Energetische Sanierung eines Wohngebäudes in Werne: Ein umfassender Sanierungsfahrplan

Einführung in den Sanierungsfahrplan: Nachhaltigkeit und Effizienz im Fokus

Der Sanie­rungs­fahr­plan für das Wohn­ge­bäu­de in Wer­ne bie­tet eine umfas­sen­de Ent­schei­dungs­grund­la­ge für die Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft. Die­ses Doku­ment zeigt detail­liert auf, wie durch geziel­te Maß­nah­men Treib­haus­gas­emis­sio­nen, ins­be­son­de­re CO2, redu­ziert und Ener­gie­kos­ten gesenkt wer­den kön­nen. Zudem wer­den die Mög­lich­kei­ten zur Inan­spruch­nah­me von För­der­mit­teln auf­ge­zeigt, die die finan­zi­el­le Belas­tung der Sanie­rung erheb­lich min­dern und gleich­zei­tig zur Wert­stei­ge­rung der Immo­bi­lie beitragen.

Das Gebäu­de befin­det sich in einem bau­jah­res­ty­pi­schen und gepfleg­ten Zustand. Für ein­fa­che Dämm­maß­nah­men bei der Kehl­bal­ken­la­ge und der Kel­ler­de­cke sind leicht umsetz­ba­re Optio­nen vor­han­den. Grö­ße­re Maß­nah­men sind in der Regel kos­ten­in­ten­si­ver und soll­ten nur bei erheb­li­chem Instand­hal­tungs­be­darf in Betracht gezo­gen wer­den. Im Fokus der ener­ge­ti­schen Sanie­rung steht die ver­al­te­te Hei­zungs­an­la­ge, deren bal­di­ger Aus­tausch sinn­voll ist. Hier wird der Umstieg auf eine zen­tra­le Wär­me­pum­pe und elek­tro­nisch gere­gel­te Durch­lauf­er­hit­zer für Warm­was­ser emp­foh­len, um den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen des Gebäu­de­en­er­gie­ge­set­zes (GEG) 2024 gerecht zu wer­den, ein­schließ­lich des hydrau­li­schen Abgleichs und der 65 % Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Pflicht. Ein schnel­les Han­deln kann durch höhe­re För­der­zu­schüs­se belohnt wer­den. Zusätz­lich wird die Instal­la­ti­on einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge als loh­nens­wer­te Ergän­zung vorgeschlagen.

Die­ser Sanie­rungs­fahr­plan bie­tet eine kla­re und ver­ständ­li­che Über­sicht über die not­wen­di­gen Schrit­te zur Erhö­hung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz des Gebäu­des und zur Nut­zung von För­der­mit­teln. Für wei­ter­füh­ren­de Fra­gen zu gesetz­li­chen Vor­ga­ben, alter­na­ti­ven Lösun­gen, Ener­gie­preis­ent­wick­lun­gen und der tech­ni­schen Umset­zung ste­hen wir Ihnen ger­ne in einem per­sön­li­chen Gespräch zur Verfügung.

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Der aktuelle Zustand: Potenziale und Herausforderungen

Das Gebäu­de, ein zwei­sei­tig ange­bau­tes Wohn­haus mit neun Wohn­ein­hei­ten, befin­det sich in einem typi­schen Zustand für sein Bau­jahr und ist gut gepflegt. Es liegt in einer zen­trums­na­hen Wohn­ge­gend, direkt neben einer Schu­le, jedoch ohne Anschluss an das Fern­wär­me­netz. Das Haus bie­tet zahl­rei­che Mög­lich­kei­ten zur ener­ge­ti­schen Opti­mie­rung, die im Rah­men eines Sanie­rungs­fahr­plans umge­setzt wer­den können.

Eine der ein­fa­che­ren Maß­nah­men zur Ver­bes­se­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz ist die Däm­mung der Kehl­bal­ken­la­ge, also der obers­ten Geschoss­de­cke, sowie der Kel­ler­de­cke. Die­se Maß­nah­men sind ver­gleichs­wei­se kos­ten­güns­tig und kön­nen schnell rea­li­siert wer­den. Auf­wän­di­ge­re Sanie­run­gen soll­ten in Betracht gezo­gen wer­den, wenn ein grö­ße­rer Instand­hal­tungs­be­darf besteht, um die Kos­ten-Nut­zen-Rela­ti­on zu optimieren.

Ein zen­tra­ler Punkt der ener­ge­ti­schen Sanie­rung ist die ver­al­te­te Gas-Zen­tral­hei­zung im Kel­ler. Auf­grund ihres hohen Alters ist ein bal­di­ger Aus­tausch wahr­schein­lich. Die Umstel­lung auf eine zen­tra­le Wär­me­pum­pe in Kom­bi­na­ti­on mit elek­tro­nisch gere­gel­ten Durch­lauf­er­hit­zern für die Warm­was­ser­ver­sor­gung wird als tech­nisch sinn­voll ange­se­hen. Die­se Maß­nah­me könn­te durch För­der­mit­tel unter­stützt wer­den, ins­be­son­de­re wenn sie zeit­nah umge­setzt wird. Zusätz­lich könn­te die Instal­la­ti­on einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge zur wei­te­ren Redu­zie­rung der Ener­gie­kos­ten beitragen.

Das Gebäu­de ist voll­un­ter­kel­lert, wobei das Kel­ler­ge­schoss unbe­heizt ist und die Kel­ler­de­cke unge­dämmt bleibt. Die Außen­wän­de bestehen aus zwei­scha­li­gem Mau­er­werk, und die Gau­ben­wän­de sind teil­wei­se mit Kunst­schie­fer ver­schie­fert. Typi­sche Wär­me­brü­cken wie unge­dämm­te Kel­ler-/Dach­über­gän­ge und schwach gedämm­te Rol­la­den­käs­ten sind vor­han­den und könn­ten durch geziel­te Maß­nah­men redu­ziert werden.

Die Fens­ter des Gebäu­des sind aus Kunst­stoff mit bau­jah­res­ty­pi­scher 2‑fach Iso­lier­ver­gla­sung. Die Haus­ein­gangs­tür wur­de kürz­lich erneu­ert und ent­spricht nun dem Min­dest­stan­dard. Der Dach­be­reich umfasst eine gedämm­te Kehl­bal­ken­la­ge, Tei­le des Steil­dachs, klei­ne Flach­dä­cher und Decken zwei­er Log­gi­as. Der Spitz­bo­den ist unbe­heizt und nicht ausgebaut.

Die Wär­me­ver­tei­lung erfolgt über ein Zwei­rohr­sys­tem mit Plat­ten­heiz­kör­pern, die über Ther­mo­stat­ven­ti­le gere­gelt wer­den. Die Warm­was­ser­ver­sor­gung wird dezen­tral über Durch­lauf­er­hit­zer bereit­ge­stellt, wobei die Zapf­stel­len in Bad und Küche zu fin­den sind. Das Lüf­ten erfolgt manu­ell über die Fens­ter, und ein Luft­dicht­heits­nach­weis liegt nicht vor.

Die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen, wie die GEG-Anfor­de­run­gen 2024, wer­den beim Hei­zungs­tausch berück­sich­tigt. Zudem könn­ten Syn­er­gie­ef­fek­te bei not­wen­di­gen Instand­hal­tungs­maß­nah­men genutzt wer­den, um wei­te­re För­der­mit­tel zu erhal­ten und die Immo­bi­lie lang­fris­tig im Wert zu steigern.

Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz: Ein detaillierter Plan

Maßnahmenpaket 1: Optimierung der Kehlbalkenlage und Installation einer Photovoltaikanlage

In die­sem Maß­nah­men­pa­ket wird die Kehl­bal­ken­la­ge umfas­send gedämmt und eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge instal­liert. Die bestehen­de Zwi­schen­däm­mung mit einer Dicke von 12 cm und einer Wär­me­leit­fä­hig­keits­grup­pe (WLG) von 035 wird durch eine voll­stän­di­ge Aus­däm­mung der Zwi­schen­räu­me und eine zusätz­li­che Flä­chen­däm­mung von oben opti­miert. Die Ver­wen­dung von OSB-Plat­ten als Geh­be­lag bie­tet zusätz­li­che Funk­tio­na­li­tät. Ein optio­na­ler Bat­te­rie­spei­cher für die PV-Anla­ge kann eben­falls inte­griert wer­den. Die­se Maß­nah­men füh­ren zu einem aus­ge­gli­che­nen Raum­kli­ma, redu­zie­ren Wär­me­ver­lus­te erheb­lich und sor­gen für ange­neh­me­re Tem­pe­ra­tu­ren im Erd­ge­schoss. Die Inves­ti­ti­ons­kos­ten belau­fen sich auf 69.400 €, wobei 6.778 € als Sowie­sokos­ten anfal­len. Durch einen BAFA-Zuschuss von 20 % wer­den 1.620 € der Kos­ten geför­dert. Die Umset­zung soll­te zeit­nah erfol­gen, um von den Ener­gie­ein­spa­run­gen und der För­de­rung zu pro­fi­tie­ren. Zu beach­ten ist die Pflicht zur Geschoss­de­cken­däm­mung gemäß dem Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG).

Maßnahmenpaket 2: Dämmung der Kellerwände und Kellerdecke

Die­ses Paket umfasst die Däm­mung der Kel­ler­wän­de (optio­nal) und die unter­sei­ti­ge Däm­mung der Kel­ler­de­cke. Eine neue Dämm­schicht mit einer Stär­ke von 12 bis 14 cm und einer WLG von 035 wird durch Ver­kle­bung und gege­be­nen­falls Ver­dü­belung ange­bracht. Die­se Maß­nah­men sen­ken die Heiz­last und mini­mie­ren Wär­me­ver­lus­te. Die Inves­ti­ti­ons­kos­ten betra­gen 16.250 €, mit Sowie­sokos­ten von 1.255 €. Eine För­de­rung von 3.250 € wird durch einen 20 % BAFA-Zuschuss, bestehend aus einem 15 % Basis­zu­schuss und einem 5 % iSFP-Bonus, gewährt. Die Däm­mung soll­te idea­ler­wei­se wäh­rend geplan­ter Repa­ra­tur- oder Instand­hal­tungs­ar­bei­ten durch­ge­führt wer­den, um die Sowie­sokos­ten zu minimieren.

Maßnahmenpaket 3: Austausch von Durchlauferhitzern und Installation einer Wärmepumpe

In die­sem Paket wird der Aus­tausch alter Durch­lauf­er­hit­zer gegen elek­tro­nisch gere­gel­te Model­le vor­ge­nom­men und eine Luft/­Was­ser-Wär­me­pum­pe instal­liert, um die 65 % EE-Pflicht zu erfül­len. Die­se Maß­nah­men sen­ken die Ener­gie­kos­ten erheb­lich und för­dern die Nut­zung erneu­er­ba­rer Ener­gien. Die Inves­ti­ti­ons­kos­ten belau­fen sich auf 63.000 €, wobei 58.812 € als Sowie­sokos­ten anfal­len. Eine För­de­rung von min­des­tens 30 % für die Wär­me­pum­pe ist mög­lich, zusätz­lich gibt es För­de­run­gen für Umfeld­maß­nah­men beim Ein­bau der Wär­me­pum­pe. Die Anzahl der Gerä­te pro Woh­nung beein­flusst die Gesamt­kos­ten. Die Umset­zung soll­te stra­te­gisch geplant wer­den, um die maxi­ma­le För­der­sum­me auszuschöpfen.

Maßnahmenpaket 4: Dämmung der Loggia und Austausch der Wohnungsfenster

Die­ses Paket beinhal­tet die Däm­mung der Log­gia-Deck­plat­te und den Aus­tausch der Woh­nungs­fens­ter durch Model­le mit drei­fa­cher Ver­gla­sung. Optio­nal kann eine dezen­tra­le Lüf­tungs­an­la­ge mit Wär­me­rück­ge­win­nung instal­liert wer­den. Die­se Maß­nah­men erhö­hen die Wohn­be­hag­lich­keit und redu­zie­ren Wär­me­ver­lus­te. Die Inves­ti­ti­ons­kos­ten betra­gen 80.200 €, mit Sowie­sokos­ten von 57.069 €. Eine För­de­rung von 16.040 € wird durch einen 20 % BAFA-Zuschuss, bestehend aus einem 15 % Basis­zu­schuss und einem 5 % iSFP-Bonus, gewährt. Zusätz­li­che För­de­run­gen für Lüf­tungs­an­la­gen sind durch das Land NRW mög­lich. Die Maß­nah­men soll­ten bei regel­mä­ßi­gem Instand­hal­tungs­be­darf durch­ge­führt wer­den, um die Effi­zi­enz zu maximieren.

Maßnahmenpaket 5: Sanierung der Außenwände und des Steildachs

Die­ses umfas­sen­de Paket umfasst die Instal­la­ti­on eines Wär­me­dämm­ver­bund­sys­tems (WDVS) mit 18 cm Däm­mung, die Auf­spar­ren­däm­mung des Steil­dachs sowie den Aus­tausch von Dach­flä­chen­fens­tern (DFF) und Außen­tü­ren. Die­se Maß­nah­men stei­gern die Ener­gie­ef­fi­zi­enz erheb­lich und sor­gen für eine bau­phy­si­ka­lisch siche­re Kon­struk­ti­on. Die Inves­ti­ti­ons­kos­ten belau­fen sich auf 198.500 €, wobei 159.409 € als Sowie­sokos­ten anfal­len. Eine För­de­rung von 39.629 € wird durch einen 20 % BAFA-Zuschuss gewährt. Das WDVS ist die kos­ten­güns­tigs­te Mög­lich­keit zur Fas­sa­den­sa­nie­rung und soll­te bei Instand­hal­tungs­be­darf umge­setzt wer­den, um die maxi­ma­le Wert­stei­ge­rung der Immo­bi­lie zu erreichen.

Der angestrebte Zielzustand: Energieeffizienz und Wertsteigerung

Nach der Umset­zung des Sanie­rungs­fahr­plans wird das Wohn­ge­bäu­de in einem deut­lich ver­bes­ser­ten ener­ge­ti­schen Zustand sein. Die geplan­ten Maß­nah­men zie­len dar­auf ab, den Ener­gie­ver­brauch erheb­lich zu redu­zie­ren und die Umwelt­be­las­tung durch Treib­haus­gas­emis­sio­nen zu ver­rin­gern. Durch die Instal­la­ti­on einer moder­nen, zen­tra­len Wär­me­pum­pe in Kom­bi­na­ti­on mit elek­tro­nisch gere­gel­ten Durch­lauf­er­hit­zern für die Warm­was­ser­ver­sor­gung wird die Ener­gie­ef­fi­zi­enz des Gebäu­des signi­fi­kant gestei­gert. Die­se Umstel­lung auf erneu­er­ba­re Ener­gien erfüllt nicht nur die gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen, son­dern bie­tet auch die Mög­lich­keit, von attrak­ti­ven För­der­mit­teln zu pro­fi­tie­ren, die die Inves­ti­ti­ons­kos­ten erheb­lich sen­ken können.

Ein wei­te­rer wesent­li­cher Vor­teil der Sanie­rung ist die Redu­zie­rung der Heiz­kos­ten. Die ver­bes­ser­te Däm­mung der Kehl­bal­ken­la­ge und der Kel­ler­de­cke mini­miert Wär­me­ver­lus­te und sorgt für eine effi­zi­en­te­re Nut­zung der erzeug­ten Wär­me. Dies führt zu einer spür­ba­ren Sen­kung der monat­li­chen Betriebs­kos­ten. Zusätz­lich wird durch die ange­dach­te Instal­la­ti­on einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge die Mög­lich­keit geschaf­fen, einen Teil des benö­tig­ten Stroms selbst zu erzeu­gen, was die Ener­gie­kos­ten wei­ter reduziert.

Die Sanie­rung bringt auch eine Stei­ge­rung des Immo­bi­li­en­wer­tes mit sich. Die ener­ge­ti­sche Moder­ni­sie­rung erhöht die Attrak­ti­vi­tät des Gebäu­des auf dem Immo­bi­li­en­markt, was den Markt­wert des Hau­ses nach­hal­tig stei­gert. Dies ist beson­ders vor­teil­haft für Eigen­tü­mer, die in Zukunft einen Ver­kauf oder eine Ver­mie­tung in Betracht ziehen.

Neben den finan­zi­el­len Vor­tei­len ver­bes­sert die Sanie­rung auch die Lebens­qua­li­tät der Bewoh­ner. Durch die opti­mier­te Däm­mung und den ver­bes­ser­ten Schall­schutz wird das Ein­drin­gen von Lärm aus der Umge­bung deut­lich redu­ziert, was zu einer ruhi­ge­ren und ange­neh­me­ren Wohnat­mo­sphä­re führt. Die Maß­nah­men zur Ver­bes­se­rung der Wohn­ge­sund­heit, wie die Ver­mei­dung von Feuch­tig­keit und Schim­mel, tra­gen zu einem gesün­de­ren Raum­kli­ma bei und erhö­hen das Wohl­be­fin­den der Bewohner.

Zusätz­lich wird die Sicher­heit des Gebäu­des durch mög­li­che Ein­bruch­schutz­vor­rich­tun­gen erhöht, was den Bewoh­nern ein höhe­res Sicher­heits­ge­fühl ver­mit­telt. Auch die archi­tek­to­ni­sche Qua­li­tät des Gebäu­des kann durch die Sanie­rung gestei­gert wer­den. Die äuße­re Gestal­tung des Hau­ses bie­tet attrak­ti­ve Mög­lich­kei­ten zur opti­schen Auf­wer­tung, was nicht nur den ästhe­ti­schen Wert, son­dern auch den Gesamt­ein­druck des Gebäu­des posi­tiv beeinflusst.

Fazit: Ein zukunftsweisender Schritt zur nachhaltigen Gebäudemodernisierung

Der Sanie­rungs­fahr­plan für das Wohn­ge­bäu­de in Wer­ne bie­tet eine umfas­sen­de Stra­te­gie zur ener­ge­ti­schen Moder­ni­sie­rung, die sowohl öko­lo­gi­sche als auch öko­no­mi­sche Vor­tei­le ver­spricht. Durch die geplan­ten Maß­nah­men wird das Gebäu­de nicht nur den aktu­el­len gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen gerecht, son­dern auch zukunfts­si­cher und ener­gie­ef­fi­zi­ent gestal­tet. Die Redu­zie­rung der Treib­haus­gas­emis­sio­nen und Ener­gie­kos­ten, gepaart mit der Mög­lich­keit, För­der­mit­tel in Anspruch zu neh­men, macht die Sanie­rung zu einer loh­nen­den Investition.

Die Umset­zung der vor­ge­schla­ge­nen Maß­nah­men führt zu einer deut­li­chen Ver­bes­se­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz und einer Stei­ge­rung des Immo­bi­li­en­wer­tes. Die Bewoh­ner pro­fi­tie­ren von einer erhöh­ten Lebens­qua­li­tät durch ein ange­neh­me­res Raum­kli­ma und ver­bes­ser­ten Schall­schutz. Ins­ge­samt stellt der Sanie­rungs­fahr­plan einen wich­ti­gen Schritt in Rich­tung einer nach­hal­ti­gen und wirt­schaft­lich vor­teil­haf­ten Gebäu­de­mo­der­ni­sie­rung dar, die lang­fris­tig sowohl für die Eigen­tü­mer als auch für die Umwelt von Vor­teil ist.

  • Verfasst am 15. Juni 2024.


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    » Details

  • Standort
    Werne
    Bauvorhaben
    Sanierung Mehrfamilienhaus
    Jahr
    2024