Gefülltes Sparschwein auf einer Wiese

Der iSFP-Bonus verspricht höhere Förderungen bei der BEG

Sie pla­nen eine neue Hei­zung oder eine Sanie­rung der Gebäu­de­hül­le? Über die Bun­des­för­de­rung für ener­gie­ef­fi­zi­en­te Gebäu­de (BEG) gibt es dafür Zuschüs­se. Mit dem iSFP-Bonus kön­nen Sie den För­der­be­trag noch ein­mal erhöhen.

Hintergrund BEG

Die Bun­des­för­de­rung für ener­gie­ef­fi­zi­en­te Gebäu­de ist eine Maß­nah­me aus dem Kli­ma­schutz­pro­gramm 2030. Da etwa 14 der deut­schen CO2-Emis­sio­nen auf Gebäu­de ent­fällt, will die Bun­des­re­gie­rung mit der BEG finan­zi­el­le Anrei­ze für eine ener­ge­ti­sche Sanie­rung schaf­fen. För­der­fä­hig sind neben Neu­bau­ten auch Ein­zel­maß­nah­men und Sanie­run­gen. Ein indi­vi­du­el­ler Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP) ist für Bestands­ge­bäu­de gleich dop­pelt nütz­lich: Er zeigt Sanie­rungs­po­ten­ti­al auf und kann staat­li­che Zuschüs­se erhöhen.

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Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?

Der indi­vi­du­el­le Sanie­rungs­fahr­plan ist das Ergeb­nis einer BAFA Vor-Ort-Ener­gie­be­ra­tung in Wohn­ge­bäu­den. Der gro­be Ablauf ist wie folgt:

  • Eigen­tü­mer einer Immo­bi­lie wäh­len einen Energieberater.
  • Der Bera­ter besucht das Gebäu­de vor Ort.
  • Im Rah­men der Bera­tung wird der Ist-Zustand ermittelt.
  • Der Bera­ter lis­tet auf, wel­che Sanie­rungs­maß­nah­men mög­lich und effi­zi­ent sind.
  • Die Eigen­tü­mer erhal­ten einen indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP) als Beratungsbericht.

Was kos­tet ein indi­vi­du­el­ler Sanie­rungs­fahr­plan? Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer kön­nen für den iSFP eine För­de­rung beim BAFA bean­tra­gen, das bis zu 80 % der Kos­ten über­nimmt. Die effek­ti­ven Kos­ten hän­gen vom Gebäu­de ab, lie­gen aber in der Regel bei ca. € für ein Einfamilienhaus. 

iSFP-Bonus im BEG

Der indi­vi­du­el­le Sanie­rungs­fahr­plan hat ver­schie­de­ne Vor­tei­le. Zunächst ein­mal zeigt er in einer über­sicht­li­chen Dar­stel­lung ver­schie­de­ne Sanie­rungs­op­tio­nen, um das Haus effi­zi­en­ter zu machen. Wenn gewünscht, lässt sich die Opti­mie­rung Schritt für Schritt umset­zen. Ohne­hin ent­schei­den die Eigen­tü­mer, wel­che Vor­schlä­ge aus dem iSFP sie wirk­lich umset­zen möch­ten. Dar­über hin­aus hat ein indi­vi­du­el­ler Sanie­rungs­fahr­plan einen Ein­fluss auf die För­de­rung nach BEG: Wird eine im iSFP vor­ge­schla­ge­ne Maß­nah­me umge­setzt und ist die­se gemäß BEG för­der­fä­hig, erhöht sich der Zuschuss um 5 %.

Erst iSFP, dann BEG mit iSFP-Bonus

Wich­tig ist die rich­ti­ge Rei­hen­fol­ge, um das Höchst­maß an För­de­rung zu erhal­ten. Für den iSFP-Bonus muss zuerst der Sanie­rungs­fahr­plan erstellt wer­den, dann folgt der Antrag gemäß Bun­des­för­de­rung für effi­zi­en­te Gebäu­de. Damit die Maß­nah­me för­der­fä­hig ist, darf der Sanie­rungs­fahr­plan nicht älter als 15 Jah­re sein. Sie müs­sen nicht alle Maß­nah­men aus dem iSFP rea­li­sie­ren. Den Bonus erhal­ten Sie schon ab der ers­ten Umsetzung.

Was bringt der iSFP-Bonus? Ein Rechenbeispiel

Der Bonus beträgt 5 %. Die­se wer­den in vol­ler Höhe zum Zuschuss nach BEG addiert. Für die Opti­mie­rung der Hei­zung erhal­ten Eigen­tü­mer zum Bei­spiel bis zu 20 % der Kos­ten in Form eines Til­gungs­zu­schus­ses oder eines direk­ten Zuschus­ses. Ist ein iSFP vor­han­den, der die­se Maß­nah­me vor­sieht, so erhöht sich die För­de­rung auf 25 %.

Was bedeutet zeitliche Streckung im iSFP?

Die zeit­li­che Stre­ckung ist ein Kern­kon­zept des iSFP. Es besagt, dass die vor­ge­schla­ge­nen Maß­nah­men Schritt für Schritt umge­setzt wer­den kön­nen. Sind die ent­spre­chen­den Vor­aus­set­zun­gen erfüllt, haben Sie als Eigen­tü­mer für jede Maß­nah­me einen Anspruch auf För­de­rung. Zudem ver­teilt sich die finan­zi­el­le Last der Sanie­rung auf einen län­ge­ren Zeitraum. 

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Für den iSFP-Bonus ist die zeit­li­che Stre­ckung der Maß­nah­men sogar ver­pflich­tend. Für eine Kom­plett­sa­nie­rung zum Effi­zi­enz­haus (in einem Schritt) gibt es kei­ne zusätz­li­chen 5 %, da hier schon per se eine erhöh­te För­der­quo­te im BEG vor­ge­se­hen ist. Der iSFP-Bonus ist somit für (meh­re­re auf­ein­an­der fol­gen­de) Ein­zel­maß­nah­men ausgelegt.

  • Verfasst am 25. März 2021. Die obigen Informationen können veraltet/fehlerhaft sein und stellen keine Beratung dar. Fragen Sie uns für verbindliche Auskünfte hier an:

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    Die Kom­mu­ni­ka­ti­on war sehr gut. Der Bera­tungs­ter­min vor Ort war etwas kurz und ober­fläch­lich. Der Sanie­rungs­fahr­plan ist sehr aus­führ­lich gehal­ten. Das Schluss­ge­spräch war in Ordnung.

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