis sich die Staaten nun auf die neuen Vorgaben geeinigt haben. Kernziel der Maßnahmen ist es, Gebäude in der EU bis 2050 zu Nullemissionsgebäuden zu machen. Ein wichtiges Werkzeug auf dem Weg dorthin ist der Renovierungspass, der am Sanierungsfahrplan angelehnt ist und viele Parallelen dazu aufweist.
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Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD): Was steht drin?
Die EU-Gebäuderichtlinie enthält konkrete Vorgaben für Neu- und Bestandsgebäude. Neue Gebäude sollen ab 2030 Nullemissionsgebäude sein. Für Bestandsbauten gilt dieses Ziel für 2050. Neue öffentliche Einrichtungen sollen den Standard bereits ab 2028 erfüllen. Damit will die EU den Ausstoß von CO2 reduzieren. Zugleich enthält die Richtlinie Anreize für Eigentümer:innen, bestehende Häuser zu sanieren. Der Renovierungspass ist einer davon.
Was ist ein Nullemissionsgebäude?
Ein zentraler Begriff der Gebäuderichtlinie ist das Nullemissionsgebäude. Es zeichnet sich insgesamt durch eine hohe Energieeffizienz aus und darf dort, wo es steht, keine CO2-Emissionen durch fossile Brennstoffe verursachen. Das heißt, Gas- oder Ölheizungen sind nicht vereinbar mit einem Nullemissionsgebäude.
Das ist der EU-Renovierungspass
Während viele Forderungen aus der EU-Richtlinie für Gebäude eher theoretisch sind und den Gesamtbestand der Länder adressieren, gibt es einige Passagen, die für Hausbesitzer:innen interessant sind. Besonders interessant ist der Renovierungspass, der in Deutschland vielen bekannt vorkommen dürfte.
Es handelt sich dabei um ein Angebot zur freiwilligen Nutzung durch Gebäudeeigentümer und ‑eigentümerinnen. Genau wie der individuelle Sanierungsfahrplan wird der Renovierungspass von zertifizierten Sachverständigen erstellt. Er enthält die folgenden Aspekte:
- Einen Fahrplan zur Renovierung, in dem einzelne, aufeinander aufbauende Schritte zur Sanierung dargestellt werden.
- Eine Berechnung des Einsparpotentials (Energie und Treibhausgasemissionen). Außerdem sollen Vorteile für Klima und Umwelt daraus hervorgehen.
- Einen Abschnitt über mögliche Unterstützungen und Förderungen für das Vorhaben.
Das grundsätzliche Ziel des Renovierungsfahrplans ist es, das Gebäude bis 2050 zu einem Nullemissionsgebäude umzubauen. In der Regel erfolgt die Begutachtung dafür vor Ort. Sie kann aber auch virtuell durchgeführt werden.
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Besteht eine Sanierungspflicht für Gebäude?
Eine wichtige Frage für alle Eigentümer:innen ist, ob die EU-Bürger:innen zur Sanierung verpflichten will. Hierzu gab es entsprechende Pläne der EU-Kommission. Diesen ist der Europäische Rat nun jedoch nicht gefolgt. Eine konkrete Verpflichtung zur Sanierung besteht nur für Nichtwohngebäude. Hier gibt es ein Schwellenwertverfahren. Maßstab sind die 15 % und 25 % energetisch schlechtesten Gebäude. Vorgabe ist es, die Gebäude bis 2030 unter den ersten und bis 2034 unter den zweiten Schwellenwert zu sanieren. Es bestehen allerdings Unterschiede und Ausnahmeregelungen, etwa für historische oder militärisch genutzte Gebäude.
Verfasst am 1. Februar 2023. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
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Die Kommunikation war sehr gut. Der Beratungstermin vor Ort war etwas kurz und oberflächlich. Der Sanierungsfahrplan ist sehr ausführlich gehalten. Das Schlussgespräch war in Ordnung.
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