Energieberatung für Ihr Wohngebäude
Förderservice – für Ihre Sanierungsmaßnahmen.
Wir stellen die Förderanträge für Ihre Immobilie.
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Eintragungen und Partner
Preise.
Förderservice.
Alle aufgeführten Preise sind bis einschließlich März 2025 gültig.
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Schnelle Umsetzung
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Zahlung nach Antrag
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Maximale Förderung
Persönliche Betreuung
Dr.-Ing.
Christoph Ebbing
Ansprechpartner
Regulatorik & Fördermittel
Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan
Ansprechpartner
Energieberatung
- Gründungsjahr
- 2019
- Jahre Berufserfahrung
- 15+
- abgeschlossene Projekte
- 2.000+
Bewertungen
4,89 von 5 Sternen auf SHOPVOTE und Google aus 67 Bewertungen (167 insgesamt).
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ShopVote
4.71 von 5 Sternen
Schnelle und kompetente Beratung. Ansprechpartner ist jederzeit erreichbar! Gerne wieder…
Gabriele G.
ShopVote
5.00 von 5 Sternen
Ich habe zeitnah eine freundliche und kompetente Beratung für mein Anliegen erhalten, die mir sehr weitergeholfen hat, um mein Bauvorhaben zu realisieren. Vielen herzlichen Dank.
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Leistungsumfang.
Förderservice.
Sie wissen was Sie sanieren möchten und benötigen jetzt einen Energieeffizienz-Experten für die Förderantragsstellung beim BAFA?
Unsere Energieeffizienz-Experten stellen für Ihre gewünschten Einzelmaßnahmen den Förderantrag bei der BAFA.
Zunächst fertigen wir im BAFA-Portal eine technische Projektbeschreibung (TPB) für Ihre Sanierung an. Dabei wird eine TPB-ID erzeugt. Anschließend registrieren wir Sie als Antragsteller (mit einer Vollmacht) im BAFA-Portal und hinterlegen Ihre Kontakt- und Adressdaten, sowie die TPB-ID. Erst dann ist der Fördermittelantrag gestellt.
Nach Umsetzung der Maßnahme erstellen wir nach Vorlage aller Rechnungen und Unterlagen den technischen Projektnachweis (TPN) und tragen die generierte TPN-ID im Online-Verwendungsnachweisformular ein. Nach Prüfung der BAFA wird der Zuschuss direkt an Sie ausgezahlt.
Folgende Leistungen umfassen unseren Förderservice:
- Klären der Aufgabestellung inklusive Beratung
- Erstellung der technischen Projektbeschreibung (TPB-ID)
- Förderantragsstellung
- Übermittlung des Zuwendungsbescheides
- Erstellung des technischen Projektnachweises (TPN-ID)
- Abschluss des Förderantrages nach der Umsetzung der Einzelmaßnahmen
Auszug aus den möglichen Zuschüssen des BAFA:
Einzelmaßnahme* | Grundförderung | iSFP-Bonus | Effizienz-Bonus | Klimageschwindigkeits-Bonus** | Einkommensbonus |
---|---|---|---|---|---|
Wärmepumpe | 30 % | - | 5 % | max. 20 % | 30 % |
Gebäudehülle*** | 15 % | 5 % | - | - | - |
**Reduziert sich gestaffelt
***Dämmung Dach/Keller/Fassade, Tausch Fenster/Türen/Toren, Sonnenschutz
Quelle: BMWK
Bei uns gilt: Zunächst der Sanierungsfahrplan, dann der Förderantrag
Die Alternative. § 35c EStG.
Der Förderservice ist Ihnen zu teuer? Sie wollen sich Unmengen an Bürokratie sparen? Eine Alternative kann die Förderung über den § 35c EStG darstellen.
§ 35c EStG fördert energetische Sanierungen an selbstgenutzten Wohngebäuden, die älter als zehn Jahre sind. Begünstigt sind bspw. Maßnahmen wie Dämmung, Austausch von Fenstern und die Erneuerung von Heizungsanlagen.
Die Steuerermäßigung beträgt 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre: 7 % in den ersten zwei Jahren (max. je 14.000 €) und 6 % im dritten Jahr (max. 12.000 €). Insgesamt sind bis zu 40.000 € über die Steuererklärung absetzbar.
Voraussetzung ist, dass die Arbeiten von einem Fachunternehmen durchgeführt und bescheinigt werden. Andere Förderungen oder steuerliche Begünstigungen schließen die Ermäßigung aus. Die Regelung gilt für Maßnahmen ab 2020, die bis Ende 2029 abgeschlossen werden.
Unbedingt Steuerberater einbeziehen!
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Ist eine Gasheizung oder Wärmepumpe sinnvoll? Muss ich zusätzlich dämmen? Erfülle ich das Heizungsgesetz?