Der iSFP-Bonus verspricht höhere Förderungen bei der BEG
Sie planen eine neue Heizung oder eine Sanierung der Gebäudehülle? Über die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) gibt es dafür Zuschüsse. Mit dem iSFP-Bonus können Sie den Förderbetrag noch einmal erhöhen.
Hintergrund BEG
Die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude ist eine Maßnahme aus dem Klimaschutzprogramm 2030. Da etwa 1⁄4 der deutschen CO2-Emissionen auf Gebäude entfällt, will die Bundesregierung mit der BEG finanzielle Anreize für eine energetische Sanierung schaffen. Förderfähig sind neben Neubauten auch Einzelmaßnahmen und Sanierungen. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist für Bestandsgebäude gleich doppelt nützlich: Er zeigt Sanierungspotential auf und kann staatliche Zuschüsse erhöhen.
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Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist das Ergebnis einer BAFA Vor-Ort-Energieberatung in Wohngebäuden. Der grobe Ablauf ist wie folgt:
- Eigentümer einer Immobilie wählen einen Energieberater.
- Der Berater besucht das Gebäude vor Ort.
- Im Rahmen der Beratung wird der Ist-Zustand ermittelt.
- Der Berater listet auf, welche Sanierungsmaßnahmen möglich und effizient sind.
- Die Eigentümer erhalten einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) als Beratungsbericht.
Was kostet ein individueller Sanierungsfahrplan? Immobilieneigentümer können für den iSFP eine Förderung beim BAFA beantragen, das bis zu 80 % der Kosten übernimmt. Die effektiven Kosten hängen vom Gebäude ab, liegen aber in der Regel bei ca. € für ein Einfamilienhaus.
iSFP-Bonus im BEG
Der individuelle Sanierungsfahrplan hat verschiedene Vorteile. Zunächst einmal zeigt er in einer übersichtlichen Darstellung verschiedene Sanierungsoptionen, um das Haus effizienter zu machen. Wenn gewünscht, lässt sich die Optimierung Schritt für Schritt umsetzen. Ohnehin entscheiden die Eigentümer, welche Vorschläge aus dem iSFP sie wirklich umsetzen möchten. Darüber hinaus hat ein individueller Sanierungsfahrplan einen Einfluss auf die Förderung nach BEG: Wird eine im iSFP vorgeschlagene Maßnahme umgesetzt und ist diese gemäß BEG förderfähig, erhöht sich der Zuschuss um 5 %.
Erst iSFP, dann BEG mit iSFP-Bonus
Wichtig ist die richtige Reihenfolge, um das Höchstmaß an Förderung zu erhalten. Für den iSFP-Bonus muss zuerst der Sanierungsfahrplan erstellt werden, dann folgt der Antrag gemäß Bundesförderung für effiziente Gebäude. Damit die Maßnahme förderfähig ist, darf der Sanierungsfahrplan nicht älter als 15 Jahre sein. Sie müssen nicht alle Maßnahmen aus dem iSFP realisieren. Den Bonus erhalten Sie schon ab der ersten Umsetzung.
Was bringt der iSFP-Bonus? Ein Rechenbeispiel
Der Bonus beträgt 5 %. Diese werden in voller Höhe zum Zuschuss nach BEG addiert. Für die Optimierung der Heizung erhalten Eigentümer zum Beispiel bis zu 20 % der Kosten in Form eines Tilgungszuschusses oder eines direkten Zuschusses. Ist ein iSFP vorhanden, der diese Maßnahme vorsieht, so erhöht sich die Förderung auf 25 %.
Was bedeutet zeitliche Streckung im iSFP?
Die zeitliche Streckung ist ein Kernkonzept des iSFP. Es besagt, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen Schritt für Schritt umgesetzt werden können. Sind die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, haben Sie als Eigentümer für jede Maßnahme einen Anspruch auf Förderung. Zudem verteilt sich die finanzielle Last der Sanierung auf einen längeren Zeitraum.
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Für den iSFP-Bonus ist die zeitliche Streckung der Maßnahmen sogar verpflichtend. Für eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus (in einem Schritt) gibt es keine zusätzlichen 5 %, da hier schon per se eine erhöhte Förderquote im BEG vorgesehen ist. Der iSFP-Bonus ist somit für (mehrere aufeinander folgende) Einzelmaßnahmen ausgelegt.
Verfasst am 25. März 2021. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:
Kundenmeinungen
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SF aus Rheine
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