Der Einsatz von 10 % Biogas in einer neuen Gasheizung ist im baden-württembergischem Erneuerbare-Wärme-Gesetz zulässig. Damit werden bequem 10 % von den erforderlichen 15 % Erneuerbare Energien erreicht – also wird das EWärmeG mit Biogas schon zu 2/3 erfüllt.
Voraussetzung: Die Gasheizung muss dabei dem neuesten Stand der Technik entsprechen – bspw. mit einem marktüblichen Brennwertgerät – und darf ein thermische Leistung von bis zu 50 kW (nicht mit dem Verbrauch in kWh verwechseln!) nicht überschreiten.
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Doch wie erhalten Nutzer von 10 % Biogas die letzten 5 % zur vollständigen Erfüllung des EWärmeG? Eine günstige Option ist der sogenannte Sanierungsfahrplan. Dieser ist aufgrund der starken Förderung des Staates für eine einmalige Pauschale ab ca. 300 Euro zu erhalten und bringt dauerhaft 5 % Anrechnung. In Kombination mit 10 % Biogas sind die geforderten 15 % Erneuerbare Energien dann komplett und vor allem kostengünstig erreicht.
Quelle: Umweltministerium BaWü | Informationen zum SFP ab der Minute 2:07
Was ist ein Sanierungsfahrplan?
Ein Energieberater schaut sich das Haus vor Ort an, bewertet den Istzustand und gibt dokumentierte Hinweise, was für Sanierungen zu welchen Kosten sinnvoll und möglich wären. Der Sanierungsfahrplan stellt sich häufig als gutes Instrument dar, um eine optimale Erfüllung im EWärmeG zu erzielen – aus ökonomischer als auch ökologischer Sicht:
- 5 % Erfüllung ohne, dass die Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden
- Besonders sozialverträglich, da er mit 80 % vom BAFA gefördert wird
- Kombination mit allen Erfüllungsoptionen möglich
- Falls doch saniert werden soll (keine Pflicht, aber natürlich wünschenswert), wird ein optimales Zusammenspiel der Maßnahmen gewährleistet
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Was ist 10 % Biogas?
Zunächst einmal ist wichtig zu wissen, dass keine separate Leitung oder ein zusätzlicher Biogas-Anschluss gelegt werden muss. Vor Ort wird vom Verbraucher nämlich weiterhin Erdgas aus dem Gasnetz entnommen. Die Lieferung von 10 % Biogas erfolgt »virtuell«. Klingt kompliziert, ist es aber nicht!
Der Gebäudeeigentümer schließt einen Gasvertrag mit einem Versorger seiner Wahl ab. Das kann, muss aber nicht das örtliche Stadtwerk bzw. der örtliche Anbieter sein. Dabei muss lediglich darauf geachtet werden, dass es sich um einen Vertrag mit einem Biogasgemisch handelt, also eine Zusammensetzung aus 90 % Erdgas und 10 % Biogas. Diese Art von Verträgen gibt es häufig am Markt und sind somit keine Seltenheit. Ein Gasanbieterwechsel wird durch den neuen Gasversorger bei Vertragsabschluss gleich mit erledigt. Dabei gibt es eine gesetzliche Versorgungssicherheit – also keine Angst vor einem Wechsel.
Durch den Biogasvertrag wird der Gasanbieter dazu verpflichtet, dass er an anderer Stelle des Gasnetzes 10 % Biogas einspeist. Dadurch ändert sich der Gasmix im gesamten deutschen Gasnetz. Vor Ort wird von jedem Nutzer eines Gasanschlusses das Gasgemisch aus der Leitung entnommen. D. h. Kunden mit Biogasverträge nutzen dasselbe Gas wie der Nachbar auch, sorgen aber für eine andere Zusammensetzung des Gases im gesamten Gasnetz. Und genau das belohnt der Gesetzgeber mit der 2/3‑Anrechnung (10 %) im EWärmeG.
10 % Biogas ist natürlich nicht nur mit dem Sanierungsfahrplan kombinierbar, sondern auch mit weiteren Erfüllungsoptionen, wie bspw. einer Kellerdeckendämmung oder der Installation einer Solar- oder Photovoltaikanlage.