Sanierungsfahrplan BaWü im EWärmeG

Eigenanteil/​Effektivpreis (För­de­rung ist abge­zo­gen) inklu­si­ve Mehr­wert­steu­er. Gül­tig bis ein­schließ­lich Dezem­ber 2023.

Schnel­le Umsetzung

5 % im EWärmeG

För­de­rung ≤ 1.700 €

Per­sön­li­che Betreu­ung & Bera­tung für Ihren Sanierungsfahrplan

Diplom-Ingenieur (FH)<br>R. Sithamparanathan

Dipl.-Ing. (FH)
R. Sithamparanathan

Ansprech­part­ner
Ener­gie­be­ra­tung

Diplom-Volkswirt<br>Stefan Tiesmeyer

Dipl.-Vw.
Stefan Tiesmeyer

Ansprech­part­ner
Ener­gie­wirt­schaft

Diplom-Ingenieurin (FH)<br>Petra Döring

Dipl.-Ing. (FH)
Petra Döring

Ansprech­part­ne­rin
Ener­gie­be­ra­tung

Ingenieurbüro für Energieberatung – Baden-Württemberg

Berufs­jah­re
15+
Mitarbeiter/Partner:innen
20+
Projekte/​Beratungen
1.500+

Bewertungen

4,88 von 5 Ster­nen auf SHOPVOTE und Goog­le aus 61 Bewer­tun­gen (157 insgesamt).

Steffen Studte

Goog­le

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5.00 von 5 Sternen

Alles zu mei­ner Zufrie­den­heit. Kur­ze , schnel­le Kom­mu­ni­ka­ti­on .kla­re Empfehlung

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Kunden/​Kundinnen aus BaWü beauftragen häufig den Sanierungsfahrplan für folgende Gebäude

Leistungsumfang bei ESTATIKA

Unse­re Ener­gie­ef­fi­zi­enz-Exper­ten/-Exper­tin­nen erstel­len Ihren Sanierungsfahrplan.

Individueller Sanierungsfahrplan im EWärmeG

Der indi­vi­du­el­le Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP) ist eine ener­ge­ti­sche Bestands­auf­nah­me und fin­det des­halb als Teil­op­ti­on in Höhe von 5 % zur Erfül­lung des Erneu­er­ba­re-Wär­me-Geset­zes (EWär­meG) in Baden-Würt­tem­berg Berück­sich­ti­gung – ohne dass die Sanie­rungs­vor­schlä­ge umge­setzt wer­den müssen.

Wir neh­men nach einem Erst­ge­spräch den (ener­ge­ti­schen) Bestand vor Ort auf, ent­wi­ckeln Sanie­rungs­vor­schlä­ge und erstel­len anschlie­ßend den Sanie­rungs­fahr­plan (Bericht) inklu­si­ve För­der­an­trag beim BAFA – unter Berück­sich­ti­gung von Ihren Prä­fe­ren­zen, sowie den Kos­ten und För­der­op­tio­nen. Die ener­ge­ti­schen Mög­lich­kei­ten und das Ergeb­nis des iSFP wer­den gemein­sam in einem Abschluss­ge­spräch besprochen.

Möchten Sie mit Fördermitteln sanieren? (natürlich KEINE Pflicht!)

Möch­ten Sie Ein­zel­maß­nah­men − wie eine eine Dach- oder Außen­wand­däm­mung, einen Tausch der Fenster/​Tür uvm. − umset­zen, dann über­neh­men wir als Ener­gie­ef­fi­zi­enz-Exper­ten/-Exper­tin­nen im Anschluss an den iSFP ger­ne auch die För­der­mit­tel­be­an­tra­gung für Ihre Sanie­rung. Die För­der­mit­tel­be­an­tra­gung gehört nicht zum Leis­tungs­um­fang des iSFP; kann jedoch unkom­pli­ziert bei uns beauf­tragt wer­den − bei­spiels­wei­se wäh­rend der Vor-Ort-Bera­tung des iSFP.

Durch die Erstel­lung des iSFP kom­men Sie ggf. in den Genuss von einem wei­te­ren Zuschuss in Höhe von 5 % auf die Sanie­rungs­kos­ten (iSFP-Bonus).

Die umge­setz­ten Maß­nah­men kön­nen Sie zur wei­te­ren Erfül­lung des EWär­meG nut­zen (rest­li­chen 10 %).

Informationen zum EWärmeG in Baden-Württemberg

Das EWär­meG gilt nur in Baden-Würt­tem­berg. Nach einem Hei­zungs­tausch in einem Bestands­ge­bäu­de muss der Eigen­tü­mer 15 % sei­ner Wär­me über Erneu­er­ba­re Ener­gien gewin­nen oder alter­na­ti­ve Maß­nah­men ergrei­fen (zum Bei­spiel »Däm­men«).

Eine Erfül­lung ist bei­spiels­wei­se durch die Erstel­lung eines Sanie­rungs­fahr­pla­nes und anschlie­ßen­der Dämm­maß­nah­men an der Außen­wand, der Kel­ler­de­cke oder dem Dach gege­ben. Aber auch die Instal­la­ti­on einer Solar­an­la­ge uvm. ist zur Erfül­lung mög­lich. Das EWär­meG hält vie­le wei­te­re Optio­nen und Kom­bi­na­tio­nen bereit.

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