Der Schornsteinfeger: Gerade nach dem Jahreswechsel ist er ganz besonders verankert in unseren Köpfen. Schließlich haben wir unzählige Grußkarten mit seinem Motiv mit Glückswünschen an Freunde vergeben und kleine Figuren als Glücksbringer aufgestellt. Dabei sollten wir aber nicht vergessen, dass es nicht die Hauptaufgabe eines Schornsteinfegers ist, uns Glück zu bringen. Wir zeigen, welche Tätigkeiten eigentlich hinter der Berufsbezeichnung stecken, und wie sich das Berufsfeld in den letzten Jahren verändert hat.
Das Schornsteinfegerhandwerk im Überblick
Bis zum Jahr 2013 war das Berufsfeld geprägt durch eine Monopolstruktur. Die damalige Vergabebehörde teilte einen Schornsteinfeger einem bestimmten Bezirk zu und diesen verwaltete er bis ins Rentenalter. Durch das Aufkommen des Schornsteinfeger-Handwerksgesetz wurde dieses Monopol aber aufgelöst. Inzwischen gibt es neben dem Bezirksschornsteinfeger auch freie Schornsteinfeger, die sogenannte nicht hoheitliche Aufgaben übernehmen können und sich in ihren Angeboten am freien Wettbewerb orientieren. Außerdem unterliegt die Position des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers einem EU-weiten Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren. Spätestens alle sieben Jahre wird die Stelle neu ausgeschrieben und an einen geeigneten Bewerber vergeben. Aufgrund dieser Öffnung des Berufsfeldes hat sich die Anzahl an Dienstleistern in diesem Bereich stark erhöht. Dennoch beklagen sich viele Betriebe weiterhin über wettbewerbliche Vorteile des Bezirksschornsteinfegers.
Aufgaben des Schornsteinfegers
Wie bereits oben kurz erwähnt, gibt es sogenannte hoheitliche und nicht-hoheitliche Aufgaben. Allein der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ist dabei berechtigt, die hoheitlichen, bzw. staatlich gesetzten Aufgaben zu übernehmen. Darunter fallen die Inbetriebnahme neuer Feuerstätten und Schornsteine, die Feuerstättenschau und die Überprüfung der Brandsicherheit. Er ist darüber hinaus die Instanz zur Ausstellung des Feuerstättenbescheids. Dieses amtliche Dokument zeigt auf, welche Kehr‑, Mess- und Prüfaufgaben bis zu welchem Zeitpunkt durchgeführt werden müssen. Dem Hauseigentümer ist dabei freigestellt, einen Schornsteinfegerbetrieb seiner Wahl für diese Tätigkeiten zu berufen.
Vorteile der freien Schornsteinfegerwahl: Durch die freie Wahl des Betriebes besitzt der Hauseigentümer nun eine höhere Flexibilität: Wo der Bezirksschornsteinfeger oft die Zeit seines Kommens festgelegt hat und Aufschläge bei Wochenend- und Abendterminen gefordert hat, sind die freien Schornsteinfeger viel kundenorientierter aufgestellt und richten sich weitestgehend nach den Bedürfnissen der Gebäudebesitzer. Teilweise können durch den freien Wettbewerb auch Kosteneinsparungen erzielt werden.
Allgemein liegen die Aufgaben des Schornsteinfegers in den Bereichen Brandschutz, Sicherheit und Umweltschutz. Ein Betrieb kann für die Durchführung der folgenden Tätigkeiten kontaktiert werden:
- Überprüfung und Messung der Feuerstätte und Lüftungsanlage
- Prüfung der Abgaswege
- Immissionsmessung
- Anlagenreinigung
- Präventionsmaßnahmen bei Brandgefahr
Darüber hinaus sollten Sie mit dem von Ihnen gewählten Betrieb besprechen, zu welchen Tätigkeiten er ebenfalls berechtigt ist.
Pflichten des Hauseigentümers
Die Auflösung des Monopols und die freie Wahl des Betriebes durch den Hauseigentümer hat allerdings auch einige Pflichten mit sich gebracht. So ist der Hauseigentümer dazu verpflichtet, die Einhaltung der im Feuerstättenbescheid festgelegten Fristen selbst zu verwalten. Darüber hinaus muss der Eigentümer die Durchführung der Maßnahmen seinem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger pflichtgerecht melden. Werden die Fristen nicht eingehalten, meldet der Bezirksschornsteinfeger dieses der zuständigen Baubehörde, die eine erneute Frist veranschlagt. Dabei kann es zu erheblichen Strafzahlungen kommen.
Neuerung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
Im Jahr 2017 kam es noch zu einer Anpassung des Gesetzes. Über ihre Kontroll- und Wartungsaufgaben hinaus dürfen Betriebe nun auch einige Installationsaufgaben, wie bspw. den Einbau von Abgasanlagen und Kaminöfen, übernehmen. Das Gesetz besagt allerdings, dass der durchführende Betrieb diese Anlagen dann nicht mehr selbst prüfen darf. Darüber hinaus wurden in dem Gesetz noch weitere Rahmenbedingungen angepasst, die unter anderem die Vergabe der Bezirksschornsteinfeger-Position betreffen.
Neutrale Beratung zur Wirtschaftlichkeit
Der Schornsteinfeger ist nicht nur eine durchführende, sondern auch eine beratende Kraft. So zählt zu seinen Aufgaben auch die Einschätzung der Wirtschaftlichkeit von Feuerungsanlagen, sowie die Prüfung des Wirkungsgrades. Viele Schornsteinfeger-Betriebe beschäftigen deshalb ebenfalls einen Gebäudeenergieberater, der durch eine energetische BAFA Vor-Ort-Beratung den Ist-Zustand Ihres Gebäudes aufdeckt und Ihnen so Maßnahmen zur energetischen Verbesserung nahelegen kann.
Warum bringt der Schornsteinfeger eigentlich Glück? Jeder freut sich, wenn er den Mann in Schwarz sieht. Viele wollen ihn sogar anfassen, um das Glück für einen möglichen Lottogewinn zu maximieren. Nur die wenigsten wissen allerdings, wieso der Schornsteinfeger zum Glücksbringer erkoren wurde. Um dies zu klären begeben wir uns auf eine kleine Zeitreise: Damals, als die Häuser noch mit Stroh gedeckt waren, kam es häufig zu Hausbränden, die durch verunreinigte Schornsteine verursacht wurden. Durch das Kehren des Schornsteins konnte diesen Bränden vorgebeugt werden. Hausbesitzern mit gereinigten Schornsteinen wurde also durch den Besuch des Schornsteinfegers ein brandfreies Glück zuteil.