Umbau geplant?
Unsere Fachplaner:innen übernehmen die Planung Ihres Umbaus. Alle Preise sind inkl. MwSt. angegeben und gültig bis einschließlich Juli 2022.
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Bauantrag: 40 Werktage
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Zahlung nach Lieferung
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Bauüberwachung
Persönliche Betreuung & Beratung für Ihr Sanierungsvorhaben – auch vor Ort

M. A. (Arch.) – Architektin
Victoria Helena Martsch
Ansprechpartnerin
Architektur

Diplom-Ingenieur (FH)
R. Sithamparanathan
Ansprechpartner
Tragwerksplanung/Fördermittel

Diplom-Ingenieurin (FH)
Petra Döring
Ansprechpartnerin
Energieberatung/Bauphysik
Bundesweit tätiges Generalplanungsbüro – Energieberatung, Architektur, Tragwerksplanung und Bauphysik
- erfolgreiche Projekte
- 1.400+
- Berufsjahre
- 15+
- Mitarbeiter:innen
- 10+
Bewertungen
4,92 von 5 Sternen auf SHOPVOTE und Google aus 77 Bewertungen (156 insgesamt).

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ShopVote
5.00 von 5 Sternen
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Unsere Leistungen für Ihren Umbau
Architektur
Als Fachplaner:innen im Bereich der Architektur erstellen wir Ihnen bundesweit die Entwurfs- und die Detail-/Ausführungspläne. Darüber hinaus stellen wir auch den Bauantrag um eine Baugenehmigung für Ihr Sanierungsvorhaben zu erwirken.
Statik & Bauphysik (für den Bauantrag)
Als nachweisberechtigte Tragwerksplaner:innen können wir die notwendigen bautechnischen Nachweise – Statik/Standsicherheit, Wärme‑, Schall- und Brandschutz – für den Bauantrag ebenfalls erstellen. Unser Statik-Paket beinhaltet ergänzend auch die Erstellung der Ausführungspläne zur Statik (beispielsweise Bewehrungs- und Holzbaupläne).
Bei einer zusätzlichen Sanierung des Bestandsgebäudes
Individueller Sanierungsfahrplan
Eine energetische Bestandsaufnahme im Vorfeld einer potentiellen Sanierung kann durch uns mithilfe des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erfolgen.
KfW-Baubegleitung (Fördermittel bei einer Sanierung)
Gerne übernehmen wir als Energieeffizienz-Experten/-Expertinnen die Fördermittelbeantragung bei Ihrem Sanierungsvorhaben im Rahmen einer KfW-Baubegleitung.
Informationen zu Umbauten
Ein Umbau beschreibt eine bauliche Veränderung innerhalb eines bestehenden Gebäudes. Sofern eine Umnutzung (zum Beispiel Neuerschließung eines Spitzbodens, neue Souterrain‑ oder Dachgeschosswohnungen) oder eine Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes (Anbau, Aufstockung, Neubau) vorgesehen ist, handelt es sich in der Regel um einen genehmigungspflichtiges Umbauvorhaben.
Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sind spätestens bei der Baubeginnsanzeige bautechnische Nachweise (Statik/Standsicherheit, Wärmeschutz, Schallschutz- und Brandschutz) bei der Baubehörde nachzureichen.
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